|
#1
|
|||
|
|||
Entlkassungsbericht AHB Klinik und AOK
Moin liebe Leute,
nach erfolgter AHB (Kostenträger Rentenversicherung) möchte nun die Krankenkasse den Entlassungsbericht der Klinik haben. Dieser ist natürlich dem Kostenträger zugegangen. In der Klinik sagte man, dass man der Krankenkasse diesen Bericht nicht unbedingt zukommen lassen soll. Nun meine Frage(n): - kann es sich nachteilig auswirken, wenn wir der AOK diesen Bericht nicht zukommen lassen ? - kann uns jemand verklickern, welchen Zweck die AOK verfolgt ? In der Klinik teilte man mit, dass die Kassen gerne mit der Streichung des Krankengeldes drohen, wenn man den Entlassungsbericht zu zuschickt. Gibt es dann rechtliche Möglichkeiten (mit aufschiebender Wirkung) sich dagegen zu wehren ?? LG Wolfgang |
#2
|
||||
|
||||
AW: Entlkassungsbericht AHB Klinik und AOK
Hallo Wolfgang,
Krankenkassen sind immer fürchterlich neugierig, wir schicken auch selten Austrittsberichte, alles geht sie ja doch nichts an. Ich würde in Eurem Fall jedoch den Austrittsbericht schicken, was spricht dagegen? Steht ja nichts Neues drin. Man sollte bei aller Skepsis immer bedenken, dass die KK schliesslich die Behandlung bezahlt und auch ein Recht hat zu erfahren, wie es dem Patienten geht (das ist gesetzlich geregelt). Stellt man sich quer, löst dies natürlich Misstrauen aus, und wofür das Ganze? Ihr habt ja nichts zu verbergen und wollt langfristig sicher noch mehr von Eurer Kasse. lieben Gruss, K. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Entlkassungsbericht AHB Klinik und AOK
Jawoll,
auch meine Krankenkasse war neugierig und verlangte den Reha-Entlassungsbericht. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass die Kasse lediglich das "Blatt, welches Rückschlüsse auf die weitere Erwerbsfähigkeit schließen lässt" ausgehändigt bekäme; alles andere nicht. Nun, ich wusste, dass ich nicht nur als arbeitsunfähig sondern auch als "unter 3 Stunden erwerbsfähig" eingestuft worden war und DAS konnte die Krankenkasse ruhig wissen. Einige Tage später erhielt ich dann einen Anruf von der Sachbearbeiterin, dass ich unverzüglich einen Rentenantrag stellen solle/müsse. Das habe ich natürlich auch getan. ;-) Also: ich denke, es wird in deinem Fall auch nur von Bedeutung sein, wie dich der Kurarzt in Sachen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit eingestuft hat und vermutlich wirst du das ja auch am Ende der AHB gesagt bekommen haben. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht so genau. Es könnte aber wieder einmal dieser schlaue Satz "Mitwirkungspflicht des Versicherten" auftauchen und dann bist du quasi gezwungen, dein Einverständnis zu geben. Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|