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#1
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Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Hallo ihr Lieben,
bei mir wurde im August 2015 Gebärmutterhalskrebs festgestellt. Ende August erfolgte die Total-OP und anschließend wollte man mich zur Radiochemo "überreden" mit anschließender Reha, was ich aber ablehnte. Zum einen war ich eh mit allem überfordert, zum anderen war ich zu der Zeit selbstständig und wollte möglichst schnell wieder alles so haben wie es früher war. War ne doofe Idee. Ich war zwar relativ schnell wieder fit aber die doch anstrengende körperliche Arbeit konnte ich erst ab ca. Februar 2016 wieder so richtig ausüben - bis dahin habe ich fast alle Kunden an Kollegen abgeben müssen und bin dann nicht mehr wirklich rein gekommen. Im Mai hab ich dann selbstständig im Vertrieb durchgestartet was zum einen bombastisch anlief, zum anderen auch körperlich nicht groß anstrengend war. Leider... hatte die Ware nachher gravierende Mängel was mich u.U. nun noch in die Privatinsolvenz ziehen kann. Die Zusammenarbeit mit dem Hersteller ist natürlich nun beendet, aber ich stehe jetzt hier und weiß beruflich nicht mehr weiter. Ich habe Radiologieassistentin gelernt, aber nie in dem Job gearbeitet. War danach 10 Jahre im Büro, quasi ungelernt und bin nach der Elternzeit nicht wieder dorthin zurück sondern in die Selbstständigkeit gestartet. Ich finde keinen Bürojob Ich habe mich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet, aber da passiert überhaupt nichts und ich habe keine Ahnung wie ich da ein Gespräch rankomme Mein Steuerberater hat mir geraten einen GdB zu beantragen und meinte ich könnte evtl. dann über den Rentenversicherungsträger eine Qualifizierung bekommen. Aber irgendwie ist alles so unübersichtlich Hat von euch jemand einen Rat? |
#2
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Liebe Tinkerbella,
bestimmte Fördermittel, sind daran gebunden, dass man als anerkannt schwerbehindert eingestuft worden ist. Deshalb ist der Rat des Steuerberaters erstmal gut. Alle Leistungsträger von Sozialleistungen stellen Mittel zur beruflichen Rehabilitation bzw. Wiedereingliederung zur Verfügung, überall sind die Voraussetzungen und Bedingungen anders. Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen z.B. bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, d.h. du musst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.Man prüft bei Antragstellung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der DRV gibt es z.B. Leistungen zur Teilhabe, mit diesen Mitteln wird z.B. eine Umschulung oder Qualifizierung bezahlt oder es werden Gelder für Hilfsmittel (z.B Bürostuhl) zur Verfügung gestellt. Der Schwerbehindertenausweis ist enorm wichtig, deshalb solltest Du unbedingt einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.Bitte gib den Namen Deiner Heimatstadt und Antrag auf Schwerbehinderung in eine Suchmaschine ein, dort findest du die nötigen Angaben. Bitte stelle den Antrag so schnell wie möglich, da seit der Erstdiagnose schon fast 2 Jahre vergangen sind. Es gibt in allen Bundesländern, Beratungsstellen zur beruflichen Wiedereingliederung, eine ist z.B. der Integrationsfachdienst. Meistens ist er beim Landratsamt angegliedert. Berufliche Wiedereingliederung ist ein ziemlicher Dschungel durch die Behörden, nur Mut, Du findest den Weg.Manchmal werden auch sog. Fallmanager eingesetzt. Herzliche Grüße, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (07.03.2017 um 18:57 Uhr) |
#3
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Vielen Dank für deine Antwort Elisabethh. Ich habe mich jetzt nochmal mit dem Schwerbehindertenausweis beschäftigt und auch mit einer Freundin gesprochen die einen solchen hätte beantragen können und ehrlich gesagt würde er mir für mein zukunftiges Arbeitsleben nur Nachteile bringen Ich würde auf dem Arbeitsmarkt stranden weil in den Branchen, in den ich arbeiten möchte, jeder AG davor zurückschrecken würde jemanden mit "Handicap" einzustellen. Auch wenn mein Leben nicht mehr normal ist, möchte ich ein möglichst normales Leben leben. Ich werde andere Wege finden müssen
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#4
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Hallo Tinkerbella:
Du bist nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Dadurch fallen zwar die Vergünstigungen am Arbeitsplatz weg, aber alles was nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun hat, bleibt erhalten (evtl. Steuerbegünstigungen, früherer Renteneintritt, Rehamassnahmen). |
#5
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Klar muss ich das nicht an die große Glocke hängen, aber WENN der zukünftige AG im Kleingedruckten nachfragt darf ich es nicht verheimlichen, ansonsten wäre es Betrug. Und ehrlich gesagt ist es so schon schwer genug einen Job zu finden, dass ich momentan nicht riskieren möchte dass der potentielle neue Job dann daran scheitert
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#6
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Und was möchtest du letztendlich von uns allen hier beantwortet haben?
Viele Grüße, Sanne |
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