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#1
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vorzeitige Rentenabfindung
Meine frau ist 51 Jahre und leidet an Nieren und Wirbelsäulenkrebs im unheilbaren Zustand.
Gibt es die möglichkeit einer vorzeitigen Rentenabfindung? Vielen Dank für Eure Antworten |
#2
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Schau mal, in deinem anderen Thread hat dir bereits jemand geantwortet:
http://www.krebskompass.de/showthrea...00#post1044800 |
#3
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo,
ja ich bin in dem anderen Forum nicht angemeldet, deshalb hier. Ja ist doch ganz klar, einfach den Weg des Antrages hinsichtlich EM-Rente bei der DRV. Wenn alles klar ist mit den Befunden ob Hausarzt oder sonstige oder eventuell noch Gutachter, gibt die EM-Rente. Von einer Abfindung habe ich noch nichts gehört, oder nennst Du das nur so. Gruss Altmann |
#4
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo zusammen,
es gibt eine Rentenabfindung. Jetzt das ABER: Nur bei Witwen-/Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat des Berechtigten. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/107.html Wegen dem Beginn von zB befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/101.html Und wegen der Befristung der Renten: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/102.html. Sie wird auf drei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Valalta, leider gibt es keine Auszahlung von erworbenen Rentenanwartschaften an den Einzahlenden. Würde letztendlich auch den Wegfall der Versorgung des Angehörigen nach sich ziehen, so hart es sich auch liest. Es bleibt Euch nur der Antrag auf verminderte Erwerbsunfähigkeit. Euch alles Gute.
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. |
#5
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Zitat:
an was für eine Rentenabfindung denkst Du dabei? Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau schon eine Erwerbsminderungs- bzw. -unfähigkeitsrente erhält?!??!?! Für wen soll es eine Rentenabfindung geben????.. Schönen Abend und viele Grüße Billa |
#6
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo, ich noch mal,
das mit der Höhe ist nicht so relevant. In jüngeren Jahren wird die EM-Rente so ausgelegt, wie wenn man bis 65 bzw. jetzt ja noch höher gearbeitet hätte. Darum ist die EM-Rente meist höher als die Altersrente. Wenn keine Besserung eintritt, wird man versuchen, irgendwann die Altersrente zu erzwingen. Gruss Altmann |
#7
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Da muss ich leider korrigieren. Das stimmt nicht. Bei der EM-Rente kommt ein Abschlag von 10,8 % zum Tragen, und der bleibt ein Leben lang, wenn man von dort aus in die Altersrente geht.
Ist leider so. Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#8
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo und guten Tag,
auch ich kann mich Sternchen und Regina-B. nur anschliessen. Bin seit 2002 Teil-EU-Rentner,seit 2006 Voll-EU-Rentner und gehe zum 1.09. in Vorgezogene Altersrente(Vorraussetzung:männlich,100%SB,60 Jahre alt ). Bis zum Beginn der Regelaltersrente werden die 10,8% einbehalten,leider. Gruss Dieter |
#9
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo,
jetzt sind wir ja beim Rentenabschlag gelandet. Also es ist nicht so, dass der in jedem Fall abgezogen wird. Nur wenn man nicht das richtige Alter hat, also vorzeitig in Rente geht, wird der abgezogen. Man kann zwar zu einem bestimmten vorzeitigen Beginn, aber dann eben nur mit Abschlag. Wenn also ein SB 60-jähriger bis 63 wartet, dann kein Abschlag. Muss man selbst wissen, wie man das machen will. Ist ein Rechenexempel. Bei einer kleinen Rente kann man die 10,8% schon in Kauf nehmen. Bei einer Grösseren schaut es natürlich anders aus. Gruss Altmann |
#10
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
wir danken Euch für die zahlreichen Antworten! Wir werden nunmehr mal die entsprechenden Stellen aufsuchen und geben Euch dann mal ein Feetback wie es gelaufen ist.
Vielen Dank |
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