|
#1
|
||||
|
||||
Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hi Ihr,
wer kennt sich da aus: Ich habe einen Brief von der Krankenkasse bekommen, dass ich innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Reha-Antrag einreichen MUSS. Habe dann darum gebeten, diese Frist um zwei Wochen zu verlängern,das hat die Sachbearbeiterin abgelehnt. Dann habe ich im Internet gefunden, dass ich 10 Wochen Zeit habe lt. Gesetz. Weiss jemand verbindlich, ob das stimmt? Ausserdem will ich ja in Reha, habe aber Angst, dass ich, wenn ich danach noch nicht arbeitsfähig bin, von denen "zwangsverrentet" werde - und das will ich auf keinen Fall. Ich will wieder arbeiten. Kann das gegen meinen Willen passieren? Danke für hilfreiche Antworten sagt Ele |
#2
|
|||
|
|||
AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hi,
das klingt in meinen Ohren sehr merkwürdig, ich habe bisher nämlich auch ausschlieslich mit der 10 Wochenfrist zu tun gehabt (SGB V § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. ... 2 Wochen sind mir mehr als neu. --> aber ganz wichtig: ich bin kein Jurist! Wenn du in dieser Sache juristische Klarheit haben willst frag einen Rechtsanwalt oder wende dich an einen der großen Sozialverbände (z.B. VdK) oder die Gewerkschaft. Die dürfen dich rechtsverbindlich beraten... Das war die erste Frage; jetzt die zweite: Nein in der Reha wirst Du nicht "zwangsverentet" solltest du danach nicht arbeitsfähig sein. (ich habe die Erfahrung, dass die meisten RehaPatienten, die Arbeitsunfähig in die Reha gehen ebenso arbeitsunfähig wieder heimgehen um einige Wochen/Zeit später ganz normal wieder zu arbeiten.) Es stimmt allerdings, dass der Reha-Entlassbericht eine sozialmedizinische Stellungnahme enthält die eine prognostische Einschätzung zur zu erwartenden Erwerbsfähigkeit abgibt. Wenn hier drinsteht, dass due erwerbsgemindert bist, wird die reha in einen Rentenantrag umgedeutet und due schlitterst in die Rente. Das wird aber in dre Regel in der Reha thematisiert und du hast bis zu einem gewissen Grad Einfluss darauf... LG Thanatos |
#3
|
||||
|
||||
AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hallo Ele,
die Kasse kann (und wird) dir eine Frist setzen, aber 2 Wochen ist nicht angemessen. Deshalb lege schriftlich mit Beilage der Gesetzesunterlage Widerspruch gegen den vorgegebenen Zeitplan ein. Meistens reicht für den Widerspruch oft eine plausible gesundheitliche Restriktion/Erklärung, private Dinge werden nicht anerkannt. Wenn ich mich recht erinnere liegt deine Behandlung schon einige Monate zurück. Aus meiner Erfahrung her werden in der letzten Zeit die meisten ReHa'ler sehr schnell als wieder "arbeitsfähig" entlassen, auch wenn dies nicht der Fall ist. Die Kasse kann dich nur schriftlich "in die Rente zwingen", wenn die 78 Wochen Krankengeld auslaufen (versuchen es aber sehr oft schon viel früher). Bist du noch in einem Arbeitsverhältnis stehen dir aber zuerst noch AGLI vom Amt zu. Für sie mußt du deine Arbeitsunfähigkeit immer wieder von deinem Arzt bescheinigen lassen. Sie können dich vom dortigen Amtsarzt überprüfen, je nach Amt geschieht das meisten erst nach ca. 6 Monaten.
__________________
Jutta _________________________________________ |
#4
|
|||
|
|||
AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hallo nochmal,
ist vielleicht etwas spitzfindig aber: Zitat:
mit ärztlichem Gutachten ist hier übrigends nicht ein Gutachter des RV-Trägers gemeint, sondern der MDK, der hier erstmal nach Aktenlage entscheidet bzw. bei der Aufforderung bereits entschieden hat. Ausserdem kann die Kasse Dich auch nicht in die Rente zwingen, weil diese Entscheidung ausschliesslich Sache des RV-Trägers ist. Die Kasse kann den Stein lediglich ins Rollen bringen, indem sie dich zwingt (das kann sie tatsächlich) eben diesen Reha Antrag/Antrag auf Teilhabe zu stellen, dem dann wiederum der RV-Träger auch ohne medizinische Unterlagen zustimmen muss... und so weiter und so fort Zitat:
aber wie gesagt hier habe ich denn doch eine kleine Lücke Lg Thanatos |
#5
|
|||
|
|||
AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hallo ELE,
wenn die KK ein ärztliches Gutachten hat ( hat sie bestimmt vom MdK ), dann kann sie Dich auffordern, den Reha-Antrag zu stellen. Allerdings hast Du vom Gesetz her dazu 10 Wochen Zeit. Die machen das, um Zeit zu sparen, weil 1. sie die Reha nicht bezahlen müssen und 2. wenn Du arbeitsunfähig entlassen wirst, könnte es sein, das je nachdem der Rentenversicherungstäger den Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandelt. Du musst in keinem Fall den Antrag schon nach 2 Wochen stellen, wenn Du nicht willst. Glaube mir, ich arbeite bei einer KK und mache das auch. Nur meistens wollen die Leute ja schnell in Reha. Aber lass Dich nicht zwingen, wenn Du noch nicht willst. Wenn Du Fragen hast, melde Dich Liebe Grüsse Ute |
#6
|
||||
|
||||
AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?
Hallo Ihr :-),
ersteinmal vielen Dank für die vielen Antworten. Soweit bin ich beruhigt, dass ich diese 2 Wochen Frist nicht einhalten muss. KAnn ich mich da beschweren, dass die versucht haben mich da quasi "reinzulegen"? Oben im Brief stand zwar das mit den 10 Wochen, aber unten dann plötzlich die 2 Wochen, und dass ich mit Konsequenzen zu rechnen hätte (kein Krankengeld mehr etc.) wenn ich mich nicht dran halte. Erst habe ich dann noch ganz brav darum gebeten, diese Frist um 2 Wochen zu verlängern, das wurde abgelehnt. Nachdem ich mich dann erkundigt hatte, habe ich nochmal geschrieben, dass doch wohl eh die 10 Wochen gelten würden, und nun kommt plötzlich nichts mehr. Das ist doch irgendwie eine ganz üble Masche, gegen die ich mich gerne wehren würde. Viele Grüße Ele |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|