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#1
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Fahrtkosten erstattung oder nicht
Hallo,
Meine Mutter wird zur Zeit wegen einem Leberkrebs mit Nexavar behandelt... Da das behandelnde Krankenhaus 50km vom Wohnort entfernt ist, ist jetzt die Frage wer die Fahrtkosten übernimmt. Die Hausärztin meiner Mutter hat meiner Mutter einen Krankenbeförderungsschein ausgestellt. Dort ist Taxi / Mietwagen angekreuzt. Kann sie jetzt bei jeder Notwendigkeit (Termin, Behandlung, etc.) diesen Schein benutzen.? Meine Mutter hat einen starken Ausschlag bekommen von dem Medikament und muss dahingehend morgen zum Krankenhaus fahren, werden diese Kosten auch erstattet. Ich blicke da bei den richtlinien nicht wirklich durch. Vielen Dank ;-) |
#2
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AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht
Hallo, Marcel,
normalerweise stimmt man sich wegen der Fahrtkosten mit der KK ab. Der Fahrtkostenschein wird ihr im Original oder Duplikat vorgelegt, sie nickt ihn ab und benennt mehrere Taxi-Unternehmen, an die Ihr Euch wenden könnt. Die Termine vereinbart Ihr dann mit dem Unternehmen, welches ausschließlich mit der KK über die Kosten abrechnet. Evtl. stellt die Kasse Euch die sog. erste und letzte Fahrt in Rechnung; häufig unterbleibt das aber aus Kulanzgründen. Jetzt kriegt Ihr das aber bis morgen gar nicht hin. Ich habe es anders gemacht; da ich vielfach von meinem Mann gefahren worden bin, wenn es sich einrichten ließ, habe ich erst einmal einen generellen Antrag auf Erstattung gestellt und in den Antrag geschrieben, dass ich nur die Fahrten (rückwirkend) abrechne, zu denen mein Mann keine Zeit hatte. Hat sehr gut geklappt. |
#3
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AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht
Lieber Marcel,
einige Krankenkassen haben 24Stunden Hotlines, dort kann man auch solche dringenden Anfragen stellen. Du kannst auf den Webseiten der Krankenkasse nachschauen,eventuell findest Du die Nummer, ansonsten gleich morgen früh anrufen. Laßt Euch die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Für Taxifahrten, die nicht vorher genehmigt worden sind übernehmen die Kassen keine Kosten, da sind sie sehr streng. Zitat:
Liebe Grüße, Elisabethh. |
#4
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AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht
Zitat:
wie streng sie die Richtlinien auslegt. Habe meine Fahrkosten zur Behandelung schon mehrfach erstattet bekommen ohne Vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben!! |
#5
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AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht
Zu meinen Bestrahlungsterminen bin ich selbst mit eigenem Auto gefahren.
Ich habe mir nach vorheriger Rücksprache mit der KK auf dem Bestrahlungsplan die wahrgenommenen Termine bestätigen lassen und dies als Abrechnung ( x Fahrten à km x 0,20 € )bei der Krankenkasse eingereicht. Die Gesamtsumme wurde mir anstandslos erstattet. Liebe Grüße Gertraud |
#6
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AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht
Hallo,
In regelmäßigen Abständen taucht diese Frage wieder auf. Lies mal den folgenden Beitrag http://www.krebskompass.de/showthread.php?t=59510 Leider hat der Schreiber Recht. Auch ich mußte 5€ pro Fahrt zuzahlen. Es gibt auch Kassen die berechnen nur die erste und letzte Fahrt. Auch genehmigen lassen mußte ich vorher. Trotzdem, während der Chemo und anschließend Bestrahlung hätte ich nicht selber fahren wollen. Und meine Kinder sind berufstätig, so daß das auch nicht klappte. Liebe Grüße Waltraud P.S. Ich habe den Betrag dann bei der Einkommen Steuer Erklärung mit angegeben Geändert von waldi5o (10.11.2013 um 14:47 Uhr) Grund: noch was vergessen |
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