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Erbe ausgeschlagen, kann ich nun die Anziehsachen meiner Mutter spenden?
Hallo,
meine Mutter ist am 20. Dezember 2012 leider verstorben und ich habe gestern die Erbschaft fristgerecht beim Nachlassgericht ausgeschlagen, weil der Nachlass meiner Mutter überschuldet ist. Die Rechtspflegerin beim Gericht hat meine Erklärung im PC eingegeben und dann ausgedruckt. Dann haben sowohl die Rechtspflegerin als auch ich dieses Blatt unterschrieben. Ich habe nun 2 Fragen: 1.) Habe ich das Erbe nun rechtskräftig ausgeschlagen oder muss ich noch etwas erledigen? Die Rechtspflegerin sagte mir jedenfalls, dass ich mit den Schulden und den Verpflichtungen meiner Mutter nichts mehr zu tun habe, ich mich also um die Sachen meiner Mutter nicht mehr kümmern muss. Auf dem Blatt steht nämlich ein Satz, den ich nicht so ganz verstehe: "Das Gericht wies darauf hin, dass im vorliegenden Verfahren lediglich eine Erklärung beurkundet wird und eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit hierbei nicht stattfindet." Bedeutet das, dass meine Erklärung, dass ich die Erbschaft ausschlage, eventuell nicht wirksam ist, also nicht rechtskräftig ist? Muss ich noch etwas erledigen, damit ich das Erbe meiner Mutter endgültig ausgeschlagen habe? 2.) Ich habe die Rechtspflegerin auch gefragt, ob ich nun die Anziehsachen und die Kosmetikartikel meiner Mutter entsorgen kann, da ich bald umziehe und ich die ganzen Sachen nicht mitschleppen möchte. Sie sagte mir dann, dass ich die ganzen Sachen entsorgen oder spenden kann. Ich teilte ihr dann meine Angst mit, dass vielleicht jemand vom Nachlassgericht zu mir nach Hause kommt wegen dem Nachlass und der dann feststellen würde, dass gar keine Anziehsachen von meiner Mutter mehr da sind, was für mich dann zur Folge hätte, dass ich die Erbschaft doch angenommen hätte, da ich den Nachlass meiner Mutter nicht entsorgen darf, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe. Die Rechtspflegerin sagte mir dann, dass niemand zu mir nach Hause kommen wird, da ich erklärt habe, dass der Nachlass überschuldet ist und das Gericht deshalb nicht davon ausgeht, dass wertvolle Gegenstände zum Nachlass gehören. Sie sagte mir, dass es nur darum geht, dass ich keine wertvollen Gegenstände wie Designermöbel, Geld, teuren Schmuck etc. behalten oder verkaufen darf. Aber die Anziehsachen darf ich ruhig spenden sagte sie. Meine Arbeitskollegen sagten mir genau das Gleiche. Nur ein Lehrer bei meiner Ausbildung, der mal als Rechtsanwalt gearbeitet hat, sagte mir, dass ich die Sachen lieber aufheben sollte, damit nicht irgendwann die Geschwister von meiner Mutter kommen können und die Anziehsachen von ihr verlangen können. Da meine Mutter mit denen aber schon seit mehr als 5 Jahren keinen Kontakt mehr hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie irgendwelche Anziehsachen von meiner Mutter haben wollen, oder? Zudem leben diese Personen wahrscheinlich noch in Berlin und ich lebe in Hannover seit einem Jahr. Kann ich also die Anziehsachen meiner Mutter wegwerfen, ohne Angst haben zu müssen, dass ich die Schulden meiner Mutter doch noch übernehmen muss? Liebe Grüße Dennis/Liefrespa |
#2
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AW: Erbe ausgeschlagen, kann ich nun die Anziehsachen meiner Mutter spenden?
Hallo
erst einmal herzliches Beileid ich glaube die Frage hier kann dir keiner beantworten..... da du das Erbe nicht angetrten bist, und da es noch geschwister gibt, erben die dann (solange es noch Verwandte gibt) Ich wäre da vorsichtig.
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Liebe Grüße Barbara |
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AW: Erbe ausgeschlagen, kann ich nun die Anziehsachen meiner Mutter spenden?
Hallo Dennis,
ich habe dir eine PN geschickt. L.G. Maria |
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AW: Erbe ausgeschlagen, kann ich nun die Anziehsachen meiner Mutter spenden?
Mein Beleid,
aber selbst in dieser schweren Zeit muß man versuchen, den Kopf klar zu halten. Ich hatte letztes Jahr auch eine ähnliche Situation, als mein Stiefvater verstarb. Wir wohnten zwar nicht mehr im gleichen Haus, aber man muss da sehr aufpassen. Die Situation kann man nicht 1:1 gleichsetzen, da ich nicht der leibliche Sohn war und nicht adoptiert worden bin (was mir im Endeffekt das ganze sehr vereinfachte). Ich habe in der Zeit viel gelesen, über diese Erbgeschichten und man muss aufpassen, das man durch eine einfache Handlung nicht das Erbe annimmt. Obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe, kamen zig Versicherungen und Anfragen von Pächtern auf mich zu, die Unterschriften wollten oder Geld. Ich habe alles komplett abgelehnt bis das alles geklärt war. Es gibt wirklich tolle Seiten und Foren im Netz, wo man sich doch gut informieren kann... Nur nicht in ein Fettnäpfchen treten.... Grüsse Con |
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AW: Erbe ausgeschlagen, kann ich nun die Anziehsachen meiner Mutter spenden?
Hallo!
Möglicherweise solltest Du vorsorglich einmal einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen. Sind Deine Einkommensverhältnisse nicht die besten, besteht u. U. die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen (kann der RA auch für Dich machen). Ansonsten kostet eine Erstberatung max. 190 Euro netto. Ich in Deiner Situation würde die Nachlassgegenstände zunächst auflisten (Art des Bekleidungsstücks, Zustand, ungefähres Anschaffungsjahr, evtl. noch bekannter Kaufpreis) und nach Möglichkeit sogar fotografieren. Denkbar wäre vielleicht auch, die Sachen vorübergehend einzulagern. Haben sich die Verwandten denn so überhaupt nicht gemeldet? Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, Kontakt zu ihnen aufzunehmen und ihnen die Dinge anzubieten. Evtl. schreiben sie ja zurück, daß sie kein Interesse hegen. Ob man sich jetzt lange Zeit nicht gesehen hat oder nicht: In Erbsachen kennen viele Leute keine Verwandten... Viele Grüße, Rauchquarz |
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