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#1
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Hallo zusammen,
nachdem bei mir nun die 5 Jahre rum sind, in denen mit eine Behinderung von 50% (Standard für brusterhaltende OP) zugestanden wurde, habe ich einen Versuch unternommen, den Status zu erhalten. Dabei wurden auch psychische Nachwirkungen ins Rennen geworfen. Nun erhielt ich eine Anhörung, in der 20 % für die verbliebenen BK-Auswirkungen und 30 % für die psychischen Auswirkungen ermittelt wurden. Es ergibt sich aber keine Summe von 50 %, wie man vielleicht annehmen könnte. Vielmehr würde mir nun ein Ausweis über 30 % ausgestellt. Ist das normal? Danke für Eure Infos/Erfahrungen Timuli |
#2
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#3
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Hallo Timuli,
die Vorgehensweise ist korrekt. Meine Sozialberaterin bei der AHB meinte damals, es könnte ja sonst jemand um 500 Prozent ![]() Also der größte Wert zählt. LG |
#4
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Hallo, wonach es beim Behindertenausweis geht weiß wohl keiner!! Ich habe 90% bekommen und andere bekommen 50 % !!!
Das ist doch seltsam. VLG Konni |
#5
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Hallo, das stimmt nicht. Die Kriterien sind genau aufgelistet und kein Geheimnis, und ich finde, dafür dass ich eigentlich fast alles ganz normal machen kann hab ich ganz schön viel.
Es sind übrigens keine % sondern Grad der Behinderung Calypso Geändert von gitti2002 (09.04.2014 um 01:09 Uhr) Grund: Sinnloszitat entfernt |
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