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#1
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Hallo zusammen,
ich mache nach der krebserkrankung nun meine wiedereingliederung mit 3h am tag. die private krankenkasse kürzt mir nun das tagegeld weil im kleingedruckten zum tagegeld steht dass der versicherungsnehmer seine berufliche tätigkeit in keiner weise ausführen darf (sinngemäß) damit die leistungspflicht entsteht und von der firma bekomme ich kein geld weil ich ja offiziell noch krankgeschrieben bin. ist das von der KK so korrekt? gruss ulli |
#2
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Hi
Nein das ist meines Wissens nicht korrekt, denn wenn bei der Wiedereingliederung vom Arbeitgeber bestätigt wird, dass er für die Zeit der Wiedereingliederung (meines Wissens Hamburger Modell oder so) kein Geld zahlt, so muss die PKV das Krankentagegeld weiterbezahlen. Also bei meinem Mann war das auf jeden Fall so (er ist auch in der PKV). Er musste sich vom Arzt bestätigen lassen, dass er wieder zu ca 50 % arbeitsfähig ist, dann musste sein Arbeitgeber mit seiner Arbeitsaufnahme mit 50% einverstanden sein und angeben, ob er bereit ist dafür was zu zahlen oder nicht , und das war's. Würde mich dagegen wehren und evtl einen RA aufsuchen. LG Idefix |
#3
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Hab noch was überlesen. Wenn es tatsächlich so ist, dass du noch zu 100% krank geschrieben bist, dann ist mE die PKV im Recht mit Ihrer Kürzung. Es muss auf jeden fall auch der Arzt die Wiedereingliederung befürworten und die Krankmeldung entsprechend anpassen. Und auch die Zustimmung der PKV muss vorliegen.
Idefix |
#4
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Hallo in die Runde,
ich möchte dieses Thema wieder "nach oben" holen, weil ich hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann! Ich bin seit 5/2010 krankgeschrieben und möchte nun ab Oktober wieder in meinen alten Job einsteigen und hatte soweit mit meinem Arzt auch alles abgesprochen und entsprechende Formulare ausgefüllt. Vorgesehen war eine stufenweise Wiedereingliederung über 6 Monate, beginnend mit 4 Stunden/Tag. Tja, womit ich nun überhaupt nicht gerechnet hatte, nun macht mir meine PKV einen Strich durch die Rechnung, da bei ihr eine Wiedereingliederung überhaupt nicht auf dem Plan steht. Sprich, sie will mir kulanterweise noch einen Monat lang die Hälfte des Krankentagegeldes zahlen. Dann nix mehr. Und sie ist völlig im Recht ... Habt Ihr mir einen Tipp, was ich noch tun könnte, um ein finanzielles Desaster abzuwenden? Zur Info: Mein Arbeitgeber ist sehr froh, dass ich überhaupt zurückkomme - von seiner Seite aus kann ich nach diesem Monat "Wiedereingliederung" 4, 6, 8 Stunden arbeiten, der Vertrag würde entsprechen angepasst. Ich weiß aber, dass ich mehr als 4 Stunden in den nächsten Monaten noch nicht schaffe, da die Verdauung da noch nicht mitspielt. Freue mich sehr, von jemandem zu hören. Euch alles Liebe, Moona
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Befund 5/10 tiefsitzendes Rektum-CA 5+6/10 neoadj. Radio-Chemo (5-FU) Diagnose nach OP (+Ileostoma) 8/10: ypT3, ypN0, M0, G2, R0, L0, V1, Pn1 9-12/10 adj. Chemo (5-FU) 1/11 Rückverlegung ![]() 2-3/11 AHB |
#5
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Hallo Moona,
kann ich mir vorstellen, dass das die PKV nicht macht. Die haben das wirklich nicht im Programm. Sobald man wieder arbeitet, gibts nix mehr. Du kannst eigentlich hinsichtlich der Kulanz froh sein. Ich kann Dir leider keinen anderen Tipp geben. Ich kenne das alles zu Genüge. Das sind alles so Sachen, die man nicht bedenkt, wenn man in die Private geht. Bei Abschluss denkt man nicht, dass man mal krank werden könnte. Trotzdem alles Gute. Gruss Altmann |
#6
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Liebe Moona!
Zitat:
Manchmal können diese Gremien Türen öffnen,die sonst verschlossen geblieben wären. Beim gesetzlich versicherten kann eine Wiedereingliederung maximal 6 Monate dauern. Es kann natürlich auch sein, dass die PKV von der Ankündigung, den gesamten Zeitraum auszuschöpfen, überrascht gewesen ist. Ansonsten gibt es eventuell auch andere Möglichkeiten, z.B. über die Deutsche Rentenversicherung (Maßnahmen zur Teilhabe.....). In den meisten Bundesländern gibt es den sog.Integrationsfachdienst. Diese Mitarbeiter (meistens Sozialpädagogen) wissen welche Fördermögichkeiten es gibt, um nach einer schweren Erkrankung wieder ins Berufsleben einzusteigen. Hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Manche Fördermöglichkeiten sind an das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung gebunden. Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr eine Lösung findet, die für Dich akzeptabel ist! Tschüß! Elisabethh. |
#7
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Vielen Dank für Eure Antworten!
@ Altmann: Klar, denkt man da bei Abschluss nicht dran - und lässt sich von anderen Leistungen blenden. Wer den Vertrag genau durchliest, ist natürlich im Vorteil ![]() ![]() @ Elisabethh: Dass nicht gezahlt wird, hat mir eine Sachbearbeiterin am Telefon deutlich gesagt, und das gleich mit dem "freundlichen" Hinweis, dass es da diese und jene Urteile gibt ... Werde nun schauen, ob ich da nicht wirklich noch mal ebenso freundlich "nachhake". Aber es steht in meinem Vertrag, dass ich, sobald ich wieder arbeite - und wenn es auch nur ein paar Stunden sind - kein Tagegeld mehr erhalte. Das mit der DR prüfe ich natürlich jetzt auch mal, rufe da heute gleich mal an. Möglicherweise können die mir auch raten, wie ich mit der PKV doch noch eine Lösung finden kann. DANKE für den Tipp ![]() Auch Euch alles Gute! Moona |
#8
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Hallo Moona,
ja hast Du alles gut und richtig geschrieben. Ich habe und hatte schon immer das Gefühl und auch bestätigt bekommen, dass eine Neuerkrankung denen(PKV) vollkommen egal ist, die gehen nur nach dem abgeschlossenen Tarif und nur dieser zählt. Und wenn in dem Vertrag keine Wiedereingliederung drin steht, dann gibts auch keine. Ich hatte früher einen Super-Tarif und den nie gebraucht, weil selbständig, ist immer selbst und ständig. Konnte garnicht krank sein. Selbst das Argument, dass ich dies früher alles nicht in Anspruch genommen habe, zählt nicht. Jetzt habe ich einen ganz miesen Grundschutz-Tarif. Aber es ist wirklich so, dass Du mal bei der DRV nachfragen solltest, wegen Teilhabe am Arbeitsleben, obwohl das ja wieder was anderes ist. Ich weis jetzt nicht, ob in so einem Fall Hilfe geboten ist. Ich habe auch festgestellt, das gesetzlich Versicherte besser dran sind, trotz der Zuzahlungen und der 10 Euro. Wenn was ist, müssen private genauso kämpfen wie Gesetzliche. Gruss Altmann |
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