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Teilerwerbsminderungsrente - erst Zusage und nun Überprüfung?!
Hallo an Alle,
im Nov. 2011 wurde mir Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung befristet bis März 2013 bewilligt. Im Nov. 2012 musste ich einen Verlängerungsantrag stellen, der im Jan. 2013 durch Bescheid bis März 2015 verlängert wurde. Das war eine Riesenfreude, hat diese Verlängerung doch erstmal mein Kopfkino i.S. Arbeit beendet. Ich arbeite 20 Std. die Woche und mehr könnte ich auch noch nicht wieder leisten. Und heute kommt Post von der Deutschen Rentenversicherung. Zum einen wg. Gehaltsangaben durch den AG - ok, das kenne ich schon. Aber auch eine " Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" Da werden Fragen nach Beruf, Arbeitszeit/stunden, wie oft krank, wie oft zum Arzt, bei welchem und wieso und nach Gesundheitszustand gestellt. Wird jetzt erst geprüft ob ich überhaupt Rentenberechtigt bin, obwohl ich doch erst vor zwei Monaten einen positiven Bescheid erhalten habe? Ist dadurch die Verlängerung der T-Erwerbsrente gefährdet? Oh, dass haut mich schon wieder voll vom Hocker...... Habt ihr das schon mal erlebt und ist das so üblich? LG Birgit |
#2
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AW: Teilerwerbsminderungsrente - erst Zusage und nun Überprüfung?!
Nein, in der Form kenne ich das nicht. Liest sich eher, als ob ein Sachbearbeiter nicht wüsste, was ein anderer bereits genehmigt hat.
Einfach ausfüllen und zurück schicken. Das einzige, was ich weiß: Bei Teil-Erwerbsminderungsrenten ist es angebracht, wenn man in regelmäßiger ärztl. Behandlung ist. Aber als Krebskranker sollte das eigentlich selbstverständlich sein. Nein, ich glaube nicht, dass diese Formulare noch nachträglich Einfluss auf die bereits bewilligte Rentenzusage haben wird. LG! |
#3
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AW: Teilerwerbsminderungsrente - erst Zusage und nun Überprüfung?!
Hallo Norma,
heute, nach zwei Wochen Suche meiner Akte, konnte mir endlich jemand bei der RV Auskunft geben. Es ist wohl so, dass diese Rentenüberprüfungen automatisch versendet werden und der Sachbearbeiter keinen Einfluss darauf hat. Ich wollte die Gesundheitsfragen aber nicht einfach nur beantworten. Wohl möglich hätte ich Antworten gegeben, die entgegengesetzt zu dem Verlängerungsbescheid vom Januar gewesen wären. Ich weis ja nicht, welche Gesundheitsantworten die Verlängerung entschieden haben. Nun, jedenfalls brauche ich den Fragebogen zur Rentenprüfung nicht abgeben weil ja die Angaben schon vorliegen, sondern nur die angeforderte Arbeitgeberbescheinigung. Puh, das hatte mich schon wieder ganz schön aufgewühlt. Ich hoffe, ich habe nun nochmal zwei Jahre Ruhe Gruß Birgit |
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