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Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
BAG folgt EuGH bei Urlaubsabgeltung wegen Krankheit
Angesichts des Urteils des EuGH zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit hat das BAG seine Rechtsprechung geändert. Der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt nicht mehr nach § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG, wenn der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer den Urlaub nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen kann Urt. v. 24.3.2009 – 9 AZR 983/07 Quelle: http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/aktuell/urteils-ticker/?id=17478
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Jutta _________________________________________ |
#2
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AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Hallo,
zu diesem neuen Recht habe ich eine Frage. Ich bin seit März 2008 krank geschrieben. Zur Zeit mache ich eine Wiedereingliederung, die am 08.05.09 beendet sein wird. Meine Personalchefin sagte mir schon, dass mir nun noch 32,5 Tage Urlaub aus 2008 zustehen. Ausgezahlt wird er nicht, ich soll ihn nehmen. Wie sieht das aus, kann ich den nun nehmen wann ich will? Mein Kollege meinte irgendwo gelesen zu haben, dass man den alten Urlaub sofort bei nächster Gelegenheit nehmen muss, ansonsten würde er verfallen. Yosie |
#3
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AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Mir geht es genau so, ich habe aus 2008 noch 24 Tage gut und bin z.Z. noch in der Wiedereingliederung.
Wenn ich dann wieder voll arbeiten gehe muss ich den Urlaub sofort beantragen damit er nicht verfällt. Mit freundlichen Grüßen G.H. |
#4
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AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Liebste Corinna,
ich glaube, Du bist im falschen Urteil unterwegs (oder arbeitest Du nach der Krankheit wieder?) Wenn nicht - laufe mal hier hin (bitte ohne zu stolpern) http://blog.juracity.de/2009-01-20/e...krankheit.html - hier müßtest Du nur prüfen, ob Dein Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist hatte, wenn nicht verjähren Deine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nach 3 Jahren. Also müßtest Du für das Jahr 2006 schnell handeln (irgendwer sollte ja schließlich für Deinen Kaufrausch im Möbelhaus blechen ) In Erwartung des kommenden Renovierungskrimis. Iris P.S. Meine Ansprüche aus 2008 habe ich sofort nach dem Urteil geltend gemacht - bisher habe ich noch kein Geld gesehen. Mein ehemaliger AG (öffentlicher Dienst) prüft noch! Liebgrüß Iris Geändert von Iris13Evi (05.08.2009 um 06:59 Uhr) |
#5
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AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Hallo,
ich habe bei meinem arbeitgeber (öffentlicher dienst) einen formlosen antrag auf gewährung des urlaubs von 2007 gestellt. ich habe das urteil und die kommentarstellen beigefügt. nach prüfung habe ich die nachricht bekommen, dass mir der gesamte noch offene urlaub aus 2007 gewährt wird. eine auszahlung kann nicht erfolgen. liebe grüsse, karin
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Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung, 8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008 |
#6
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AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Liebste Corinna,
also das Urteil, welches ich verlinkt habe, betrifft Dich dann offensichtlich nicht. Es geht hier nur um Arbeitnehmer, die wegen einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und deshalb ihren Urlaubsanspruch nicht geltend machen konnten. Du bist aber anscheinend nicht aus dem Unternehmen ausgeschieden, sondern arbeitest dort nach Deiner Krankheit wieder. Zu den von Dir aufgeführten Ausschlussfristen fällt mir nur folgendes ein, wenn der 20.11.2007 angegeben ist: Du konntest Deinen Urlaub aus 2006 vermutlich bis zum 20.05.2007 (?) nehmen + 6 Monate Ausschlußfrist = 20.11.2007 Anders kann ich mir den 20.11.2007 nicht erklären. Gute Idee - Frage doch einfach mal bei Deiner Gewerkschaft nach. Schönen freien Tag ohne Dauerwelle Liebgrüß Iris |
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