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Frühpension/Rente erst mit 65
Hallo,
ich bin 57 Jahre alt und seit 6 Jahren schwerbehindert wegen Brustkrebs, erst 80 %, jetzt nach Heilungsbewährung 50 %. Ich habe immer weitergearbeitet. Seit knapp 2 Monaten weiß ich, dass ich eine Fernmetastase habe, die inoperabel ist. Daher ist meine Lebenszeit erheblich begrenzt. Ich bin seit 16 Jahren Beamtin, daher stünde jetzt eine Frühpensionierung an. Ursprünglich hatte ich gehofft, bis zum 60. Geburtstag arbeiten zu können und dann ohne Abschläge (ich falle noch in die Übergangsregelung) aufhören zu können. Nun aber habe ich diese neue schreckliche Diagnose! Da ich erst seit 16 Jahren Beamtin bin, bekomme ich etwas mehr als die Mindestversorgung. Vor meiner Verbeamtung war ich 20 Jahre Angestellte, so dass ich auch einen Rentenanspruch habe. Nach meiner Scheidung nach 23 Ehejahren (mein Ex-Mann und ich waren zu diesem Zeitpunkt beide Beamte) wurde der Versorgungsausgleich meinem Rentenkonto gutgeschrieben. Insgesamt machen meine Rentenansprüche einschl. Versorgungsausgleich fast die Hälfte meiner Gesamtversorgung aus. Leider habe ich erfahren, dass diese Rentenansprüche erst mit meinem 65. Geburtstag fälllig werden, unabhängig von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit! Im Gegenteil, von der Frühpension würden noch 10,8 % abgezogen werden, wäre es nicht sowieso schon die Mindestversorgung von 35 %. Da ich das 65. Lebensjahr aber kaum erreichen werden, verschwinden meine Rentenansprüche im Nirwana. Von dem Geld kann ich nicht existieren und es kann also sein, dass ich in meinen letzten Lebensjahren noch meine Wohnung verlassen muss. Dabei habe ich die Rentenansprüche doch durch meine Arbeit erworben. Wer kann mir dazu was sagen? Ich kann es eigentlich gar nicht fassen. Zudem müssen wir als pensionierte Beamte ja auch noch einen nicht unerheblichen Teil (wenn auch nur 30 %) an die private KK zahlen, das wären bei mir nochmal 200 Euro. Steuern werde ich wohl nicht noch bezahlen müssen. Gruß Karin Geändert von Karin55 (18.10.2006 um 21:14 Uhr) |
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AW: Frühpension/Rente erst mit 65
Hallo Karin,
auch meine (verstorbene) Frau war Späteinsteigerin als Beamtin. Sie wurde als damals 52 jährige wegen ihrer Krebserkrankung 1996 vor dem Jahr 2000 dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt. Wir haben dann für sie bei der Frühpensionierung gemäß § 14a des Beamtenversorgungsgesetzes die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes beim zuständigen Landesamt für Besoldung beantragt. Damit wurde ihr Ruhegehaltssatz um etwa 14 Prozentpunkte bis zum Erreichen der Regelaltergrenze angehoben. In der Regel ist zudem auch § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes zu berücksichtigen, der das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten regelt. D.h. eine parallel zur Pension gezahlte Rente wird über einen gewissen Betrag hinaus auf die Beamtenpension angerechnet! Das war jedoch bei ihr wegen Geringfügigkeit der erworbenen Angestelltenrente nicht der Fall. Schau mal in den entsprechenden Textteil des Gesetzes: http://www.gesetze.juris.de/bundesre...tvg/gesamt.pdf Ich bin juristischer Laie, gehe aber davon aus, daß Zugriff auf den durch Versorgungsausgleich erworbenen Rentenanspruch erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze des Beantragenden möglich ist. Das läßt sich aber sicher mit einem Telefonat oder Gespräch mit der zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung abklären. Da es um viel Geld geht, solltest Du auf jeden Fall diese Information einholen. Mit besten Grüßen Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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