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#1
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Teilhabe am Arbeitsleben
wo findet das statt, wie lange läuft das und findet während dessen auch eine stufenweise Wiedereingliederung statt, wenn man bisher aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten war.
Was ist zu beachten, wenn man arbeitslos ist (gekündigt während und wegen der Erkrankung). Während der Zeit der Teilhabe am Arbeitsleben ruht der Anspruch auf ALG I oder? Altmann (frau) du weißt doch viel *bittendlächel*
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Herzlichst Sabine |
#2
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Sabine,
gib doch einfach mal bei Google "Hamburger Modell" ein. Gruss Rosita Stop..... Lese ja gerade, dass du arbeitslos bist, d. h. - worin soll denn dann die Wiedereingliederung bestehen? Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen, aber Altmann(frau) kann evtl. weiterhelfen. |
#3
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Ne, ich kann da auch nicht weiter helfen.
Mir wurde zwar bei der Reha geraten, dieses zu beantragen und es wurde abgelehnt, Hammerschlag, Schluß!! Dann könnt ihr mich auch mal . . . . Ich weis auch nicht, was das Hamburger Modell ist? Gruß Altmann |
#4
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo
Rosita hat da schon den richtigen Tipp gegeben. Ich habe eine Wiedereingliederung gemacht. Die Anzahl der Stunden und die Dauer habe ich mit dem Arzt besprochen und festgelegt, mein Arbeitgeber hat sein Einverständnis dazu gegeben. Bei mir hat die KK die Wiedereingliederung bezahlt, d.h. ich habe während dieser Zeit weiterhin mein Krankengeld bezahlt bekommen. Wie das allerdings als Arbeitslose ist, weiß ich leider auch nicht Wissen die "Ämter" keinen Rat? Viele Grüße, Holiday |
#5
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Binie,
hier einige Informationen über das "Hamburger Modell": Die stufenweise Wiedereingliederung, oft auch "Hamburger Modell" genannt, soll arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie wird vom Arzt in Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnet und soll nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern. Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation und wird als Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung gewährt. Hier der Link dazu: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/S...dern_node.html Voraussetzung ist aber dabei immer, dass Du einen Arbeitgeber hast, der auch "mitspielt". Lieben Gruß Billa |
#6
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo puma-billa,
danke sehr, ein Arbeitegber ist ja aber leider derzeit nicht viorhanden. Ich habe keine Ahnung, wie das die RV / das Arbeitsamt hier eine Teilhabe am Arbeitsleben oder ähnliches realisieren will...
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Herzlichst Sabine |
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