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  #1  
Alt 04.12.2006, 16:59
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo zusammen,

ich wende mich heute an Euch, weil ich hoffe, Antwort auf meine Frage bekommen zu können.

Zur Hintergrundinformation sei angemerkt, dass ich mich im Rentenwiderspruchsverfahren befinde.

Nach Aussteuerung durch die gesetzliche Krankenkasse erhalte ich seit dem 7.8. von der Arbeitsagentur aufgrund einer Sonderregelung Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III. Voraussetzung dafür war allerdings, dass ich mich pro forma der Arbeitsagentur für die Vermittlung einer Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung stelle.

Zwischenzeitlich hat im Juli d.J. eine durch die Rentenversicherung in Auftrag gegebene Begutachtung stattgefunden. Das Ergebnis liegt der Arbeitsagentur vor. Der Arzt der Arbeitsagentur hat nunmehr eine Stellungnahme zu meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit abgegeben. Demnach wäre ich 3 bis unter 6 Stunden für leichte Tätigkeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen leistungsfähig.

Aufgrund dieser Beurteilung soll mir jetzt das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Gibt es da irgend etwas, das ich dagegen unternehmen kann?

Viele Grüße

Ingrid
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  #2  
Alt 04.12.2006, 20:39
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

hallo ingrid
du hast ja gegen den Bescheid des Gutachters Widerspruch eingelegt und bist immer noch im rentenverfahren.
Welche Grundlage hat den AA genommen zur Begutachtung deiner leistungsfähigkeit?
Bei mir war es der rehabericht, der mich für unter drei stunden arbeitsfähig hält und nicht der Gutachter...
Allerdings schreibst du du bist nach §117 (also für das arbeitsamt vermittelbar) einsetzbar... ich würde mal nach §125 fragen
wenn das AA meint du kannst halbtags arbeiten müßtest du ja auch erst einmal ne stelle haben.....also kürzung erst, wenn du eine angebotene Stelle angelehnt hast, meine ich und im laufenden rentenverfahren, darfst du nicht arbeiten
frage mal den VDK nach, die haben doch deine Unterlagen...
Aber mal was anderes wie geht es dir denn mittlerweile? mich schlaucht am meisten die blöde fatigue und die ständigen Infekte.....

Barbara
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  #3  
Alt 05.12.2006, 17:00
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Barbara,

es stimmt, ich bin immer noch im Rentenwiderspruchsverfahren. Die Gutachterin im Juli d.J. war von der Rentenversicherung beauftragt, mich in diesem Widerspruchsverfahren zu begutachten.

Die Arbeitsagentur hat mir aufgrund des ersten Ablehnungsbescheides, in dem mir eine tägliche Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden zuzumuten ist, das Arbeitslosengeld I nach § 117 SGB III bewillligt. Dafür musste ich mich pro forma verpflichten, mich dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung zu stellen.

Als ich bei der Arbeitsvermittlerin zum Gespräch war, stand bereits der Termin für die neuerliche Begutachtung (Rentenversicherung) fest. Somit musste der Amtsarzt dieses Gutachten nur noch von der Rentenversicherung zu gegebener Zeit anfordern.

Mit der Arbeitsagentur ist das schon so eine Sache. Gestern meinte die Arbeitsvermittlerin doch glatt, ob ich nicht eine Art Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell über meine Krankenkasse machen oder nicht den Arbeitgeber (ich bin im Öffentlichen Dienst; also unkündbar) fragen könnte, ob er mich nach meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit beschäftigen würde. Ich konnte innerlich nur den Kopf schütteln.

Hat das Arbeitslosengeld nach § 125 SGB wirklich die gleiche Höhe wie nach § 117 SGB III? Ganz ehrlich, ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum mir plötzlich 1/4 des ALG I abgezogen werden soll.

Auf alle Fälle habe ich sicherheitshalber für den 4.1. einen Beratungstermin beim VdK vereinbart.

An meinen Dauerhusten und -schnupfen habe ich mich mittlerweile schon fast gewöhnt. Mein Erschöpfungssyndrom ist jedoch so schlimm, dass ich vor jeder anstehenden kleinsten Belastung das Handtuch werfen möchte.

Viele Grüße

Ingrid
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  #4  
Alt 05.12.2006, 18:05
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
ja die Arbeitsagenturen... mal sehen was ich morgen zu hören bekomme...werde berichten.
Das mit dem Termin VDK ist eine gute sache. ja das Geld nach §117 hat die selbe Höhe wie §125. Du bekommst ein Jahr halt ALG 1 mit dem Unterschied du bist nicht vermittelbar. Sio steht es in SGB 3 §125 Schau da mal rein, allerdings du musst du da Auflagen erfüllen (Renten oder Rehaantrag aber du bist ja im laufenden Rentenverfahren)
Die spinnen beim AA.
Lass dich mal knuddeln...
Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Rente klappt, aber warum solltest du nicht die volle bekommen? Hast du nicht letztes Jahr einen Arbeitsversuch versucht? der nicht geklappt hat ich erinner mich so dunkel.
Liebe Grüße
Barbara
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  #5  
Alt 05.12.2006, 20:16
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Barbara,

für das morgige Gespräch bei der Arbeitsagentur drücke ich Dir natürlich so oder so alle meine Däumchen und großen Zehen .

Ich bin von Natur aus nicht pessimistisch, aber sehr sehr vorsichtig. Von daher ist es halt so, dass ich immer mit dem schlimmeren rechne und dann lieber angenehm enttäuscht werde, wenn es anders entschieden wird. Was eine evtl. Rente angeht, so sehe ich halt die Einschätzung des Amtsarztes. Und wenn der schon so entscheidet, warum sollte eigentlich die Rentenversicherung das anders sehen? Bei den finanziellen Engpässen, die diese haben, ist eher davon auszugehen, dass es negativer für mich ausfallen könnte.

Ja, seit meiner Krebserkrankung habe ich vier Arbeitsversuche gestartet. Ich konnte und wollte damals nicht glauben, dass ich das nicht schaffen könnte. Die Erfahrung hat mich dann letztendlich eines besseren belehrt. Es war ziemlich hart für mich, es einzusehen.

Was das Gutachten angeht, so ist nur ein Bruchteil der Krankheiten beurteilt worden, die ich habe.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #6  
Alt 05.12.2006, 21:01
Gerda1 Gerda1 ist offline
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Also soweit ich weiss zahlt das Arbeitsamt immer nur Geld für die Zeit die man sich zur Verfügung stellt.
Wenn man nicht ganztags arbeiten kann kriegt man logischerweise nur Geld für die Stunden die man arbeiten könnte.
Man kann sich doch nicht für die Vermittlung einer Vollzeitstelle zur Verfügung stellen wenn man das körperlich gar nicht kann.
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