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Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
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Geändert von Ivory2407 (14.01.2014 um 07:13 Uhr) |
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AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
Alleine wirst du da kaum weiterkommen. Es gibt ja gewisse Kriterien für eine Verlegung nach Hause. Ist er transportfähig und gilt als austherapiert; ist eine optimale Versorgung gewährleistet (auch die ärztliche Betreuung gehört dazu), dürfte sich kein KH-Arzt dagegen stemmen.
Mir wurde eine Verlegung nach Hause sogar ausdrücklich von den KH-Ärzten angeboten (Patientin war die eigene Mutter). Alles Gute! Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann |
#3
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AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
Hallo,
hast Du eine Patientenverfügung? Wenn dort dieser Punkt explizit geregelt ist, dann kannst Du das. Ansonsten muß der Patient, so gut es geht, seinen Willen dem Arzt gegenüber zum Ausdruck bringen. Wenn er dann zuhause ist,...... Könnt Ihr die notwendige Pflege und Betreuung sicher stellen? Danach muß der Arzt fragen um entsprechend entscheiden zu können. Bitte die Entlassung schriftlich bestätigen lassen, dass auf Wunsch des Patienten entschieden wurde. Das ist besser als auf Wunsch des Betreuers... Gruß Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
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Geändert von Ivory2407 (14.01.2014 um 07:14 Uhr) |
#5
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AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
Hallo Ivory,
Wenn Dein Onkel "einwilligungsfähig" ist, kann er selbst entscheiden, ob er nach Hause geht. Auch mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge darfst du da gar nicht mitentscheiden. Hier greift auch die Gesundheitssorge nicht, sondern das "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Dein Onkel kann sich aufhalten wo er will und hingehen, wo er will, da es sich hier nicht um einen ärztlichen Eingriff handelt. Er hat auch das Recht, sich gesundheitlich zu schaden, solange ihm klar ist, dass er sich schadet. Ansonsten ruf einfach den Rechtspfleger an. LG. |
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AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
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Geändert von Ivory2407 (14.01.2014 um 07:14 Uhr) |
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