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Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009
Die Gesundheitsreform bringt eine wesentliche Verschlechterung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler: mit Beginn des Jahres 2009 erhalten diese kein Krankentagegeld mehr.
Dies ist eine wenig beachtete Konsequenz der Gesundheitsreform. Laut den Krankenkassen besteht keine Informationspflicht gegenüber den Betroffenen. Es handelt sich aber um ein existenzbedrohendes Risiko: Im Krankheitsfall laufen zwar Lebenshaltungskosten und Ausgaben weiter, jedoch fließt kein Geld von der Krankenkasse. Als Lösung bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen neue Wahltarife gegen eine zusätzliche Prämie an. Doch Achtung: Die Bindefrist an diese Krankenkasse beträgt dann drei Jahre. In diesem Zeitraum ist ein Wechsel in eine andere gesetzliche oder private Versicherung ausgeschlossen. Alternative: Dieses Risiko privat absichern. Private Krankenversicherer bieten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für gesetzlich Krankenversicherte an. Sie können also weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben, nur die ab 2009 wegfallende Lohnfortzahlung kann privat versichert werden. Somit bleiben Sie auch hinsichtlich eines Krankenkassenwechsels flexibel.
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#2
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AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009
Dazu möchte ich ergänzend bemerken, dass es bereits im Laufenden Jahr Bemühungen seitens der GKV gab, bei Personen, die sich freiwillig weiterversichern wollten, KEINEN Anspruch auf Krankengeld abzuschließen.
Vielmehr wurde diese Option in meinen Fällen ( betreue Existenzgründer/innen) nicht erwähnt oder bei Nachfrage darauf hingewiesen, dass man das doch viel günstiger privat machen könne. Dabei wurde ein entscheidender Unterschied nicht erwähnt: erhält der gesetzlich Versicherte Krankengeld, ist er für diesen Zeitraum beitragsfrei gestellt. Das heißt, es müssen keine KV Beiträge bezahlt werden. In der PKV ist es so, dass bei Krankengeldbezug der Beitrag weiter läuft. Dies muss man auch bei der Höhe des privaten Krankengeldes mit bedenken. Die meisten privaten Krankenkassen prüfen übrigens im Leistungsfalle sehr genau, ob das erzielte Einkommen mindestens so hoch ist, wie das abgesicherte Krankengeld. |
#3
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AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009
Ihr Lieben,
darf ich dazu eine Frage stellen? Heißt das, daß ich (Selbständige, Freiberuflerin; allerdings über meinen Mann - der freiwillig versichert bei der TK - familienversichert) Anspruch auf Krankentagegeld gehabt hätte?!! Wenn dem so ist.....dann werfe ich 'ne Stinkbombe in das schicke Gebäude! Danke für Antwort! Alles Liebe, Amba |
#4
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AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009
Hallo Amba,
nein, der Krankengeldanspruch besteht nur für diejenigen, die selbst auch Beiträge zahlen. Und der Krankengeldanspruch muss mit versichert sein. Also du musst bei Beginn oder im Laufe der freiwilligen Weiterversicherung eine Versicherung mit Krankengeld wählen ( zB ab der 3. oder 6. Woche), die dann natürlich auch entsprechend teurer ist als ein KV ohne Krankengeldanspruch. Musst dich also nicht aufregen und kannst die Stinkbombe für bessere Gelegenheiten aufbewahren LG Nicole |
#5
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AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009
Hallo Nicole,
danke das du geantwortet hast. Ich selber habe nämlich keine Ahnung davon. Ichhatte nur die Mitteilung gesehen und gedacht dass es sicher hier für einige interessant sein könnte. Schönes Wochenende Marietta
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#6
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AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009
Ich danke Euch!! Alles Liebe, Amba
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