#1
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was beantragt man richtig
moin,
mein vater baujahr ´53 ist im oktober /03 an darmkrebs operiert und im märz /04 als 80% schwerbeschädigt eingestuft worden. er wollte nun eu-rente beantragen, bekommt aber unterlagen zur beantragung der erwerbsminderungsrente zugeschickt. - ist das korrekt ? - was bedeutet bei der vollen und halben e.m.- rente diese januar 1961 regelung (die ja wirksam wäre)? - wie kommt man am finanziell am besten, da das letzte brutto einkommen nicht übermäßig, bei 8,- € lag??? ich bin für jeden sachlichen, fundierten tip sehr dankbar schon mal dankeschön hermannname@domain.de |
#2
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was beantragt man richtig
Hallo Hermann,
bin auch Baujahr ´53 und kann dir sagen, dass die Unterlagen, die dein Vater erhalten hat, völlig richtig sind. Nach der Rentenreform gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten (allerdings gibt es für ältere;-) Semester auch noch die Berufsunfähigkeitsrente aber danach hast du ja nicht gefragt). Dein Vater kann den Antrag (alle rentenrelevanten Unterlagen mitnehmen) beim Versicherungsamt eurer Gemeinde ausfüllen lassen. Wenn nichts fehlt, dauert der ganze Vorgang nur eine halbe Stunde. Vielleicht wird dein Vater noch zum Gutachter geschickt (das entscheidet die Rentenversicherungsanstalt) oder man bietet ihm noch eine Reha an. Diese Zahl Jan. 1961 bedeutet, dass alle, die VOR diesem Datum geboren sind, bei mindestens 50% Schwerbehinderung mit 60 Jahren ohne Abzüge rentenberechtigt sind. Was den geringen Verdienst angeht: Da ist das Einkommen der letzten 3 Jahre ausschlaggebend; also nicht das letzte Bruttoeinkommen vom letzten Monat. Außerdem werden deinem Vater die fehlenden Rentenjahre (von jetzt 51 Jahren bis 60 Jahre) *geschenkt*, das heißt, 9 Jahre werden dazugerechnet; als ob er die auch gearbeitet hätte. Dadurch erhöht sich der Rentenanspruch! Das Dilemma tritt erst dann ein, wenn die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente (bei deinem Vater wäre das das 60. Lebensjahr) umgerechnet wird. Dann entfallen nämlich diese geschenkten 9 Jahre und die Rente wird weniger sein. Aber daran willst du zur Zeit bestimmt noch nicht dran denken, oder? Viel Glück! Norma |
#3
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Berichtigung Jan. 1961!
Sorry,
bin schon müde und habe da etwas verwechselt. :-( Also: Das Datum Januar 1961 bedeutet: Erwerbstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente bereits dann, wenn sie berufsunfähig sind, also im angestammten Beruf nur noch zu weniger als 50% erwerbstätig sein können. Da dein Vater aber die volle Erwerbsminderungsrente beantragen will, ist diese Klausel für ihn uninteressant. Sorry nochmal für die falsche Auskunft im 1. Beitrag von mir! Norma |
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