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was bedeutet teilweise Erwerbsminderung in voller Höhe?
Hallo,
ich habe eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung beantragt. Nun hat mir die RV die Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Dort sind zwei Werte/Grenzen genannt, die ich nicht verstehe. -Die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt das0,23fache... also Euro xxx1 -und die in Höhe der Hälfte beträgt das 0,28fache Euro xxx2. Ich liege mit meinem Hinzuverdienst 30 Euro über der ersten Grenze Euro xxx1. Muss ich das so verstehen, dass mir die E-Rente nun um die Hälfte gekürzt wird und wieso redet man von teilweiser Erwerbsminderung von voller Rente? Kann mir das jemand erklären! Ich habe im Web keine hilfreichen Antworten gefunden. Vielen Dank im voraus! Gruß Birgit |
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