|
#1
|
||||
|
||||
Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo!
Letzte Woche Donnerstag hatte ich nach drei Wochen Mutter-Kind-Kur meinen ersten Arbeitsstag.Krankgeschrieben war ich fast 9 Monate.Jetzt habe ich mehrere Fragen.Da ich ja während der Kur kein Krankengeld bezogen habe,muß mir mein Arbeitgeber doch Ende diesen Monats rückwirkend mein Gehalt zahlen,oder ?Werden mir die 3 Wochen Kur von meinem Urlaub abgezogen und was ist mit meinem Anspruch aud Urlaubsgeld? Würde mich über Antworten sehr freuen. Lg Rosi |
#2
|
||||
|
||||
AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Rosi,
also wenn du während der Kur noch krankgeschrieben warst, dann beh´kommst du für die Zeit auch Krankengeld. Dein Arbeitgeber zahlt erst von dem tag der Arbeitsaufnahme an wieder Lohn bzw. Gehalt. LG blueblue Wer nicht kämpft, hat schon verloren! |
#3
|
||||
|
||||
AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Rosi
Wenn die Kur über die DRV genehmigt wurde, bekommst du von denen Übergangsgeld. Das beantragt man eigentlich nach Genehmigung der Reha, bei der DRV direkt, da ist so ein Schreiben dabei. Urlaub wird nicht abgezogen. Grüßle Margit |
#4
|
||||
|
||||
AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Rosi
also wenn du vor der Kur Krankengeld bekommen hast, bekommst du keinen Lohn/gehalt während der Zeit, da ja offensichtlich dein Anspruch auf Lohnfortzahlung (in der Regel 6 Wochen ausgeschöpft ist) Dem Schreiben /Genehmigung der Reha durch die DRV liegt ein Schreiben bei, das der Arbeitgeber/Krankenkasse ausfüllen muss, damit klar ersichtlich ist, wer zahlen muss. Dies geht in der Regel schnell und unbürokratisch. Schau mal nach. Das ganze nennt sich wie schon geschrieben Übergangsgeld. Ist der Kostenträger deiner Reha die Krankenkasse, mußt du dich an die Krankenkasse wenden. Dein Urlaub verfällt eigentlich nicht. Das heißt, wenn du 9 Monate Krank warst, und du noch von 2007 Resturlaub hattest, kann es je nach tarifvertrag sein, dass der Resturlaub verfällt. Im öffentlichen Dienst, kann man auf Antrag (vor dem 30.04) den Urlaub bis zum 30.06. weiter verlängern, dass der Resturlaub nicht verfällt. Bis zum 30.9. ist es schwieriger und auch Kulanz des Arbeitgebers. Der Urlaub von 2008 verfällt nicht und wird auch nicht gekürzt. Im öffentlichen Dienst musst du mindestens einen Tag gearbeitet haben im Kalenderjahr, damit du Urlaubsanspruch hast. Und zwar den ganzen. Ob und inwieweit dein Tarifvertrag oder und dein Arbeitsvertrag abweichende Regelungen hat, als die beschrieben (öffentlichen Dienst) weiß ich nicht, am besten du schaust nach oder fragst nach Liebe Grüße Barbaar |
#5
|
|||
|
|||
AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Zusammen,
ich hätte nochmal eine Frage und die Überschrift dieses Thread´s passt auch irgendwie zu dem Thema. Ich habe folgende Frage: Seid letzter Woche gehe ich wieder arbeiten. Mache auf der Firma eine sog. private Widereingliederung. Voriges Jahr bei meiner letzten OP wurde mir ein Bauchport gelegt. Dieser soll jetzt schnellst möglich entfernt werden, da ich wohl mehrere kleine Fisteln am Darm habe und es so aussieht als wenn ich kleine Entzündungen rund um den Port habe. Die OP soll nach meinem Urlaub stattfinden, also so Mitte September. Jetzt meine eigentliche Frage: es wird eine kleine OP sein, aber trotzdem denke ich werde ich so 3-4 Wochen mindestens (wenn nicht länger) ausfallen. Müsste ich hier normale Lohnfortzahlung erhalten und würde hier wieder direkt das Krankengeld greifen? Kann mir da einer was zu sagen? Danke und Gruss Anja |
#6
|
|||
|
|||
AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Was ist denn bitte eine PRIVATE Wiedereingliederung?
Hallo Anja, ohne Gewähr... aber ich denke, dass die KK da wieder zahlt (falls da noch ein Anspruch besteht). Grüßle Norma |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|