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#1
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Widerspruch??
Heute hätte ich mal eine Frage, da ich bezüglich Reha-Angelegenheiten nicht wirklich gut informiert bin, wie es scheint.
- Ich hatte meine erste Reha beantragt und bewilligt bekommen nach Mamma-Ca und beidseitiger Ablatio nach Ende der Behandlung im April/Mai 2007. Wahrscheinlich war es damals ein Fehler, eine Reha zu beantragen statt einer AHB, allerdings wollte ich mich damals zeitlich zwecks Kurantritt nicht drängeln lassen. - Die zweite Reha bin ich dann im April 2008 angetreten. Nun hatte ich in Erinnerung, dass die Ärztin bei der ersten Reha in Todtmoos zu mir gesagt hatte, mir würden in den nächsten drei Jahren drei Rehas "zustehen". Also habe ich jetzt die dritte Reha beantragt zusätzlich noch mit einem Attest durch meinen Orthopäden mit dem Hinweis auf Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen. - Die sind nun seit letzter Woche so akut, dass ich bei einem Widerspruch meinerseits noch ein aktuelleres Krankheitsbild (gesichert durch MRT) beilegen könnte. Soweit so gut oder eher nicht, heute kam der Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung mit der Begründung "Ihre letzte Leistung zur medizinischen Rehabilitation liegen noch keine vier Jahre zurück". Auch seien die bei mir festgestellten Gesundheitsstörungen auf das Leistungsvermögen nicht so schwer wiegend, dass vorzeitige Leistungen zur med. Reh. aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich wären. Hat es überhaupt Sinn, Widerspruch einzulegen - auch mit dem Hinweis, dass meine Rückenschmerzen (eben jetzt auch aktuell gesichert durch die letzten Untersuchungen) so gravierend sind, dass ich zeitweise eigentlich gar nicht sitzen, liegen oder stehen kann. Danke für Euren Rat Christel
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**************** „Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“ Zsuzsa Bánk |
#2
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AW: Widerspruch??
Liebe Mary-Lou
Der Anspruch auf 3 Reha' s nach einer Krebserkrankung besteht schon länger nicht mehr. Zumeist werden 2 Reha's genehmigt, bei einer dritten müssten schon andere Gründe vorliegen. Neuerkrankung, oder auch eine orthopädische Erkrankung, in der die Klinik auf eine Reha Maßnahme besteht. Ansonsten leider nicht. In diesem Fall reichen die Beschwerden nicht aus (auch wenn sie schlimm sind). Ansonsten ist es richtig, dass man nach 4 Jahren einen erneuten Antrag stellen kann. Tut mir echt leid, dass sind im Übrigen die Erfahrungen die ich erst kürzlich bei einem Bekannten gemacht habe. In diesem Fall wurde ebenso wie bei Dir entschieden und das mit der gleichen Begründung. Ich befürchte dass Du mit einem Widerspruch nicht sehr weit kommst. Liebe Grüße Ina |
#3
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AW: Widerspruch??
Hallo
Mein Rat währe wende dich an den Sozialverband oder an den VDK und lass über den verband deinen Wiederspruch begründen . in den Verband sitzen Rechsanwälte die sich mit den Sozialgesetz auskennen. Gruß Ulrich |
#4
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AW: Widerspruch??
Hallo Mary-Lou,
du bist doch auch in der Uni-Frauenklinik in tübingen zur Nachsorge, oder? Wende dich dort an die Sozialarbeiterin, Frau Scheufele-Schulz. Sie hat ihr Büro in der Eingangs-Etage, im Gang neben den Aufzügen. Du kannst sie ja mal telefonisch kontaktieren und sie um Rat fragen. Sie hat mir letztes Jahr auch bei meinem Widerspruch geholfen, ihn mit Frauenklinik-Briefkopf-Papier geschrieben und gleich nach Berlin gefaxt. Hat was gbracht, denn ich durfte nach Föhr, statt nach Todtmoos. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Schönen Abend noch und lg Irene |
#5
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AW: Widerspruch??
Danke für Eure Antworten. Habe mich heute Morgen jetzt mal aufgeschwungen und einen Widerspruchsbrief aufgesetzt und nach ein paar ärztliche Atteste beigelegt. Schaun wir mal
Irene, habe mit Frau Scheufele-Schulz, die ja den Antrag gestellt hatte, telefoniert und mir ein paar Ratschläge für den Widerspruch abgeholt. Noch einen schönen Sonntag
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**************** „Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“ Zsuzsa Bánk |
#6
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AW: Widerspruch??
Hallo Ihr Lieben,
nachdem jetzt vier Wochen ins Land gegangen sind, kam heute ein Brief von der BfA. Es ist immerhin noch keine Ablehnung sondern der Bescheid, dass sie noch den Hausarzt, also meinen behandelnden Arzt (u.a.) zu Rate ziehen. Die Sache zieht sich wie Kaugummi - aber immerhin scheint sich was zu tun. Grüße
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**************** „Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“ Zsuzsa Bánk |
#7
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AW: Widerspruch??
Jetzt hole ich mal aus aktuellem Anlass meinen alten "Fred" vor.
Heute kam die lang erwartete Post von der BfA, ein dickes Kuvert . . . es hat zwar jetzt etwas länger gedauert als erwartet, eigentlich wolle ich ja im September schon abdüsen, aber meine dritte Reha ist genehmigt. Sogar meine Wunschklinik in Bad Waldsee hat geklappt, da ein drittes Mal Todtmoos jetzt wirklich nicht sein muss, frau braucht auch mal ein bisschen Abwechslung. Also, nur nicht locker lassen. Widerspruch lohnt sich immer. Jetzt muss ich nur noch schauen, dass ich die Reha irgendwie zwischen meine anderen Termine reinkrieg (schließlich steht man ja Mitten im Leben - oder versucht es zumindest) und mein Chef muss schließlich auch noch sein ok geben was den Termin anbelangt. Vorfreudige Grüße
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**************** „Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“ Zsuzsa Bánk |
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