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Kryokonservierung
Hallo Ihr Lieben,
habe gerade ein Absage der Kostenübernahme zwecks Spermakonservierung von meiner Krankenkasse (BKK) bekommen. Kann ich gegen diese Absage erfolgreich Widerspruch einlegen ? Die Krankenkasse stützt sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.5.2000. Ist doch ehrlich gesagt schei..., eine ICSI Behandlung muß die Kasse zahlen, aber eine "einfache" Konservierung nicht! Bin für jeden Tipp dankbar. Bis denne Gruß fritz |
#2
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Kryokonservierung
Hallo Fritz,
laut Aussage meiner Krankenkasse wird die Kroyokonservierung erst nicht übernommen, erst wenn es zur kunstlichen Befruchtung kommt werden die Kosten in diesem Rahmen ersetzt. Rainer |
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