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#1
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Ab wann Krankengeld
Mein Vater hatte am dem 01.12.2008 eine AU mit der Diagnose Bandscheibenvorfall und Rückenschmerzen.
Am 19.12.2008 wurde ein Bronchialkarzinom festgestellt. Die Krankenkasse hat nun ein Schreiben geschickt für die Arbeitsunfähigkeit am dem 01.12.2008. Das ist doch eigentlich nicht richtig, oder. Es wurde ja am 19.12. eine neue Diagnose gestellt und danach werden doch die 6 Wochen gerechnet, oder?? Ab wann bekommen wir nun das Krankengeld? Ich denke ich brauche hier mal ein wenig Hilfe.
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Mein Daddy: endgültige Diagnose am 24.12.2008 kleinzelliges Bronchialkarzinom mit Metas in Leber, Knochen, Lunge und Lymphknoten. 12.08.2009 - Jetzt hat der Himmel einen Engel mehr |
#2
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AW: Ab wann Krankengeld
Hallo Anastra,
wenn Dein Vater bis zum 01.12.08 gearbeitet hat und seitdem durchgehend krankgeschrieben ist werden die 6 Wochen ab dann gerechnet. Diese 6 Wochen haben mit unterschiedlichen Diagnosen nichts zu tun. Es sei denn, er ist zwischendurch (also nach dem 01.12.) noch mal arbeiten gegangen. Dann fängt die Rechnung wieder von vorne an. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken ? Lieben Gruß, Cora |
#3
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AW: Ab wann Krankengeld
Danke Cora!
Ja das reicht mir schon als Antwort. Mein Bruder meinte das mit den Unterschiedlichen Diagnosen und ich hab da nunmal gar keine Ahnung von. Darum schau ich halt dass ich Infos bekomme. Im Netz habe ich nichts aussagekräftiges Gefunden. Heute Nachmittag werde ich mich mal durch dieses Fragebogen kämpfen. Habe sowas ja alles noch nicht machen müssen. Gruß Anastra
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Mein Daddy: endgültige Diagnose am 24.12.2008 kleinzelliges Bronchialkarzinom mit Metas in Leber, Knochen, Lunge und Lymphknoten. 12.08.2009 - Jetzt hat der Himmel einen Engel mehr |
#4
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AW: Ab wann Krankengeld
Hallo anastra
ja es ist leider so trotz unterschiedlichen Diagnosen beginnt die Frist mit dem Tag, wo man durchgängig krank geschrieben war. Wäre er zwischen den beiden krankenmeldungen "gesund" gewesen wäre es was anderes z.B. am 18.12 offiziell gesund geschrieben und ab dem 19.12. wieder krank. War bei mir ähnlich bin in den Widerspruch gegangen, allerdings wurde der abgelehnt und für das Sozialgericht hatte ich nicht die Kraft. Liebe Grüße Barbara P.S. Widerspruch einlegen kann man ja
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Liebe Grüße Barbara |
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