#1
|
|||
|
|||
SBG/Mantelzell Lymphom
Hallo, wer weiß Bescheid? Ich habe wegen meines Mantelzell Lymphoms einen vorl. Grad von 100. Z. Zt. liegt eine komplette Remission vor. Kein Rizidiv. Nun möchte das Versorgungsamt eine Neueinstufung vornehmen. Hat jemand Erfahrung, wie die Neueinstufung aussehen wird bzw. werde ich nun auf Null gesetzt?
VG Michael |
#2
|
||||
|
||||
AW: SBG/Mantelzell Lymphom
Hallo Michael,
wenn Du einen Schwerbehindertenausweis mit 100 GdB erhalten hast, ist er auf jeden Fall so lange gültig bis - die zeitliche Befristung (meistens 5 Jahre) ausläuft oder - bis das Integrationsamt ärtztliche Unterlagen erhält, die eine eindeutige Verbesserung bescheinigen Fällt die Prozentzahl geringer als 50GdB ist, verliert der Schwerbehindertenausweis seine Gültigkeit. sieh mal hier http://www.global-help.de/entscheidu...51206/47.shtml Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Wenn nicht versuche Dein Problem genauer zu beschreiben |
#3
|
||||
|
||||
AW: SBG/Mantelzell Lymphom
habe noch etwas zur Rückgabe des Schwerbehindertenausweises gefunden sieh mal hier:
http://www.talentplus.de/arbeitnehme...eid/index.html |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|