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#1
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Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Hallo Ihr lieben,
ich habe meine Diagnose BK am 15.03.07 erhalten. Bis heute bin ich deshalb krank gewesen. Laut KK soll ich ab Montag den 21.04.08 wieder arbeiten für täglich 4 Std. Ab Montag den 05.05.08 soll ich wieder voll arbeiten. Ich war vor meiner Erkrankung 9 Jahre Filialleiterin in Vollzeit. Jetzt hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef der mit mitteilte, daß mein Arbeitsplatz anderweitig besetzt werden mußte. Mir wurde vorgeschlagen, daß ich in einer anderen Stadt als Verkäuferin arbeiten kann mit fast 400,--€ weniger Gehalt. Wenn später eine Stelle als VL frei wird soll ich wieder eingesetzt werden. Allein mir fehlt der Glaube. Die Firma ist schon seit Jahren dabei nur noch jüngere Mitarbeiter zu bevorzugen. Nachdem mein Mann mit 61 wg. Konkurs arbeitslos wurde, reicht das Geld mit dem Gehalt einfach nicht aus. Was soll ich machen? Danke für jeden guten Tipp liebe Grüße Evi |
#2
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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Liebe Evi,
sag mal, hat man Dir gekündigt? Wenn DU 9 JAhre bei der Firma tätig warst, hast Du eine lange Kündigungsfrist, die sicher bei mindestens 6 MOnaten bis 1 Jahr liegt. Hast Du da innerhalb des letzten Jahres irgendetwas bekommen bzw. zugestimmt? Ansonsten ist das Ganze nicht rechtens und DU solltest Dich auf keinen Fall darauf einlassen, wenn Du bisher krank geschrieben warst. So einfach geht das nicht. Lass Dich bloß nicht abwimmeln!! Evtl. hilft auch die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, weil sich dadurch der Kündigungsschutz verbessert. Erkundige Dich und lass Dich auf nichts ein, das nicht vorher rechtlich geprüft wurde. Viele Grüße Stefan |
#3
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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Hallo Ketem,
nein, natürlich wurde ich nicht gekündigt. Einen Behindertenausweis habe ich auch 60 %. Aber mein Arbeitgeber nimmt es nicht so genau mit den rechtlichen Bestimmungen. Danke für Deine Antwort Gruß Evi |
#4
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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Liebe Evi,
wenn Dein Arbeitgeber es nicht so genau nimmt mit den gesetzlichen Bestimmungen solltest Du es um so genauer nehmen. Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Du hast vielmehr Rechte als Du ahnst ! Allein Dein Schwerbehindertenausweis bietet Dir einen gewissen Schutz (erschwerte Kündigung, Zusatzurlaub von mindestens 5 -im Einzelhandel 6- Tagen). Es ist unglaublich, wie AG heute mit Mitarbeitern umgehen. Lass Dir das nicht gefallen. Du warst so stark, Deine Krankheit zu bekämpfen nun nimm den Kampf um Deinen Arbeitsplatz auf. Alles Gute Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#5
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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Hallo Evi,
was Deine Probleme betrifft gibts wohl nur einen Weg - den Beate Regina empfohlen hat !! Ich würde auch - am besten gleich morgen - einen Rechtsbeistand einschalten. Und: Vielleicht erfährst Du über eine örtliche Selbsthilfegruppe oder Andere, welcher Anwalt in Deinem Umfeld für "solche Fragen" der Geeingnete ist. Es soll da - traurigerweise ist das wohl nötig - richtige Spezialisten geben Viel Erfolg LG
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Ilse |
#6
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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Hallo Evi,
ich freue mich für Dich, daß Du Deine Krankheit besiegt hast. Lass Dich blos nicht von Deinem AG einfach abspeisen. Du hast alle Trümpfe in Deiner Hand, spiel sie geschickt aus. Setz Dich auf jedenfall mit Deinem Integrationsamt in Verbindung. Dein AG kann sich nicht so ohne weiteres über Recht und Gesetz stellen. Du hast soviel Kraft bewiesen die Krankheit zu besiegen, das es für Dich nur einen Ausweg gibt " kämpfen ". Zur Not mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Ich zweifle nicht daran, daß Du diesen Kampf gewinnen wirst. Es betrifft schliesslich auch Deinen Mann. Ich weiss, Du wirst es schaffen und ich drücke Die alle Daumen. Halt uns bitte auf dem Laufenden, denn wenn Du gewinnst gibst Du vielen auch wieder Hoffnung die vieleicht inder gleichen Situation sind wie Du. Alles Liebe und Gute Wolfgang |
#7
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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Hallo Evi
so wie ich das sehe, muss auf jeden Fall eine Änderungskündigung da sein, ansonsten ist eine Versetzung auf eine andere Stelle (niedriger bezahlt) nicht rechtens. Auch hier müßte das Integrationsamt zustimmen. Inwieweit du in eine andere Stadt versetzt werden kannst, hängt auch von deinem Vertrag ab. So kann zum Beispiel ein Beamter des Landes NRW (auch andere Beamte) in ganz NRW eingesetzt werden. Bei solchen Versetzungen werden soziale gesundheitliche und familiäre Aspekte berücksichtigt. Hier kann vielleicht auch vorab ein Gespräch mit der Vertrauensperson für Schwerbehinderte etwas Klärung bringen. Falls dein AG dir eine Änderungskündigung gibt, kannst du erst einmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis Begründung folgt. Somit ist die Widerspruchsfrist gewährt. Daumen drück Barbara |
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