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Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Mich interessiert, von wem ich bezahlt werde, wenn ich dann bald wieder mit 3 Stunden (steigend) anfange zu arbeiten. Die Krankenkasse, der Arbeitgeber oder teilen die sich da rein. Ich erhalte derzeit gehalt und keinen Stundenlohn.
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#2
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallo marmey,
die Krankenkasse wird beim Arbeitgeber nachfragen, ob für die "Arbeitszeit" in der Wiedereingliederungsphase Gehalt gezahlt wird. Beim Verneinen zahlt die Kasse das Krankengeld in gewohnter Höhe weiter. Der Arbeitgeber wird wie in den meisten Fällen kein Gehalt zahlen, eigentlich auch gut so. Der Wiedereinzugliederende wird so nicht unter Druck gesetzt, um seine Leistung zu erbringen und das wiederum führt nicht zu einer Verschlechterung des momentanen Zustandes. In der Wiedereingliederungsphase schuldet der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, laut dem SGB. Viele Grüsse J.F. |
#3
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Guten Abend!
Ich habe auch mal eine Frage bezügl. Arbeitswiedereinsteig. Wie sieht es denn versicherungstechnisch - Berufsgenossenschaft aus? Wer zahlt, wenn während dieser Wiedereingliederungszeit ein Arbeitsunfall passiert? Wenn wir Pesch haben, scheitert die Möglichkeit der Wiedereingliederung bei meinem Mann (Darmkrebs - OP April 2007) daran, dass die zuständige Berufsgenossenschaft sich nicht dafür zuständig fühlt, da er ja weiterhin Krankengeld in dieser Zeit bezieht. Hat hierzu vielleicht jemand entsprechende Erfahrungen gesammelt? Über Infos sind wir sehr dankbar, da sein Arbeitgeber die Wiedereingliederung befürwortet, aber aus versicherungstechnischer Seite (Baugewerbe) entsprechend alles geklärt sein muss. Vielen Dank & viele Grüße Anja |
#4
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallo Anja
ich habe mir während der Wiedereingliederungen nie Gedanken darüber gemacht und habe keine Erfahrung. Am besten du fragst bei der Genossenschaft nach. Barbara |
#5
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallochen!
Wir haben uns dato bis dahin auch keine Gedanken gemacht. Aber der Arbeitgeber! Wir als auch der Arbeitgeber haben diesbezüglich schon bei allen zuständigen Stellen angefragt... und keiner weiß so richtig Bescheid. Viele lassen es wohl einfach "so" laufen... so lange nichts passiert, ist es ja auch kein Problem. Nur - wenn - dann? So bekommt man laufend "Steine zwischen die Füße geworfen". Viele Grüße Anja |
#6
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallöchen,
also wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Unfallversicherungsschutz während der Wiedereingliederung nicht unterbrochen und bei einem Arbeitsunfall muss die BG herhalten. Anfallende Krankheitskosten rechnet meist die Krankenkasse mit der BG ab. Ok, der Papierkram fällt an. Während der Wiedereingliederungsphase bekommt Ihr weiterhin Krankengeld bezahlt. Wenn dann der Fall eintreten sollte, dass ein Arbeitsunfall die Wiedereingliederung beendet, wäre die BG zuständig. Da die BG so was natürlich nicht hören möchte, wird sie auch keine entsprechenden Auskünfte erteilen können oder wollen. Ich würde bei der Krankenkasse nachfragen und zwar vor Ort, denn man findet immer einen Ansprechpartner, der sich die Zeit nimmt, Fragen zu beantworten. Und gerade solche. Damit habe ich die besten Erfahrungen gemacht. Am Telefon am Besten nur, wenn man bereits einen Ansprechpartner hat. Also, Kopf hoch und toi,toi, toi. Viele Grüße J.F. |
#7
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallo J.F.!
Danke für Deine Antwort. Dieser Meinung waren wir und der Arbeitgeber eigentlich auch. Aber die Berufsgenossenschaft sagt, sie wären während der Wiedereingliederung nicht für den Unfallversicherungsschutz zuständig, da er ja Krankengeld bezieht und in diesem Zeitraum ja auch kein Lohn und somit durch den Arbeitgeber auch keine Beitragszahlung an die Berufsgenossenschaft (im Zusammenhang mit der Jahreslohnsumme) erfolgt und die Krankenkasse dafür zuständig sei. Die Krankenkasse (IKK direkt) behauptet das Gegenteil. Ich kann verstehen, dass der Arbeitgeber kein Risiko eingehen möchte. Berufsgenossenschaft und IKK verweisen auf das "Sozialgesetzbuch", welches kein Leie versteht. Wundert uns alles sehr, denn Wiedereingliederungsmaßnahmen sind in der heutigen Zeit ja eigentlich Standard-Leistungen. Viele Grüße Anja |
#8
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallo anja67regtr,
als hätte man nicht genug um die Ohren... Gut, dann ein anderer Vorschlag, es gibt ein Bürgertelefon vom Bundesministerium für Gesundheit - Abteilung Krankenversicherung: http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_60...html__nnn=true "Beratungsangebot Das Bürgertelefon - vermittelt gesetzliche Grundlagen, - klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche, - erörtert individuelle Probleme, - nimmt Anregungen auf, - vermittelt Adressen und Ansprechpartner. 018 05 - 99 66-01 Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle 018 05 - 99 66-02 Fragen zur Krankenversicherung 018 05 - 99 66-03 Fragen zur Pflegeversicherung 018 05 - 99 66-09 Fragen zur gesundheitlichen Prävention 01805 - 9966-07 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service Schreibtelefon (Kostenpflichtig. Es gilt der Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters - in der Regel 0,14€/ Min. aus dem deutschen Festnetz.)" Soweit aus der Website. Das Geld würde ich dranhängen. Denn die Wiedereingliederung ist schon allein vom mentalen eine gute Sache. Man kommt einfach auf andere Gedanken und ein bisschen Normalität kommt auf. Außerdem gibt es noch weitere Krankenkassen-Hotlines, die mit wirklich guten Leuten besetzt sind. Vielleicht geben die aber aufgrund der Mitgliedschaft bei der IKK direkt nur widerwillig Auskunft. Aber einen Versuch ist es allemal wert. Also ich drück die Daumen und schau mich weiter um. Viele Grüsse J.F. |
#9
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AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Herzlichen Dank für Deine Unterstützung.
Werde mich morgen direkt dahinter klemmen. Tja, das kannst Du laut sagen... als hätte man mit der Kranheit und dessen Folgen nicht schon genug zu tun, dann kommt noch immer eins oben drauf... Wenn ich etwas neues weiß, melde ich mich. Viele Grüße Anja |
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