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Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
ich bekomme seit dem 1.1.05 die volle Erwerbsminderungsrente. Sie durchzubekommen war kein Problem. Da das Geld knapp ist und ich die Möglichkeit habe etwas auf meiner alten Arbeitsstelle dazuzuverdienen, trage ich mich jetzt mit dem Gedanken für 12 Stunden wieder einzusteigen. Nun habe ich Angst, das man mir das nachteilig auslegen könnte, wenn ich im nächsten Jahr die Rente verlängern möchte. Mehr als 12,13 Stunden werde ich sicher nicht schaffen. Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?name@domain.dename@domain.de |
#2
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Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo Helene,
bitte beachte unbedingt Deinen Rentenbescheid. Dort ist angegeben, ob und ggf. wie viel Du dazuverdienen darfst. Wenn Du aber arbeiten kannst, dann kannst Du versuchen Dich stufenweise wieder eingliedern zu lassen. Hier im Board steht einiges dazu. (Hamburger Modell) Lieben Gruß Wolfgang |
#3
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Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo Helene...
ruf mal besten unverbindlich deinen Rententräger an und frag wie es mit Hinzuverdienst aussieht! Ich kenne die Regelung maximal 30 oder 40 stunden im Monat aber nicht mehr als 350euro. Bin mir da aber nicht sicher! Wiedereingleiderung halte ich bei zuerkannter voller EU-Rente für eine ganz schlechte Idee! Damit lehnst du die Rente ab und versuchst dich ins voll Berufsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. wird auch bei zuerkannter Rente von Krankenkassen (die müssen das bewilligen) meist abgelehnt! liebe Grüße ophelia |
#4
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo Helene,
meine Frau ist in der gleichen Situation. Wir haben auch lange überlegt und sind dann zu dem Entschluss gekommen es sein zu lassen. Auch wenn Du unter der Hinzuverdienstgrenze liegst, kann es beim nächsten Verlängerungsantrag Probleme geben. Eigentlich ist es kein Problem mit dem Hinzuverdienst, aber je nachdem wer Deinen Antrag bearbeitet könnte es Probleme geben. Es kommt immer auf den Sachbearbeiter an. Es gibt freundliche und weniger freundliche. Manche fühlen sich als Gott und meinen sie könnten die Zukunft anderer gestalten. Manche haben auch das Gefühl das sie die Rente aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssten. Wenn Du Dich fürs Arbeiten entscheiden solltest wünsche ich Dir alles Gute und einen verständnisvollen Sachbearbeiter. Alles Liebe und Gute Wolfgang |
#5
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
ich hab auch 'nen Hinzuverdienst, und stecke derzeit auch in der Rentenverlängerung ..., kann aber auch noch nichts sagen, ob das bei meinem SB eine Rolle spielt.
ich denke es ist wichtig, dass du bei unter 3 h täglich bleibst, denn du bist ja berentet auf Grund dessen, dass du nicht mehr als 3 arbeiten kannst. |
#6
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
ich beziehe jetzt seit dem 1.1.2005 volle Erwerbsunfähigkeitsrente.Von Anfang an arbeite ich an meinem alten Arbeitsplatz 2 mal die Woche für 2-3 Stunden.Als jetzt im Juni die Verlängerung anstand hab ich das auch sofort angegeben.Die Rente wurde trotzdem ohne Probleme sofort wieder für 2 1/2 Jahre weiter bewilligt. Ich denke so oder so kommt es immer auf den Gutachter an und letztlich wohl sogar wer den Fall gerade bei der Rentenversicherung bearbeitet. LG Anne |
#7
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
deine Frage ist äußerst schwierig zu beantworten, weil es bei einer Rentenverlängerung im Grunde immer auf den jeweiligen Gutachter ankommt. Es KANN gut gehen, MUSS aber nicht. Ein Miesepeter ;-) an Gutachter könnte dann auf die abstruse Idee kommen, dass dann keine volle, sondern nur noch ein halbe Erwerbsminderung besteht. Natürlich kannst du dann in den Widerspruch gehen, aber das kostet Nerven, viele viele Nerven. Echt schwierig, da eine einigermaßen kompetente Auskunft zu geben... Meine ganz persönliche Meinung dazu: Ich würde es aus reiner Vorsicht lassen, bis die unbefristete (volle) Rente bewilligt wird. Dann stehen dir wieder alle Wege offen. Liebe Grüße Norma |
#8
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
und entschuldigung! Man beantragt die Erwerbsminderungsrente ja nicht weil man 'Schweißfüsse' hat. Und mit einer Krebserkrankung geht es jeder Person unterschiedlich. Deshalb sollte man doch innerhalb des erlaubten Rahmens das Recht haben, arbeiten zu gehen wenn man es kann und will. Wenn es einem so gut geht, möchte man doch nicht den ganzen Tag nur rumdümpeln, vor allen Dingen wenn das Geld ohnehin nicht reicht. Ich bin Britta, habe GIST. Der Antrag auf die Rente läuft schon über fünf Monate und wenn ich bedenke wie viel mir dann zustehen soll...das reicht hinten und vorne nicht. Und im Augenblick geht es mir gut, nur ich bin immer noch krankgeschrieben. Ist ja logisch. Nur seit ich mich von der OP erholt habe, mit dem Medikament klar komme und meine Ernährung meinen Bedürfnissen angepasst habe, würde ich schon gerne einen kleinen Nebenjob machen. Ist das eigentlich korrekt, mehr als drei Stunden am Tag darf man nicht? Gruß Britta |
#9
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Zitat:
Wenn der Gutachter feststellt, ob man/frau mehr als 3 h arbeiten kann ... gibts ja keine Rente (oder bei 3-6 h , die halbe Rente). Wenn die Rente durch ist und es findet sich ein Nebenverdienst, so muss der ja der RV angezeigt werden . Auch da würde ich peinlichst auf die Stunden achten, sonst wird nachgeprüft und ggf gestrichen. |
#10
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Zitat:
Gruß Thomas |
#11
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Zitat:
- Arbeitszeit in Tagen pro Woche und Arbteitszeit in Stunden pro Tag. |
#12
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
soweit wir informiert sind gilt das, was Quilterin schreibt. Die tägliche Arbeitszeit muss unter 3 Stunden liegen und da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass da nicht mal einer nachprüft. Arbeitet man zwischen 3 und 6 Stunden täglich, dann gibts die halbe Rente. Die täglich festgelgte Arbeitszeit macht ja wohl auch Sinn. Das wissen die, die betroffen sind ja selbst, dass ab einer bestimmten Zeit die Konzentration nachlässt und Müdigkeit aufkommt. Und dieser Gedanke steckt hinter den festgelegten 3 Stunden. Aber warum erkundigt ihr euch nicht direkt bei der Rentenversicherung. Die sagen euch das genau und an die Bestimmungen, die für euch gelten, würde ich mich dann auch peinlichst halten. Wenn beim Arbeitgeber die Arbeitszeiten z.B: wegen Abrechnungen oder Stechuhr etc. irgendwie festgehalten ist, dann kann der Arbeitgeber bei einer evtl. Püfung die Einsicht nicht verweigern. Und andererseits das, was einem zusteht zu arbeiten, das darf man dann ja wohl auch arbeiten, oder? |
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