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Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo !
Bei der Hinterbliebenenrente meiner Frau gibt es Abzüge. Kranken- und Pflegekasse. Das ist bei allen so ! Aber WARUM ?? Meine verstorbene Frau braucht beide Versicherungen nicht mehr ! Ich bezahle von meiner Mickerrente ( auch Kollekte genannt ) für mich bereits Beide Versicherungen, also kann es nicht daran liegen das Ihre Versicherungen auf mich übergegangen sind, warum auch ?? Ich habe alle Politischen Parteien in Berlin per Mail Angeschrieben weshalb es diese Abzüge gibt. Keine Antwort ! Eventuell gibt es im Forum Leidensgenossen welche mir den Umstand der Abgaben Erklären können. Ich bin für alles Dankbar, vielen Dank für eure Mühen !! Wolfgang |
#2
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Das ist ganz einfach - (gesetzliche) Krankenkassenbeiträge steigen (bis zur Bemessungsgrenze) proportional mit dem Einkommen. Und da du nun ein höheres Einkommen ht, hast du damit auch höhere Abgaben.
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#3
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Wolfgang,
ich bekomme auch Witwenrente und diese Gedanken hatte ich auch schon mal. Aber es ist so: Die Hinterbliebenen-Rente die du von deiner Frau bekommst ist ein Einkommen für dich. Und in Deutschland muß man Einkommen versteuern(ab einer bestimmten Höhe) und natürlich ist das Einkommen auch krankenversicherungspflichtig. Das hat nichts mit deiner Frau zu tun, sondern die Rente gilt als Einkommen. Liebe Grüße Renate |
#4
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Wolfgang,
auch wenn Du Dein Posting mit Ausrufezeichen gespickt hast - sorry, die Dinger kann ich partout nicht leiden - so will ich versuchen Dir Deine Frage zu beantworten. Der Verstorbene kann keinen Anspruch mehr einfordern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen, die in diversen Gesetzen verankert sind, der Witwer bzw die Witwe. Nach § 46 SBG VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html) haben Witwer und Witwen nach dem Tod des versicherten Ehegatten einen ANSPRUCH auf die kleine oder große Witwenrente. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Rente auf den Witwer übergeht und somit ein eigenständiger Rentenanspruch entsteht. Dadurch entstehen aber auch die entsprechenden Verpflichtungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Einkommensteuerpflicht des Anspruchsberechtigten. Und wie meine Vorschreiberinnen schon geschrieben haben, stellt sowohl die eigene Rente als auch die Witwerrente Einkommen dar, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit monatlich 3.937,50 Euro sowohl kranken- als auch pflegeversicherungspflichtig sind. Und solange beiden Renten unter diesem Betrag liegen werden von beiden Renten die entsprechenden Abzüge vorgenommen. Ein Anruf bei der kostenlosen Service-Nummer der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte Dir diese Frage schon beantworten können. Ohne so ein Zampano hinzulegen.
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#5
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
noch eine kurze Anmerkung von mir...
bekomme ja auch witwenrente, mein sohn halbwaisenrente...wir beide bezahlen kranken-bzw. rentenversicherung....(und ein 10jähriger hat noch kein weiteres eigenes einkommen...wird aber als solches gerechnet) hatte die betriebsprüfung der rentenversich. im büro und hab den gefragt und auch gesagt, dass ich das ganz schön unfair finde... antwort: siehe Waldbaer Foerster....Einkommen muss versteuert werden...wenn du arb.einkommen hättest, was so hoch wäre, wie einkommen + witwenrente wären genau die gleichen abzüge fällig...also du zahlst nicht mehr oder weniger, als wenn du keine rente bekommen würdest, dafür aber ein einkommen hättest, was genauso hoch ist, wie deine einkommen zusammengerechnet. da werden auch alle mails an unsere politiker nichts ändern.!! (in richtung j.f.)
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GlG Rika mein Mann: Hautkrebs pT3aN1aM1c Klinisches Stadium IV, CL 4 *16.09.1963 - 26.1.13 Nicht die Zeit heilt unsere Wunden, wir gewöhnen uns nur an den Schmerz |
#6
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Trauergemeinde
Das sind doch mal aussagen mit denen ich was anfangen kann !! Vielen Dank dafür ! Es wollte mir einfach nicht in den Schädel das ein ( eine ) Verstorbene ( r ) noch Abzüge berappen soll. Ich habe mich mit vielen Hinterbliebenen unterhalten und KEINER konnte mir eine schlüssige Antwort geben bzw. keiner wusste warum das so ist. J.F. Du hast natürlich recht, aber soweit habe ich doch nicht gedacht, naja eventuell ist der Bewohner meines Schädels auch nicht mehr das was es mal war ! Vielen Dank an alle und ich wünsche euch noch viele schöne Tage !!! Wolfgang |
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Nachtrag Abzüge von Hinterbliebenenrente
Ich bin´s schon wieder
Es hat sich eine Interessante Frage aufgetan : Ich bin Einkommenssteuer befreit ! Immer noch die Abzüge ? Ich werde mich dahinterklemmen, wenn´s was neues gibt hört Ihr wieder von Mir ! Gruß Wolfgang |
#8
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Wolfgang,
die Sozialversicherungspflicht ist unabhängig von der Einkommensteuerpflicht. In der Einkommensteuer gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag von 8.130,00 Euro (Einzelperson). Liegt man mit seinen Einnahmen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Versicherungen, außergewöhnlichen Belastungen unter diesem Betrag so fällt keine Einkommensteuer an. Dies wird nicht auf die Sozialversicherung übertragen. Hier gelten andere Regeln und Vorschriften. Hier ist man ab dem ersten Cent sozialversicherungspflichtig (Ausnahmen mal außen vor gelassen), aber dafür gibt es Höchstgrenzen, die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Nur weil im Lohn- und Gehaltsbereich häufig eine Koppelung der Abgabepflicht besteht, heißt das nicht, dass man das auf alles übertragen kann. Nicht umsonst werden die Steuergesetze und die zwölf Sozialgesetzbücher immer dicker Alles klar?
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#9
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Moin J.F.
Was du schreibst ist alles korrekt ! Die gleiche Antwort habe ich von meinem ( Ehemaligen ) Steuersachbearbeiter bekommen ! Ja, ich Denke manchmal etwas krumm aber es ist wenigstens für mich alles durchschaubar und klargestellt ! Auch mit hilfe des Forums !! Ich bedanke mich bei allen Usern und Denke das dieser Tread damit geschlossen werden kann. Alles gute für euch !! Wolfgang |
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