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Was kann man Finanzell beantragen?
Hallo mein Vater liegt im Sterben.
Ich habe hier schon einige Beichte geschrieben. Nur eine Frage da wir uns finanz. grosse Sorgen machen um unsere Mutter. Sie selbst will wieder arbeiten gehen würde dann ein netto gehalt von 100 e haben und zahlt rund 360 € miete .Was kann sie an finanz. Unterstützung beantragen und was steht ihr zu????? Danke für eure Hilfe!!! |
#2
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AW: Was kann man Finanzell beantragen?
Hallo Tabeha !
Es tut mir sehr leid, das zu lesen......;-( Um dir helfen zu können, brauche ich vielleicht noch mehr Informationen. Z.B. Wie alt ist dein Vater, bzw. deine Mutter (Rente?). Welchen Job hat sie, wo sie nur 100 € verdient ? Vielleicht ein Schreibfehler ? Grundsätzlich hat deine Mutter (sofern mit deinem Vater verheiratet) mindestens Anspruch auf die gesetzliche Witwenrente. Liebe Grüße Nadja |
#3
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AW: Was kann man Finanzell beantragen?
Oh ein Shreibfehler sie bekommt 1000 €.
Ist seit 4 mon krank geschrieben.Mein Vater ist Rentner wegen der Krankheit. Er ist 50 Jahre. Meine Mum 48. Danke für eure Hilfe? Wieviel bekommt man da im schnitt witwenrente und wie lange? |
#4
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AW: Was kann man Finanzell beantragen?
hallo tabeha,
meines wissens bekommt sie ca 66 % von der rente, die dein vater jetzt bezieht. die witwenrente wird auf lebenszeit gezahlt (wenn deine mum dann selbst rentnerin wird, kann sein, dass ein betrag abgezogen wird bzw. bei wiederheirat entfällt witwenrente). genaueres kann dir der rentenberater (ist hier bei uns einmal wöchentlich eine beratungsstunde im gemeindeamt...vielleicht ähnliches bei dir?). ich hoffe es ist einigermassen verständlich erklärt. wie gesagt, ganz genau weiss ich es auch nicht. gruss andrea
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i will survive |
#5
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AW: Was kann man Finanzell beantragen?
Hallo,
ich habe mal den Thread "Witwenrente" neu nach oben geholt. Dort stehen die Regeln und Beispiele für Witwenrente. In Eurem Falle würde gemäß Sozialgesetzbuch das ALTE Hinterbliebenenrecht gelten, d.h. der überlebende Partner bekommt 60 % der Rente des Verstorbenen. Erzielt der überlebende Partner Einkommen so wird das zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Das ist in den letzten Beiträgen im Thread "Witwenrente" beschrieben. Liebe Grüße Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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