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#1
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Überforderung bei Zuzahlung
Hallo,wann greift die Zuzahlungsbefreiung gibt es diese auch Temporär d.h wenn ich die Zuzahlunggrenze ereiche?
Kennt sich jemand aus ? Gruss Willy |
#2
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Hallo Willy!
Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Jahr (1.1.-31.12.2008). Wenn du deine persönliche Grenze erreicht hast (1% des Jahreseinkommen bei chron. Krankheit oder 2% bei nicht chronisch Kranken) dann bekommst du von deiner KK einen Befreiungsausweis und von dir zuviel gezahlte Leistungen werden zurückerstattet. Am 1.1.2009 erlischt diese Befreiung und du mußt sie erneut beantragen. Ich hoffe, es ist alles richtig erklärt, ansonsten bitte ich um Berichtigung! Liebe Grüße reni |
#3
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Anhand deines Einkommens überprüft die KK, wie hoch dein Zuzahlungsbetrag ist.
zuviel gezahltes wird zurückerstattet. Du kannst auch schon am Jahresanfang den Gesamtbetrag vorauszahlen, wenn du so ungefähr weiß, dass du die Grenze sowieso überschreitest. |
#4
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Danke für die Info wir liegen bei einem Prozent wir liegen garantiert schon Ende Februar drüber Taxikosten Zuzahlung allein schon 400 Euro. Dann werde ich mal bei meiner Kasse vorsprechen .
Gruss Willy |
#5
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Hallo zusammen,
ich habe das mit der Vorauszahlung gemacht und heute meinen Befreiungsausweis erhalten. Allerdings steht auf dem Ausweis das Fahrtkosten ausgeschlossen sind lt. Sozialgesetz blabla... Muss ich nun doch Zuzahlungen zu meinen 30 Fahrten zur Bestrahlung leisten, und wenn ja, für jede Fahrt? |
#6
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
es werden nur noch für ganz wenige Therapien die Fahrtkosten übernommen, darunter fallen auch die Fahrten zur Bestrahlung und Chemotherapie.
Ich bin auch befreit , hatte im letzten Jahr auch Bestrahlung und erhielt nach Abschluss der Bestrahlung die Fahrtkosten mit eigenem PKW erstattet, ca. 0,20 € pro km. Bitte vor Beginn der Bestrahlung von der Strahlenklinik ein Schreiben geben lassen, dass bei der KK einreichen ... dann bekommst du von der KK Unterlagen zum ausfüllen, die reichst du dann ein. Wenn du nicht selber fahren kannst, darfst du auch mit einem Taxi fahren! |
#7
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Hallo,
dass mit der 1% bzw. 2% Regelung ist korrekt. Allerdings glaube ich, dass Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Es sei denn sie sind vorher von der KK genehmigt worden. ACHTUNG ! Die Regelung isz nicht bei allen GKV´s gleich.Ansonsten kann man Fahrtkosten für med. Fahrten (Arzt,Therapien etc.) als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. Auch hier ist die prozentuale Beteiligung abhängig von dem EInkommen der gesamten FAmilie! Bei der KK werden auch ein Sozialzuschlag und pro Familienmitglied noch Familienzuschläge bei der Berechnung des Einkommens abgezogen.So verringert sich dein Einkommen. Die Regelung bei Chemotherapien/Strahlentherapien ist eine Ausnahmeregelung! Und führt nicht unbedingt zur allgemeinen Befreiung der Zuzahlungen. Hoffe dies hilft dir weiter. LG Edi |
#8
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
hm,
ich hatte mich wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt. Taxifahrten sind bereits von der Kasse seit 10.03. für alle Fahrten genehmigt. Mir geht es jetzt darum ob ich dafür nun trotzdem noch Zuzahlungen leisten muss, weil es eben auf dem Ausweis steht, dass Fahrtkosten ausgeschlossen sind. |
#9
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AW: Überforderung bei Zuzahlung
Hallo Yosie,
Du brauchst keine Zuzahlungen zu leisten, wenn Du die Befreiung hast und der "Taxischein" von der Krankenkasse genehmigt/bewilligt ist. Diese Bewilligung des Taxischeins gibst Du beim Taxiunternehmen ab (sollte am besten immer das gleiche sein) und die rechnen mit der Krankenkasse ab. Ich weiß das, weil wir es gerade erst für meinen Vater gemacht haben und er nichts dazuzahlt. Viele Grüße Birgit |
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