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Vor Privatvbehandlung:zweimal beim Versicherer fragen
Ärzte Zeitung online, 24.08.2009
Vor Privatvbehandlung sollten Patienten lieber zweimal beim Versicherer fragen KÖLN (iss). Wer sich als Privatpatient stationär behandeln lässt, sollte auf Nummer sicher gehen und sich beim privaten Krankenversicherer erkundigen, ob die Kosten abgedeckt sind. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Juristen verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die BGH-Richter hatten einem Krankenversicherer Recht gegeben, der einem Versicherten nur einen Teil der Kosten für eine Behandlung in einer Privatklinik erstattet hatte. Der Patient hatte sich in einer Sportklinik wegen eines Knorpel- und Innenmeniskusschadens behandeln lassen. Die Klinikrechnung belief sich auf über 4000 Euro, davon übernahm der Versicherer nur 2600 Euro. Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_w...spx?sid=562333
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Jutta _________________________________________ |
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