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#1
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Leistung zur Teilhabe???
Hallo Ihr alle!
Ich habe folgendes Problem: meine Krankenkasse hat mich aufgefordert bei der Rentenversicherung den Antrag auf Leistung zur Teilhabe zu stellen. Nun hat mein Arzt den Befundbericht folgendermaßen ausgefüllt: Besteht Belastbarkeit für Leistungen zur med. Rehabilitation? JA Besteht Belastbarkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben/Schulungs- fähigkeit? JA Ich muß dazu sagen das bei mir z. Zt. noch eine palliative Chemo läuft ich also nicht wieder gesund werde. Was können diese Angaben für mich bedeuten das ich auf Reha muß oder an Schulungen teilnehmen? Wäre dankbar für jede Antwort...ich weiß überhaupt nicht was auf mich zukommt! Vielen Dank !!! Tanja98 |
#2
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Hi
dein arzt hält dich für Rehafähig..... aber dein arzt hält dich auch fit genug an einer Umschulung teilzunehmen,,,, es gilt immer die devise reha vor rente die KK möchte einfach die leistungen (Krankengeld) an einen anderen Leistungsträger abgeben (Rentenanstalt). Sollst du einen Antrag auf teilhabe an einer medizinischen Reha beantragen davon gehe ich mal aus, Die KK wird dich nicht auffordern können eine Umschuliung zu beantragen. In der Reha wirst du dann auch beurteilt, ob du arbeitsfähig bist. Stelle den Rehaantrag und sollte die Rentenanstalt, es so sehen dass du nicht rehafähig und arbeitsfähig bist, wird dein antrag in eionen Rentenantrag umgemodelt. Das Vorgehen deiner KK ist typisch und üblich leider
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Warum leider? Deutschland ist in dieser Beziehung völlig im Einklang mit dem WHO-Bericht 2011 zur Behinderung. Es hat sich gezeigt, dass Rente keinesfalls besser für die Psyche und den Verlauf ist als eine Teilhabe. Teilhabe sollte immer das Ziel sein, auch bei einer palliativen Behandlung. Die kann ja über viele Jahre laufen, was wir uns alle wünschen. Wenn jeder gleich in Rente geschickt wird, höre ich den Aufschrei, dass man gleich abgeschoben wird.
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#4
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Danke Barbara für Deine Antwort. Ich habe jetzt nächste Woche mal einen Termin beim VDK ausgemacht mal sehen was die zu dem Thema sagen.
Meine Krankenkasse hat heute wieder bei mir angerufen und gefragt wo der Antrag bleibt obwohl die ja wissen wie der Hase läuft ....und mir wieder mitgeteilt wenn er nicht rechtzeitig kommt = Einstellung des Krankengeldes. Am besten auch der Satz am Anfang - " es geht nur um Ihre Gesundheit" da wäre ich fast ausgeflippt!!! Man fühlt sich wie ein Verbrecher.... Ich wünsche allen ein schönes Wochenende! |
#5
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Hi Gilda
Ja Reha vor Rente ist eine gute Sache, die ich auch befürworte. Das leider bezieht sich auf den Zeitpunkt (oft zu Anfang des Krankengeldes) auf das wie (Androhung von Kürzung des Krankengeldes) auf das Behördendeutsch was keiner versteht/ oder nur wenige auch wenn das im SGB so vorgesehen ist (was ja auch alles gut ist)
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Liebe Grüße Barbara Geändert von Barbara_vP (18.11.2011 um 13:12 Uhr) Grund: was vergessen |
#6
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Hallo Tanja98,
in einem anderen Thread schreibst du, dass du im Alltag keinerlei Einschränkungen hast. Was spricht also gegen die Reha oder gegen Wiederaufnahme der Arbeit? Eine Reha musst du, wenn du wieder arbeitsfähig bist, nicht antreten. Gruss mischmisch |
#7
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Liebe Tanja!
Zitat:
Es ist sehr gut, dass Du Dich beim VDK beraten läßt und gemeinsam mit denen berätst, wie es weitergeht. Die Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten, nach einer bestimmten Zeit im Krankenstand einen solchen Antrag zu senden.Die Sozialgesetze verpflichten sie dazu.Bei den Versicherten, denen es ja meistens nicht gut geht, wird damit ein gewaltiger Schrecken eingejagt. Wenn Du Maßnahmen zur Medizinischen Rehabilitation (z.B. einen stationären Kuraufenthalt) erhältst, dann übernimmt die Rentenversicherung die Kosten. Also wird die KK damit erstmal entlastet. Apropos Anrufe von der Krankenkasse. Du bist nicht verpflichtet, Deine private Telefonnummer dort anzugeben. Sie zählt zu den persönlichen Daten und Du entscheidest, wem Du sie gibst. Manchmal ist es besser nur schriftlich mit der Krankenkasse zu verkehren, auch wenn dann die Wege länger werden. Alles Gute! Elisabethh. |
#8
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AW: Leistung zur Teilhabe???
Zitat:
das ist ja der Wahnsinn, was Mischmisch sich da in Folge leistet: stets und ständig werden Worte und Schreiber irgendwie in Zweifel gezogen. Das scheint mir schon fast wie eine Paranoia Wieviel Zeit muß jemand haben und wieviel Muße bzw. Motivation, hier alle Foren und Unterforen zu durchforsten und sich dabei noch zu merken, wer wo und wann mal was zum besten gegeben hat? Es wäre nett, wenn Du Dich in Deinen Pseudoantworten wenigstens auf das beschränktest, wovon Du auch eine vage Ahnung hast und nicht dauernd verdeckte Off-Topics platziertest. Eine Reha muß niemand antreten, die ist immer freiwillig. Allerdings muß man sich dann vielleicht fragen lassen, ob man denn an einer weiteren Gesundung überhaupt noch Interesse habe, besonders dann, wenn man noch arbeitsunfähig geschrieben ist. Eine Reha soll ja den Istzustand verbessern und Leiden lindern helfen. Liebe Grüße foeldi |
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