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Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Liebe alle,
in unserem nahen Umfeld ist vor wenigen Wochen die Mama mit 48 Jahren an Krebs gestorben. Zurückgeblieben sind die Tochter (Schülerin, 17 J.) und ihr Papa (nun Witwer, über 80 Jahre alt). Der Witwer hat Parkinson und ist teils verwirrt; er hat Pflegestufe 1 oder 2, nach Aussaage der Tochter. Die Tochter geht zur Schule und ist total überfordert mit der Situation. Denn sie hat schließlich schon zuvor ihre Mama längere Zeit versorgt während der Chemo usw.; und den Vater auch. Nun ist der Vater noch da, tagsüber alleine, weint viel, verwirrung nimmt zu. Die Tochter wird Ende des Jahres 18. Sie hat uns um Hilfe gebeten, sie schafft es nicht mehr und sie kann einfach keine Jugendliche sein, wie andere. Wie könnte unsere Hilfe aussehen? Wenn der Vater in ein Heim käme, könnte sie alleine in der Wohnung bleiben? Wer könnte eine Betreuung für den Vater beantragen? Wäre dies sinnvoll? liebe gruesse und danke für eure tipps! ich sehe den wald vor lauter bäumen wahrscheinlich gerade nicht... vintage
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lieben gruß, vintage Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und starb knapp fünf Monate nach der Diagnose. * Juli 1965 - + Mai 2015 ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen, dann auch Lungenmetastasen... |
#2
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AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Hallo
so wie sich das anhört erhält der Vater Geldleistung Pflege und keine Sachleistung Bei einer Sachleistung kommt der Pflegedienst ins Haus Evtl. sollte der Vater einen Verschlimmerungsantrag auf Pflegestufe 2 stellen Kommt der vater ins Heim, so dürfte die Tochter, da Schülerin nicht mehr in der Lage sein, die Wohnung zu unterhalten...denn der Vater muss ja das Heim bezahlen, und wenn es Eigenkapital gibt, so muss dieses erst einmal genommen werden.... Soweit ich weiß wird die Waisenrente auch über das 18 Lebensjahr hinaus bezahlt (bis 25 einkommensabhängig) Der Vater könnte zusätzlich auch noch Witwenrente beantragen Ich würde mich zusätzlich an eine Berattungstelle wenden Ob eine noch nicht 18jährige eine (Betreuungs) vollmacht erhält kann ich mir bei unserer Gestzgebeung auch im Einzelfall nicht vorstellen Ob es sinnvoll ist, eine Betreeung zu beantragen weiß ich nicht, es dürfte aber vieles erleichtern, jedoch wird die Tochter im Moment keine offizielle Betreuuern werden mehr fällt mir nicht ein
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Hallo,
eine schwierige Situation ist es auf jeden Fall, besonders für so einen jungen Menschen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann leidet der Vater bereits an der parkinsonschen Demenz, wenn vielleicht auch im Anfangsstadium. Bei Pflegestufe 1 oder 2 dürfte schon einiges an Hilfestellung notwendig sein. Wenn die Mutter verstorben ist, dann stellt sich die Frage nach einem Testament bzw wer was geerbt hat. Das Erbe der Tochter wird vom Sozialamt ggf nicht angetastet werden. Der Rest wird dann wohl leider für die Pflegekosten draufgehen. Solange die Tochter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw keine Ausbildung abgeschlossen hat, könnte das Jugendamt Hilfestellung geben, ggf auch Dinge zum Laufen bringen. Wie zB den Antrag auf einen Betreuer für den Vater, ein WG-Platz oder eine kleine Wohnung (falls die jetzige über dem Budget liegt) für die Tochter, einen Ansprechpartner / Vormund für die paar Monate für die Tochter, Konteneröffnung für die Tochter, Antrag auf Grundsicherung für die Tochter, da wahrscheinlich die väterliche Rente zzgl Witwenrente auf die Betreuung draufgehen wird, Kindergeldüberweisung auf ein Konto der Tochter. Ihr könnt Euch ggf beim Jugendamt als Vormund für die Tochter anbieten. Es sollte das Witwerquartal bei der Rentenversicherung beantragt werden. Sorry, hört sich jetzt hart an, ist aber nicht so gemeint, aber ist der Vater noch zurechnungsfähig oder ist die Erkrankung schon so weit fortgeschritten, dass für Aussenstehende die Demenz schon klar erkennbar ist? Wer hat in Vergangenheit die Rechnungen beglichen, die Verträge abgeschlossen? Die Tochter darf nicht, der Vater kann evtl nicht mehr (oder wird es in naher Zukunft). Es muss ein Mittler da sein, der offiziell tätig werden darf. Und der wird von amtswegen eingesetzt. Sozialrathaus und Jugendamt dürften genauso Ansprechpartner sein wie die am Amtsgericht (fast) kostenfreien Beratungshilfe (die vielleicht sogar als erstes aufsuchen). Sind so meine Gedanken dazu.
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#4
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AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Liebe vintage,
Zitat:
Die Tochter erhält Halbwaisenrente und ist auch nicht mehr familienversichert, da von der Rente der Beitrag für Kranken-und Pflegerversicherung abgezogen wird. Zitat:
Vielleicht läßt sich die Zeit bis zum 18.Geburtstag auch mit der Hilfe von Freunden und Verwandten überbrücken? Man muss es sich genau überlegen, ob man eine gerichtliche Betreuung veranlaßt, die dann ein Berufsbetreuer übernimmt. Hat die Mama da ein Testament oder eine andere Verfügung hinterlassen bzw. einmal mit dem Mädel gesprochen? Ich denke, es ist wichtig, dass im Sinn von Vater und Tochter gehandelt wird. Zitat:
Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (03.04.2012 um 21:25 Uhr) |
#5
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AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Liebe vintage,i
ich denke, dass das Mädchen in seiner Überforderung auch ganz allein für sich Hilfe braucht, z.B. im Austausch mit anderen trauernden Jugendlichen. Es gibt die Nicolaidis-Stiftung, die aber auch praktische Hilfe bietet. Schau dir mal den link an: http://www.nicolaidis-stiftung.de/ Liebe Grüße Viki |
#6
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AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
ganz ganz lieben dank an euch für eure tipps! bin echt froh, das es dieses forum und euch gibt. ich werde euch schreiben, was wir wie gemacht haben. vielleicht nuetzt es auch anderen mal. liebe gruesse und euch alles gute, vintage
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lieben gruß, vintage Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und starb knapp fünf Monate nach der Diagnose. * Juli 1965 - + Mai 2015 ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen, dann auch Lungenmetastasen... |
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