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  #1  
Alt 03.08.2007, 18:55
Benutzerbild von minimops
minimops minimops ist offline
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Beiträge: 151
Frage PKV, wechselmöglichkeit/zwang GKV bei EM Rente

Hallo zusammen,

ich bin 37, Angestellter und privat Krankenversichert.
dann kam der Krebs, der kann aber geheilt werden.

aktuell bekomme ich von der KK noch Krankentagegeld.
desweiteren habe ich vorübergehende EM Rente bei der BfA
beantragt und auch eine BU Rente einer privaten RV. Beide
Renten beziehe ich und das Tagegeld der KK läuft dann deswegen
irgendwann aus.

Dann bekomme ich eine Zeitlang diese beiden Renten und ich
fange dann nächstes jahr stufenweise wieder an zu arbeiten -
so der Plan

Beide Renten zusammen sind aber in Summe weniger wie die Grenze ab welcher
man sich privat Krankenversichern kann (glaube das sind mtl. 3900
bzw 3600 für Altfälle).

Beim Antrag auf EM rente kam u.a. ein Schreiben meiner ehemaligen GKV
dass ich nicht die Voraussetzungen erfülle, der KK der Rentner beizutreten.

wenn ich jetzt bald "nur" noch die beiden EM Renten bekomme, muss ich
dann in eine GKV gehen ? und die PKV auf Anwartschaft versichern
dass ich wieder reinkann wenn ich wieder arbeite ?

oder bleibe ich in der PKV und habe aber das Recht verwirkt in die GKV zu
kommen falls mein Gehalt mal unter die Grenze geht ?

evtl weiss ja jemand was ....
danke, Gruss Ulli

Geändert von minimops (03.08.2007 um 18:57 Uhr)
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  #2  
Alt 06.08.2007, 18:12
SilkeG SilkeG ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 14
Standard AW: PKV, wechselmöglichkeit/zwang GKV bei EM Rente

Hallo Ulli,

die Aussage Ihrer ehemaligen GKV, dass Sie die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben, ist korrekt. Auf die Rentenhöhe kommt es hierbei nicht an - lediglich auf die Vorversicherungszeiten.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wäre nach Arbeitsaufnahme sofort möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Hier hätte man noch nicht einmal die Wahl...man müsste zurück in die GKV, es sei denn, dass ein Befreiungstatbestand des § 8 SGB V greift und Sie bis dahin das 55 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Viele Grüße

Silke
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  #3  
Alt 06.08.2007, 18:24
SilkeG SilkeG ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 14
Standard AW: PKV, wechselmöglichkeit/zwang GKV bei EM Rente

Hallo Silvana,

eine gesetzliche Krankenkasse kann keine Versicherten abweisen, sobald Versicherungspflicht kraft Gesetz ( § 5 SGB V ) eintritt.

Bei über 55 - Jährigen , bei Beschäftigungsverhältnissen zwischen Angehörigen oder bei Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern bedarf es einer gesonderten Überprüfung. Hier kann die Versicherungspflicht ggf. abgelehnt werden.

Freiwillige Versicherungen sind an Vorversicherungszeiten gebunden - fehlen diese ist eine freiwillige Versicherung nicht möglich.

Eine Gesundheitsüberpüfung - wie in der PKV - findet defintiv nicht statt.

Eine Rückkehr in die GKV unterliegt nicht der Willkür der Krankenkassen sondern gesetzlich Bestimmungen.

Viele Grüße

Silke
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