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Private KKV und Behindertenausweis
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Geändert von 99olli (25.08.2011 um 12:47 Uhr) |
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AW: Private KKV und Behindertenausweis
Wenn du dann im Angestelltenverhältnis bist und unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, musst du wieder in die gesetzliche KK zurück.
Ich würde dir aber raten, einen Tarif (Zusatzversicherung)für den stationären Aufenthalt als Privatpatient bestehen zu lassen ! Nachdem schon eine Vollversicherung besteht ist dies auch nur eine Änderung und es wird keine neue Gesundheitsprüfung fällig Zusätzlich kannst du deinen Vertrag auf Anwartschaft stellen so dass du wenn du wieder über der BBG verdienst oder selbständig bist, den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung wieder aufleben lassen kannst. Lass dir doch für diese beide Komponenenten einen vorschlag deiner Gesellschaft zusenden Ein Behindertenausweis hat keinerlei Auswirkung auf die Versicherungspflicht oder das Verbleiben in der privaten KV Gruss Christine |
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