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Krankengeldbeug - ENDE
Hallo zusammen,
als erstes möchte ich Allen Lesern noch alles Gute für dies Jahr wünschen. War länger nicht hier im Forum aktiv, habe aber des öfteren mitgelesen. Zur kurzen Info: Bei meinem Mann wurde Okt 2011 Kehlkopfkrebs festgestellt, hatte bit Juni 2012 auch eine Trachestoma. Hatte eine Strahlen/Chemotherapie, wo bei der Kehlkopf erhalten wurde. Bis dato ist alles ganz gut verlaufen. Wobei der LR-Schnitt bis auf wenige Millimeter noch nicht ganz zu ist, allerdings wohl nur an der Aussenhaut. Wir drei bis fün mal die Woche noch mit abwechselnden Therapien behandelt. Mal wird geschabt, mal geätzt. Im Okt. 2012 wurde eine Fistel am Kehlkopfdeckel entfernt. Ebenso wurden Vernarbungen an der Luftröhre entfernt. Alles soweiit gut verlaufen, ohne grosse Probleme. Im grossen und Ganzen sind wir zufrieden, obwohl noch einige Nebenwirkungen da sind. ( schluckbeschwerden, Schmerzen) Aber nun mal zu meiner Frage: Im März läuft das Krankengeld aus. Heute kam der Bescheid. Was passiert nun? Lt. Brief soll mein Mann beim Arbeitsamt vorstellig werden. Und dann??? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, bzw. mit einem weiteren Entgeld. ??? Für Eure Antworten oder Ratschläge wäre ich dankbar. LG Karinelke |
#2
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo
ja das ist richtig, dass er sich beim zuständigen Arbeitsamt melden muss, er beantragt dort das sogenannte Nahtlosigkeitsgeld (ALG nach §125) Das normale ALG ist §117. Er ist dann (§125) nicht vermittelbar. Dieses Geld wird als Übergang gezahlt zwischen Ende Krankengeld und Beginn Rente z.B. In der Zeit (max 1 jahr) ist man soialversicherungsmäßig abgedeckt. Dies ist Stand meiner Dinge (allerdings war dies bei mir in 2006 ob sich was geändert hat, weiß ich nicht) Alles Gute für euch
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Krankengeldbezug - ENDE
Hallo Barbara,
verstehe ich das Richtig, erst bekommt er dieses Nahtlosübergangsgeld und dann muss mein Männe Rente beantragen? Ich glaube nicht, daß er nochmal arbeiten kann. Er bekommt nämlich sehr schlecht Luft. Zudem ist mein Männe im Prinzip seit 20 Jahren bei mir angestellt. Wir haben ein Wochenmarktgeschäft, aber dort ist er auch nicht mehr 100 %ig einsetzbar. Wegen der Atemnot , alles fällt ihm sehr schwer, was ja auch zu verstehen ist. Ich weiss auch nicht, was ich als Arbeitgeber machen muss, weißt du auch darüber zufällig etwas. Wäre toll, wenn sich auch noch andere dazu melden . Vielen Dank schonmal. Karinelke |
#4
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo Karinelke,
ich bin nicht in dem Sinn betroffen, arbeite aber im Steuerbüro, mach Löhne und hab gerade einen Fall indem die Arbeitnehmerin nun aus dem Krankengeld fällt. Sie hat einen ganz normalen Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt, indem kann man auch ankreuzen das arbeiten wegen Krankheit nicht möglich ist, usw. Als Arbeitgeber bekommst du eine Arbeitsbescheinigung zum ausfüllen. Da wird nach bisherigem Gehalt usw. gefragt. Und unter anderem nach Gründen warum kein Entgeld gezahlt wurde, da muss der Zeitraum der Krankengeldzahlung angegeben werden. Ausserdem wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgemeldet, wegen Ende der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung. (was zwar so nicht direkt stimmt, (also kein richtiges Ende der Beschäftigung vorliegt) aber eben auch keine Unterbrechnung wegen Krankengeldzahlung mehr vorliegt.) Lieben Gruss und alles Gute Dagmar Geändert von kdagmars (09.01.2013 um 22:03 Uhr) Grund: Nach Hinweis berichtigt/genauer erläutert |
#5
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo Dagmar,
ich hoffe, dass Du den Arbeitnehmer "nur" sozialversicherungsrechtlich abgemeldet hast und nicht komplett http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...ild&xid=226997 siehe Punkt 5 Da wären wir wieder beim Nahtlosigkeitsgeld als Entgelt seitens der Arbeitsagentur für Arbeit. Lohnsteuerrechtlich ist der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt. Halt mit einer "2" im Bereich Unterbrechung (einmal Krankgeldbezug, zum zweiten der Bereich der als Aussteuerung in den Stammdaten angegeben ist)
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#6
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo J.F,
logisch, hast recht, ich mach keinen Austritt, sondern nur die Abmeldung bei der Krankenkasse. Bzw. schlüssel ich nur bei Fehlzeit den Button mit Ende Krankengeldbezug, dadurch wird die SV-Meldung erstellt. lg Dagmar |
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