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Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?
Mein Mann erkrankte an einem seltenen Non-Hodgkin T-Zell-Lymphom, dass nur mit Hochdosis-Chemo und allogener SZT bekämpft werden konnte.
Nach Bezug von 36 Woche Krankengeld wurde er von der Krankenkasse zur Reha gedrängt. Die Reha wurde von der DRV wg. seines Gesundheits- zustandes abgelehnt und in eine 10-Monatige EM-Rente umgewandelt. Die Rente wurde dann nochmal für 18 Monate verlängert und lief dann aus mit der Begründung mein Mann sei arbeitsfähig, was wir eigentlich auch so sehen. Sein einziges Problem ist, dass er durch die allogene SZT eine Immunabwehr- schwäche hat, die wahrscheinlich ein Leben lang bleibt. Leider hat er einen Beruf mit viel Publikumsverkehr (öffentlicher Nahverkehr), den er wg. der Immunabwehr nicht mehr ausüben kann. Lt. Arbeitvertrag steht ihm bei einem gesundheitlichen Problem ein anderer Arbeitsplatz zu, soweit verfügbar. Nun hat der Arbeitgeber es abgelehnt, meinen Mann zu beschäftigen weil angeblich kein Arbeitplatz zur Verfügung steht. Der Arbeitgeber betrachtet das Arbeitsverhältnis jetzt als ruhend, zahlt kein Gehalt und verzichtet auf sein Weisungsrecht als Arbeitgeber, damit mein Mann sich beim Arbeitsamt melden kann. Das Arbeitslosengeld I wird nicht mehr nach dem letzten Gehalt berechnet, weil mein Mann zuletzt vor über 2 Jahren gearbeitet hat. Jetzt kommt nur noch diese seltsame Rechenformel zum Einsatz, bei der man nur ganz wenig ALG1 bekommt. Anwalt ist zwar eingeschaltet, sieht aber auch nur noch geringe Chancen, sich gegen den Arbeitgber durchzusetzen. Mein Mann ist 48 Jahre alt, hat 80 % Schwerbehinderung aufgrund der Erkrankung und ist seit 20 Jahren in seiner Firma angestellt (große Firma, über 2000 Mitarbeiter in unserer Stadt). Hat irgendjemand Erfahrungen mit so einem Fall? |
#2
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AW: Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?
Hallo Silence,
habt Ihr den Betriebsrat eingeschaltet, dass ist der erste Weg. Schöne Weihnachten Boebi |
#3
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AW: Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?
Hallo Boebi,
da wir einen Anwalt am Start haben, will sich der Betriebsrat da raushalten, das sei auch so üblich. So ein Typ vom Intregrationsamt ist auch vom Arbeitgeber eingeschaltet, der war bei einem gemeinsamen Gespräch dabei, ebenso die Schwerbehindertenbeauftragte des Unternehmens. Hat aber alles nichts gebracht, man hat angeblich geprüft, ob freie Stellen verfügbar sind - ohne Erfolg. Wir sind ziemlich sicher, dass das von Anfang an so geplant war, denn man hatte schon im September als die EM-Rente auslief, sich geweigert, meinen Mann zu beschäftigen. Nur weil wir einen Anwalt eingeschaltet haben, hat man überhaupt den Kontakt mit dem Intregationsamt gesucht. Was die allerdings für eine Funktion haben sollen, ist mir schleierhaft. Offensichtlich gelten die nur als Alibi, damit der Arbeitgeber hinterher einen Schwerbehinderten ohne Probleme abservieren kann. Hinzuzufügen wäre noch, dass mein Mann körperlich voll arbeitsfähig ist, er hat keine Einschränkungen, darf eben nur nicht so viel Publikumskontakt haben, weil er sehr anfällig für alle Krankheitserreger ist. Er könnte ohne Probleme im Innendienst, in der Wartung, als Hausmeister oder zur Not auch als Putzkraft arbeiten. Wurde aber alles abgelehnt, weil angeblich nicht verfügbar. Soviel zu unseren angeblich so tollen Gesetzen, Kündigungsschutz, Intetration von Behinderten und kranken Arbeitnehmern etc. alles nur Augenwischerei. Gruß Silence |
#4
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AW: Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?
Hallo Andrea,
normalerweise ist es so, dass während des Bezuges von Erwerbsminderungs- rente das Arbeitsverhältnis nur ruht. Die Erwerbsminderungsrente wird ja meist nur befristet gewährt, weil man davon ausgeht das der Betroffene sich irgendwann so erholt hat, dass er wieder arbeiten kann. Ob der Arbeitergeber dann bereit ist, da mitzuspielen ist eine andere Sache (wie ich das gerade bei meinem Mann erlebe und dann hilft auch der Schwerbehindertenausweis gar nichts). Für das ALG 1 gibt es so ein bestimmt Rechenformel, wenn man länger als 2 Jahre krank war. Es wird dann nicht der zuletzt bezogene Lohn zugrunde gelegt, sondern man wird nach einer speziellen Tabelle eingestuft. Das ALG 1 ist dann viel niedriger. Alles Gute. |
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