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anspruch auf pflegeleistung?
hallo.
kann mir jemand infos geben in bezug auf ansprüche für pflegeleistung, haushaltshilfe, transportschein zur chemo usw. bei uns gibt es keinen pflegestützpunkt oder ähnliches und die krankenkasse gibt mir kaum auskunft. der hausarzt hat keinen plan....und auf station gibts auch nur unklare aussagen. psychoonkologe oä gibts hier leider auch nicht. denke man hat in dieser besonderen situation unterstützung auch finanzieller art bitter nötig und sicherlich auch rechte??? danke für eure hilfe. ps,zur erklärung falls es wichtig ist,patient ist 62j,alleinstehend. |
#2
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AW: anspruch auf pflegeleistung?
zuständig ist die krankenkasse für alle diese fragen!
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#3
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AW: anspruch auf pflegeleistung?
Hallo mayflower,
hat das Krankenhaus einen Sozialdienst oder so etwas ähnliches? