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#1
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"Besteuerung der EU-Rente" ?
Beziehe seit 2006 volle EU-Rente. Mein Mann ist im Arbeitsverhältnis.
Beim Erhalt des Einkommensteuerbescheides müssen wir nun etliches nachzahlen. Das Jahr davor habe ich Krankengeld bezogen, da war das nicht der Fall. Wie verhält sich das nun mit der Rente ? Gibt es da eine Grenze ? Besten Dank für Euere "Erfahrungen", hoffentlich nicht auch so negativ. Geändert von freesie (13.07.2007 um 22:36 Uhr) |
#2
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Hallo freesie,
also, ich versuche die Sache zu erklären. Das Krankengeld wird ja steuerfrei ausgezahlt, Du wirst nirgends Lohnsteuer bzw Einkommensteuer als Abzug finden. Steht auch in jedem Bescheid drin. Auch der nette Satz "Lohnersatzleistungen sind bei der Steuer anzugeben". Klar, im ersten Moment bleibt das Geld auch steuerfrei, aber nur im ersten Berechnungsschritt. Das Krankengeld, genauso wie das Arbeitslosengeld, wird in einer Nebenrechnung in die Bemessungsgrundlage mit eingerechnet und verändert so den Steuersatz. Dieser nun "höhere" Steuersatz wird auf die eigentliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, das sogenannte zu versteuernde Einkommen, angewendet. Bei der Rente, auch bei EU-Rente, sieht das anders aus. Hier wird, da Du das Jahr 2006 als Beginn der Auszahlung angegeben hast, leider 52% der Bruttorente zum steuerpflichtigen Betrag erklärt. Da auch hier keine Lohnsteuer bzw Einkommensteuer vor der Auszahlung abgezogen werden, fliesst das Geld in voller Höhe auf Euer Konto. Und jetzt aufgepasst: Legt schon mal Geld zur Seite, denn die Nachzahlung ans Finanzamt folgt nach Abgabe der Steuererklärung, eigentlich nach der Veranlagung und Zusendung des Steuerbescheids. Da die Rentenanstalten mittlerweile die Renteninformationen an das Finanzamt übermitteln, kommt Ihr an einer Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht vorbei. Das "oh, habe ich nicht gewusst" wird leider nicht akeptiert. Die Rente verändert also nicht wie das Krankengeld den Steuersatz, sondern leider die Bemessungsgrundlage. Sodele, ich hoffe, ich habe das verständlich rüber bringen können. Wenn nicht, frage bitte. Viele Grüsse J.F. |
#3
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Danke für die hilfreichen infos.
Aber, ich muß nochmal nachhaken: Die Rentenbesteuerung sagt aus, daß das steuerfreie Existensminimum bei verh. 15.328 + Werbungskosten + Sonderausgaben + Sozialvers. beiträge ist. Wortlaut der Rentenbesteuerung: "Die kritische Rentenhöhe zur Besteuerung beträgt bei verh. 38.000 Euro". Es gibt doch bestimmt wie bei der Altersrente auch bei der Erwerbsminderungsrente irgendwelche Grenzen , oder ? Danke für die weitere Hilfestellung. |
#4
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Ich denke da wird kein Unterschied nach Art der gesetztlichen Rente gemacht, entscheidend ist das Alter bei Eintritt.
Falls Du schwerbehindert bist, kannst Du dafür einen Sonderausgabenpauschbetrag in Abh. vom Grad der Behinderung ansetzen bzw. der wird vom FA von den "Einkünften" abgezogen. |
#5
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Hallo,
tja, freesie, es kommt darauf an, wo Du diesen netten Satz gelesen hast und in welchem Zusammenhang. Die "kritische Rentenhöhe" setzt nämlich voraus, dass Ihr ansonsten überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte habt. Und Du hast am Anfang geschrieben, dass Dein Mann in einem Arbeitsverhältnis steht. Also, ist der Betrag von ca 38T€ inklusiv Rente und Lohnsteuerkarte zu verstehen. Du merkst, es wird eng. Grenzen gibt es keine. Mal abgesehen, dass von Deiner Rente 48% steuerfrei bleiben. Nach Abzug eines Werbungskostenpauschbetrags von 102 Euro pro Rentner ist jeder Euro der 52% steuerpflichtig. Klar, Steuer fällt erst an, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, bei Euch mit Splittingverfahren insgesamt 15.328,-. Die Bemessungsgrundlage = zu versteuerndes Einkommen ist das Ergebnis von Einnahmen Lohnsteuerkarte bzw. Bruttorente abzüglich tatsächlichen Werbungskosten oder Pauschbeträgen (=Einkünfte) abzüglich in bestimmten Rahmen die Sonderausgaben in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Versicherungen abzüglich Sonderausgaben, die mehr oder minder unbeschränkt abzugsfähig sind, außergewöhnlichen Belastungen (darunter fallen auch die Pauschbeträge für Schwerbehinderte). Von dieser Bemessungsgrundlage wird die Steuer berechnet. Halt nur dann, wenn sie die 15.328,- überschreitet. Hallo Jimbo, das mit dem Alter bei Eintritt war bis Einkommensteuergesetz 2004 gültig. Ab 2005 hat sich da eine Änderung ergeben. Wer im Jahr 2005 oder früher Rente bezogen hat, bekommt einen Besteuerungsanteil von 50%. Da freesie angegeben hat, dass sie ab 2006 Rente bezieht, werden 52% besteuert. Ich hoffe, das Chaos ist jetzt nicht perfekt. Viele Grüsse JF |
#6
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
hallo zusammen,
weiss jemand wie das mit einer privaten BU rentenversicherung ist ? diese zahlt nämlich bei mir und nachdem ich obiges gelesen habe, frage ich mich, ob ich da was versteuern muss (beziehe bfa-erwerbsminderungsrente sowie bu rente aus einer privaten bu versicherung) danke, gruss ulli |
#7
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Zitat:
Zum Thema private BU Versicherung hilft googeln. Ich zitiere mal unverbindlich eine Quelle "Die ausgezahlte Rente wird hinsichtlich der Erträge gemäß § 55 EStDV besteuert." (http://www.suchindex.com/scripte/de/...keit/index.htm) |
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