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#1
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Überstunden
Hallo zusammen,
muß mal wieder eine Frage los werden. Meine Leukämie ist ja nun unheilbar, auch wenn wir die Hoffnung auf ein Wunder noch nicht verloren haben, aber es ist nun erstmal so. Mein Krankengeld läuft noch bis September. Was meint ihr, soll ich jetzt mit meinem Arbeitgeber telefonieren und ihm das so sagen, so das er mir meine Überstunden noch auszahlt, oder ist es eher riskant, mal angenommen es wendet sich doch noch alles zum guten, auch wenn die Chance bei 0 liegt, aber Wunder gibts eben immer wieder. LG Sandy |
#2
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AW: Überstunden
Hallo Sandy.
Ich sehe kein Risiko sich seine Überstunden auszahlen zu lassen. Denk in dieser Zeit einfach nur an Dich. Lass dir die Überstunden auszahlen. Wenn das 'Wunder' eintritt und du wieder Gesund bist...fange einfach bei Null an. Alles völlig legitim und risikofrei. Gruß, Holger |
#3
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AW: Überstunden
Hab gerade nochmal mit meinem Verlobten drüber geredet. Er hatte ja in meiner Firma angerufen, und der Personalchef meinte er kann den Urlaub und Überstunden von 2008 nicht auszahlen, da ja zur Zeit bei mir keine Lohnabrechnungen erfolgen, es geht also nicht. Prima, soll ich dieser Firma jetzt noch was schenken?
LG Sandy |
#4
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AW: Überstunden
Wenn du in einer Gewrkschaft bist lass deinen Verlobten dort mal nachfragen.
Ansonsten auch über die Krankenkasse beraten lassen wie die rechtliche Seite aussieht. Meiner Auffassung nach ist aber in einem Fall wie deinem es auch Aufgabe des Arbeitgeber hier eine soziale Lösung zu finden die nicht das Nervenköstum eines schwerkranken Mitarbeiter belastet. Gruß, Holger |
#5
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AW: Überstunden
Hier eine Info wegen Deines Urlaubes!
Urteil vom 20.01.2009 Urlaub geht nicht mehr verloren Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können ihren gesetzlichen Urlaub künftig über Jahre ansparen oder ihn sich gegebenenfalls auszahlen lassen. „Wir begrüßen, dass dieser Anspruch nun nicht mehr verloren geht“, erklärte am Mittwoch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Vortag. Damit setzten die Erfurter Richter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar um und gaben ihre bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Dabei begrenzte das BAG den Schutz aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von jährlich 24 Werktagen (Az. 9 AZR 983/07). Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, war nach bisheriger Rechtsprechung meist zum 1. April des Folgejahres verfallen. Im Januar verwarf der EuGH dies als unvereinbar mit europäischem Recht. LG Madel |
#6
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AW: Überstunden
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir meinen Resturlaub aus 2008 zum 1.4. gestrichen, ich habe auf das Urteil vom LAG Düsseldorf verwiesen. Mir wurde geschrieben, dass das Urteil in anderen Bundesländern nicht gelte. Ausbezahlen wollte man mir den Urlaub auch nicht. Soviel zu dem Thema Schönen Abend Angelika |
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