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#1
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Kampf mit den Ämtern
Hallo an Alle,
habe eben nettes Schreiben des Landesamtes für soziale Dienste erhalten. Die schreiben mir im Feststellungsbescheid, daß ich nur einenen Grad von 80% als Behinderung habe. Bisher habe ich immer 100% gelesen. Da stimmt wohl was nicht.... Liebe Grüße Bljambo |
#2
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AW: Kampf mit den Ämtern
Hallo bljambo,
das kann stimmen, ich hatte die ersten fünf Jahre auch 80% und bin jetzt auf 50% zurückgestuft. Es kommt darauf an, was bei Dir alles "angerechnet" werden kann. Es heißt in der Tabelle: "...ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten....." Verlust des Kehlkopfes bei guter Ersatzstimme........ - 70% bis 80% in den ersten fünf jahren bis zu - 100% Das ist nur ein kurzer Auszug von insgesamt 15 Möglichkeiten bei Kehlkopferkrankung (mit und ohne Krebs) Lass Dich bitte vom VDK oder so beraten Alles Gute für Dich Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#3
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AW: Kampf mit den Ämtern
Es ist "WURSCHT"!!!!
Ob Du nun 65-70-80 oder 100% hast in deinem Ausweis ist das Bild..die Schwerbehindertenzahl... und es nützen dir auch keine 100% wirklich etwas Mein Bruder hat 100% zugesprochen bekommen-er hat auch einen Ausweis dafür;ABER (!!!!) die Rückseite ist die entscheidende---- NULL Stempel drauf,also keine Chance jeee. etwas ermäßigt zu bekommen- sei es bei Fahrten zur Klinik-oder egal was/wo...man son Ausweis vorlegen kann.. ist auf der Rückseite nix abgestempelt..kann vorn sicher 500% schwerbehindert draufstehen..du kannst dir den Hintern mit wischen...-smile- Geändert von Delaja (28.09.2006 um 07:25 Uhr) |
#4
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AW: Kampf mit den Ämtern
Hallo Delaja,
es ist schade, dass Euch niemand richtig informiert hat, welche Nachteilsausgleiche ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht. Ich habe einige nutzen können und dass, obwohl mir nur 50 % ohne ein Merkzeichen zuerkannt wurden. Ich wurde inzwischen auf 20 % rückgestuft und mein Ausweis wurde eingezogen. Zu den Zeiten meiner anerkannten Schwerbehinderung habe ich genutzt: besonderer Kündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX (bei mir waren das 5 Tage im Jahr) Pauschaler Steuerfreibetrag nach § 33b ESTG Ermässigter Eintritt bei Veranstaltungen Du siehst, so pauschal kann man den Schwerbehindertenausweis nicht abklassifizieren. Auch bei der beruflichen Wiedereingliederung kann das sehr spannend sein. Ich bin in meiner Arbeitsstelle auch mit der Beschaffung betraut und wir haben einige Zuschüsse bzw. komplette Kostenübernahmen zur behindertengerechten Ausrüstung von Arbeitsplätzen bekommen (spezielle Bürostühle, besonderer Fotokopierer etc.). Ich habe Dir mal einen Link rausgesucht, wo viele der Hilfen erklärt werden: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html Gruß Dirk
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Meine im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet und veröffentlicht werden. --------------------------------------------------- |
#5
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AW: Kampf mit den Ämtern
Du hattest sicher nur einen Teil (den geänderten Beitrag) von mir gelesen..
@ lieber Dirk...ich hatte-wie will man's nennen? Einen enormen Wutausbruch.. dachte dann aber; sooooo kann ich das hier nicht stehen lassen- möchte ja auch keine Vorurteile aufkommen lassen... hatte mir nur einfach mal LUFT gemacht-und mich dann eines besseren besonnen und meinen Artikel gekürzt. Ich,dass heißt *WIR* mein Bruder und ich-wir benötigen- keine Merkzeichen und Prozente mehr- ihm kann nicht mehr geholfen werden... Das einzige was ich noch für "meinen großen Bruder" tun kann -ist-ihm beim sterben--- nicht allein zu lassen----! Lg K (danke dir aber trotzdem sehr-denn dein Beitrag,er hilft sicher auch anderen...) |
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