|
#1
|
|||
|
|||
Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor ein paar Wochen schon mal nachgefragt, warum §125 laut Arbeitsamt bei mir nicht greift. Ich habe im August einen Rentenantrag wegen meiner Kreberkrankung, sowie meiner Depressionen und Migräne gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ohne Gutachten von meinen behandelnden Ärzten anzufordern. Ich habe mit Hilfe meiner Ärzte dagegen Widerspruch eingelegt. Leider läuft im Dezember mein Krankengeld nach 78 Wochen aus und ich müsste Arbeitslosengeld beantragen. Ich stehe noch in einem Arbeitsverhältnis, kann aber wegen der immer noch laufenden Krebstherapie nicht arbeiten gehen. Außerdem leide ich sehr unter Depressionen, deswegen mache ich zur Zeit auch noch eine Psychotherapie. Nun meine Frage: Sollte ich kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich ja nicht arbeitsfähig bin, dann kann ich doch Hartz IV beantragen? Könnte ich einen Mehrbedarf geltend machen, da ich ja eine anerkannte Behinderung von 70% habe und zur Zeit eine Psychotherapie mache? Mein Rentenwiderspruch wird vom Rententräger (DRV-Bund) erst weiterbearbeitet, wenn ein psychiatrisches Gutachten gemacht wurde. Dieser Termin liegt mir aber noch nicht vor. |
#2
|
|||
|
|||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo DiMo,
ja ich denke mal, bei H4 muss man auch arbeitsfähig sein. Das ist wieder eine blöde Sache. Und bis die DRV in die Gänge kommt, das kann auch noch dauern. Aber falls Rente genehmigt, gilt die ja ab Antragstellung. Freue Dich auf den Gutachter, erzähle dem ganz genau, wie es Dir geht, ich habe festgestellt, dass bestimmte Kriterien Einfluss haben, konnte die nur nicht umsetzen, ich bin da zu befangen und konnte das nicht rüberbringen. Meine Mutter ist beim medizinischen Dienst auch die Treppe rauf gerannt, obwohl sie das absolut nicht mehr konnte. Ich musste z.B. 5 Jahre überbrücken und habe jetzt vorgezogene SB-Rente, weil anders absolut nichts zu machen war. Mir geht es auch heute noch nicht besser, aber ich habe festgestellt, das interessiert doch niemanden, so nach dem Motto, schau selbst wie du zurechtkommst. Wenn sich dann jemand vor den Zug schmeisst(Enke), tun die alle so, ja warum denn, haben wir ja garnichts gemerkt. Gruss Altmann |
#3
|
|||
|
|||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo DiMo,
ja und noch zu Deiner Überschrift. Anspruch auf Mehrbedarf wegen Behinderung . . . . . kannst Du vergessen . . . . . So etwas gibt es nicht!! Gruss Altmann |
#4
|
||||
|
||||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo DiMo,
was du bekommst ist bei einer Behinderung von 70%: - Steuerfreibetrag 890 € §33b EStG - Werbungskostenpauschale 0,30 € / km §9 Abs.2 EStG - Abzugsbetrag für Privatfahrten GdB 70 und Mz G bis zu 3000 km x 0,30 € = 900€ §33EStG - Stundenermäßigung bei Lehrern 3 Std/Woche Ich habe auch sehr lange auf meine Rente warten müssen, ohne Geld (mein Mann verdiente ja genug , wir sind zu viert...) Wohngeld evtl. noch beantragen, bringt auch noch etwas. Lg Lenalie
__________________
DFSP seit 2008 |
#5
|
||||
|
||||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
hallo
nach auslaufen des Krankengeldes hast du Anspruch auf das nahtlosigkeitsgeld (ALG 1 nach §125) Du musst dich beim Arbeitsamt melden, gilts als nichtvermittelbar (gleichwohl du Arbeit hast) alles irgendwie paradox aber ist so. Formal musst du ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst...... bei H4 bekommt man mehr sachleistung (Wohnfläche), wenn du z.B. im Rolli bist, ansonsten nicht Baaarbara
__________________
Liebe Grüße Barbara |
#6
|
|||
|
