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#1
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Gutachter (1.Rentenantrag)
Hallo,
kann mir jemand sagen, was konkret bei der Begutachtung durch den Gutachter so abgeht? Ich meine , was genau macht der? Wie lange dauert das i.d.R.? und wie lange dauert es dann nochmal, bis die RV die Entscheidung trifft? Meine Diagnose BK (mit Ablatio,LK-entfernung) und ich habe immer noch mit den Neben/Nachwirkungen der Chemo/OP/Betrahlung zu tun, AHB im Nov/05 und noch dazu Lymphödem. |
#2
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AW: Gutachter (1.Rentenantrag)
Hallo Quilterin,
ach, wenn man DAS so pauschal sagen könnte. :-( Es kommt darauf an, WAS das für ein Gutachter ist. Internist? Psychologe? Internistisch wird eine körperliche Untersuchung gemacht. Eventuell auch Blut abgenommen (müsste in der Vorladung stehen). Die Beweglichkeit des betroffenen Armes wird überprüft. Blutdruck, eventuell Reflexe, ach, eigentlich alles, was ein Internist eben so machen darf. Psychologen dürfen nur die psychische Verfassung prüfen; mehr nicht. Doch...ich musste mit ausgebreiteten Armen und Augen zu...auf einen Strich laufen. ;-) Präge dir aber EINES ein! Es kommt NICHT darauf an, ob du Krebs hast! Leider! :-( Es kommt darauf an, welche AUSWIKRUNGEN die Diagnose und die Therapien auf eine eventuelle Arbeitsaufnahme haben. Also: Op-bedingt:Lymphödem; eventuelle Einschränkung der Beweglichkeit des Armes; Chemo-Therapie-bedingt: Erschöpfungszustände; Kreislaufschwäche Anti-Hormon-Therapie-bedingt: Knochenschmerzen, Schweißausbrüche. Ob ein Gutachter dir wohlgesonnen ist oder nicht....da gibt es gewaltige Unterschiede! Pauschal urteilen kann man da nicht. Ich hatte zweimal Glück und einmal....Riesenpech. Im Übrigen: wenn du erst im November 05 zur AHB gewesen bist, wird der Gutachter sich den Entlassungsbericht sehr genau ansehen (bekommt er von der Rentenversicherung vorher zugesandt). Nach so kurzer Zeit (3 bis 4 Monate) wird er sich kaum zu einer anderen Entscheidung durchringen, als im Bericht steht.... Das ist gängige Praxis und ist auch meine persönliche Erfahrung. Wenn also im Entlassungsbericht steht, dass du wieder vollschichtig arbeitsfähig bist (heißt im Rentendeutsch: über 6 Stunden), DANN dürfte es sehr schwierig werden. Damit du vorbereitet bist, besorge dir den Entlassungsbericht vor dem Gutachtertermin. Ich habe damals die Klinik angerufen und 3 Tage später lag eine Kopie bei mir im Briefkasten...faxen geht schneller und ist auch möglich (falls du Fax haben solltest). Dann hast du noch die Möglichkeit, auf Unstimmigkeiten im Bericht zu reagieren. Denn der Gutachter wird dich auf diese Unstimmigkeiten unter Umständen ansprechen! Solltest du also für über 6 Stunden erwerbsfähig erklärt worden sein, dann solltest du dir genau überlegen, warum du das nach 3 Monaten nun nicht mehr bist... Ich wünsch dir alles Gute! Norma mit 3maliger Rentenverlängerung |
#3
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AW: Gutachter (1.Rentenantrag)
Die Dauer der Untersuchung beim Internisten:
zwischen einer und vier Stunden! Je nachdem, war er alles untersucht und wieviel Zeit er sich zwischendurch lässt. Dauer beim Psychologen: bei MIR: eine Stunde Der Bescheid von der Rentenversicherung hat bei mir nur 4 Wochen auf sich warten lassen. Nochmals Grüße Norma |
#4
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AW: Gutachter (1.Rentenantrag)
Danke Norma, das hilft mir schonmal ein Stückchen weiter und warte nun auf das Einladungsschreiben des Gutachters
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#5
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AW: Gutachter (1.Rentenantrag)
also bei mir gabs völlig unnötige Standarduntersuchungen, z.B. EKG, Röntgen der Lunge u.ä. und zwar schon bevor ich den Arzt zu sehen bekam. Als ich die Sprechstundenhilfe darauf hinwies, dass Herz und Lunge gesund sind und mit meiner Krebserkrankung (noch) nichts zu tun haben, sagte sie mir, dass diese Untersuchungen generell gemacht werden. (Eine sichere aber unnötige Einnahmequelle für den Arzt)
Gruß Thomas |
#6
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AW: Gutachter (1.Rentenantrag)
Hast recht Thomas,
ist mir auch passiert... Aber der Gutachter bekommt für diese Untersuchungen extra Geld; also macht er sie auch. :-( Liebe Grüße Norma |
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