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#1
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Zuzalung bei Ambulanter Chemo
Hallo,
meine Frau hat das 2. Mal Krebs. Beim 1. Mal stationär jatzt ambulant. Stationär beträgt die Zuzahlung €10 pro Tag max €280. Alle medikamete werden durch die Klinik beschafft und bedürfen keine weiteren Zuzahlung. Ambulant muss für jedes Medikamet eine Zuzahlung geleistet werden. Bei min. 10 Mal Chemeo und jeweils ca. €85 => €850. Hat das schon mal jemand mit der Kranklenkasse duchgesprochen? Gibt es Juristen hier? Gibt es eine rechliche Möglichkeit dagegen anzugehen? Ach je, bitte spart Euch die Kommentare "Du kannst dich ja befreien lassen". Es steht der Jahreswechsel bevor und dann geht das Zahlen von vorne los. Danke für Eure Kommentare Kai |
#2
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AW: Zuzalung bei Ambulanter Chemo
Wie oft hatte Deine Fesu bis jetzt die Amb. Chemo bekommen? Bei mir war nur die erste Rechnung teurer, weil jede einzelne Spritze und Chemogabe verrechnet wurde, ebenso Mittel gegen Übelkeit.
Danach habe ich nur noch die 10€ Rezeptgebühr pro Chemo bezahlt. Du kannst die Rechnungen auch bei Eurer Steuererklärung einreichen, von der anderen Möglichkeit möchtest Du ja nichts wissen, verstehen kann ich Eure Lohik dahinter nicht. |
#3
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AW: Zuzalung bei Ambulanter Chemo
Hallo Kai,
meine Mutter hatte auch als gesetzlich Versicherte pro Chemo nur 10,00 Euro Rezeptgebühr zu zahlen. Dabei war unerheblich welches Mittel gegeben wurde, obwohl manche ja extrem teuer sind. Viki |
#4
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AW: Zuzalung bei Ambulanter Chemo
Lieber Kai, diese hohen Zuzahlungen bei den ambulanten Chemotherapien stellen ein Problem dar, da man ebend die Zuzahlung für jedes einzelne Medikament leisten muss.
Fast alle onkologischen Ambulanzen lassen die Infusionslösungen für die Chemos in speziell ausgerüsteten Laboren zubereiten, der Gesetzgeber verlangt dies auch so. Du kannst dich deshalb mit dem Inhaber des Labors einmal in Verbindung setzen und ihn um eine Beratung bitten,wie z.b.die Medikamente in einer günstigen Einheit bestellt werden können. Ampullen die vor oder nach den Chemomedikamenten gegeben werden, sind in den Praxen immer personengebunden. Also bekommt Frau M. eine Ampulle aus ihrer Packung, Frau F. aus ihrer. Es gibt die Möglichkeit, sich bereits am Anfang des Jahres eine Zuzahlungsbefreiuung ausstellen zu lassen, bittet wendet euch an eure Krankenkasse und redet mit den Mitarbeitern, der Dienststellen oder Bezirksleiter ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Das lange und teure Therapien finanzielle Probleme bringen können,wissen die Kassen inzwischen. Zitat:
Diese kann sie in Anspruch nehmen, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in Behandlung gewesen ist. Zu den Erkrankungen zählt nicht nur der Brustkrebs. Bitte laßt euch bei der Krankenkasse das entsprechende Formular geben, der behandelnde Arzt (in der Regel der Hausarzt) füllt es euch aus. Der Arzt berechnet dafür der Krankenkasse Gebühren. Ich möchte euch beiden noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken. Bitte habt den Mut und redet mit der Kasse, sollten sie nicht einsichtig sein, es gibt genügende Krankenkasse in Deutschland. Liebe Grüße, Elisabethh. |
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Stichworte |
ambulant, chemo, krankenkasse, stationär, zuzahlung |
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