|||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Ich habe ein wenig Angst vor dem psychiatrischen Gutachten. Da ich bedingt durch die Chemo sehr viel vergesse, könnte es passieren, dass ich wichtige Dinge die Auswirkungen auf eine Rentengenehmigung haben vergesse anzugeben. Bei mir spielen sehr viele Krankheiten ineinander, aber wie ihr schon richtig schreibt, interessiert das die Gutachter nicht wirklich. Ich frage mich, warum so eine schwerwiegened Erkrankung wie Krebs nicht wirklich zählt. Es werden einem immer nur Steine in den Weg gelegt und man bekommt nicht die Möglichkeit in Ruhe wieder gesund zu werden. |
#7
|
|||
|
|||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo Dimo,
ja so ist es, mich wunderte es auch, dass bei Krebs keine Rente gegeben wird. Es geht nur nach der Heilungsbewährung???!!! Ich kannte eine Frau, auch in meinem Alter, die hatte einmal einen Schulter- unfall bzw. Bruch. Die ging nochmals in die Reha und bekam die EM-Rente. Ich hatte auch meinem Gutachter erzählt, dass ich wegen Vergesslichkeit bei einigen Jobs rausgeworfen wurde, zählte alles nicht. Ich habe dann irgendwie resigniert und ich will von dem ganzen Mist nichts mehr wissen. Bin alleinstehend und musste mich demnach auch alleine durchkämpfen. Trinke aber immer noch keinen Alkohol, was mir der Gutachter unterstellen wollte. Ja, solche Sachen kommen da auf einem zu. Die erfährt man dann aber erst, wenn man Akteneinsicht hat und die erhält man nur, wenn man Widerspruch bzw. Klage erhebt. Habe alles durch, wie Du vielleicht bemerkst. Aber gebe trotzdem nicht auf. Gruss Altmann(Frau) |
#8
|
||||
|
||||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo DiMo,
mach dir Notizen für den Termin beim Gutachter. Ich habe den Termin auch erst im Mai gehabt. Ich habe neben DFSP auch noch andere Erkrankungen, da spielt vieles ineinander. So blöd es klingt, gib dir nicht zu viel Mühe, zeige wie es dir wirklich geht. Ich musste einige Merk- und Konzentrationstests machen und bin dann auch ziemlich schnell an meine Grenzen geraten. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, es ist ja schon mal ein Fortschritt, wenn du einen Termin beim Gutachter bekommst und nicht nur nach Aktenlage entschieden wird. Lg Lenalie
__________________
DFSP seit 2008 |
#9
|
|||
|
|||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo Lenalie,
da sieht man wieder, dass das alles von Gutachter zu Gutachter anders ist. Ich war bei drei oder vier und keiner hatte je so einen Merk und Konz-Test gemacht. Wurde überhaupt nicht in Erwägung gezogen, obwohl absolut ein Kriterium. Es war alles auf Ablehnung ausgerichtet. Ist das jetzt nur bei mir so blöd gelaufen? Und ein Merkzettel nützt auch nicht viel, kommt meist garnicht zum Einsatz. Gruss Altmann |
#10
|
|||
|
|||
AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Altmann,
ich weiß aus Deinen Posts, dass Du sehr frustriert bist über das System. Aber es hilft doch nicht, hier immer negative Bemerkungen zu machen. Ein Merkzettel kann sehr wohl helfen. Ob er zum Einsatz kommt, liegt doch an einem selbst. Ich zücke während wichtiger Gespräche immer meinen Zettel um zu überprüfen, ob ich was vergessen habe. Und welche Tests gemacht werden, kommt auf den Einzelfall an. Welche Tätigkeiten im Job ausgeführt werden müssen, was im Antrag steht und und und. Wir können uns nicht über "die Ämter" beschweren, dass sie uns alle über "einen Kamm scheren" und dann gleichzeitig unzufrieden sein, wenn es individuellere Ansätze gibt. Jeder Fall ist anders, gerade bei so einem umfassenden Krankheitsbild wie Krebs. Das musste ich jetzt mal loswerden ... Grüße gilda |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|