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Kehlkopfentfernung und Rente?
Hallo, da bin ich wieder . Nochmal die Vorgeschichte : ich bin 51 Jahre alt bin nach Kehlkopftumor kehlkopflos und spreche die ructusprache ohne Prothese. Durch einen Arbeitsunfall habe ich eine MDE von 40% der linken Hand. So, am 23.11. 2012 habe ich auf anraten der Krankenkasse und des VDKs einen Rentenantrag gestellt .Dieser wurde nach nochmaliger Untersuchung seitens der RV , heute mit folgender Begründung abgelehnt.
Ich sei trotz meiner Erkankungen und Behinderungen noch voll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der lage zu arbeiten. Ich bin Spritzlackierer ,was soll das .? Ich kann nicht schwer heben und soweiter. Auch weiß ich nicht wie es weiter gehen soll , im Juni läaft das Krankengeld aus , und dann? Es wäre schön wenn jemand da bescheid weiß. Gruss Singha |
#2
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AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
Hallo Sinha,
wie willst Du den ohne Kehlkopf Arbeiten,mit 51.Ich werde im März 50 bin von Beruf Stahlbauschlosser und habe eine Behinderung GdB 80% .Ich beziehe momentan Hartz 4 ,ich kann in meinen Beruf nicht mehr Arbeiten.Ich hatte so wie Du ,Krebs am Kehlkopf,sowie im Rachen,zwei Tumore hatte ich.Ein Lackierer ohne Kehlkopf,wie sollst Du da noch Arbeiten ?.Ich muss demnächst zum Amtsarzt,der Hausarzt hat schon die Unterlagen hingeschickt,bin mal gespannt was dabei rauskommt.Du bist ja noch bei der VDK,da blüht mir noch was. Gruß Hans |
#3
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AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
Hallo Singha,
genau wie Du verstehe ich hier die Ablehnung nicht. Da Du ohnehin den VDK als Hilfe und die Krankenkasse eine Berentung bei Dir unterstützen, würde ich sofort (durch den VDK) Widerspruch einlegen. Wenn Du eine Totale Entfernung des Kehlkopfes hast, warum hast Du dann nicht einen GdB von mindestens 70? 70 ist der GdB laut Tabelle bei Totalverlust, aber mit guter Ersatzstimme, in anderen Fällen sogar 80 - fast alle die ich aus dem Kehlkopflosenverband kenne haben sogar 100 weil maliger Tumor. Und wenn ich das mal so sagen darf, wer könnte Dich denn noch einstellen? Dein Beruf geht nicht, das verhindert die Berufsgenossenschaft. würde Dich denn Deine alte Firma wieder beschäftigen können? Mein Fazit: Widerspruch einlegen, mit dem VDK. Bitte sofort machen, es gibt Fristen. Mich hat man, durch einen sehr guten Arztbericht, sogar mit einer Teiloperation berentet. Ich hatte die ersten 5 Jahre (Heilungsbewährung) 80 und jetzt immer noch 50. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Ich wünsche Dir viel Erfolg Gruß Wolfgang PS. Falls Du die GdB Tabelle suchst. Tante Google kennt dazu ganz viele Links
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de Geändert von wolfgang46 (22.01.2013 um 20:29 Uhr) Grund: Druckfehler korrigiert |
#4
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AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
Hallo Sinha,
beim Essen ist mir noch folgendes eingefallen. Du schreibst, dass Du GdB 40 wegen eines AU hast. Hast Du denn keinen "Behindertenausweis" beantragt? Bei GdB 40 gibt es noch keinen Ausweis. Ich vermute nämlich, dass die Rentenstelle nur Deinen GdB 40 gesehen haben und deshalb das Papier gleich abgelehnt haben. Es ist heute häufig so, dass keiner mehr richtig liest. Erst beim Widerspruch fangen solche Behörden an zu lesen. Wenn Du noch keinen Behindertenausweis beantragt hast, warum hat denn der VDK gepennt, dass kenn ich nicht, denn die sind gut, dann bitte sofort einen beantragen. So in Rage wie heute bin ich selten. Es grüßt nochmal Wolfgang .
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#5
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AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
Ersteinmal vielen Dank.
Nartürlich habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 100%. Das ist es ja , was ich nicht verstehe, da bist du zu 100% Schwerbehindert aber zu 100% voll arbeitsfähig. |
#6
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AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
Es sind 40% MDE der BG. ich bekomme schon seit 2000 eine Unfallrente.
Leider hat mein Arbeitgeber keine arbeiten die nichts mit Staub Dämpfen oder lösemittel zu tun hat., sodas eine weiter beschäftigung in unsewrem Betrieb nicht möglich ist. |
#7
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AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
Hallo Singha,
es ist zwar schon lange her, daß ich mich mit Schwerbehinderung und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften befassen musste. Damals vor allem noch nach altem Recht (vor 2001). Ich vermute, da werden 2 Begriffe durcheinander geworfen: MdE und GdB sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun. MdE heißt "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und GdB heißt "Grad der Behinderung". Der GdB berücksichtigt nicht nur die Beeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern vor allem auch die im Alltag. Die MdE (GdS) bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigungen im Erwerbsleben. Quellenbeispiele: GdB - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung MdE - http://de.wikipedia.org/wiki/Minderu...f%C3%A4higkeit Verminderte Erwerbsfähigkeit - http://de.wikipedia.org/wiki/Vermind...f%C3%A4higkeit GdS - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_de...4digungsfolgen Im Internet (Begriffe: Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt ...) wirst du sicher weitere Informationen finden, die das letztendlich klären können oder du führst zur Klärung Gespräche mit den entsprechenden Institutionen. Der Unterschied zwischen den Begriffen und deren Handhabung/Anwendung sollte klar sein. Herzliche Grüße und gutes Gelingen, Helmut
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Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376 http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070 Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise. Geändert von HelmutL (24.01.2013 um 14:50 Uhr) Grund: ein Fehler |
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ablehnung, kehlkopfkrebs, rente |
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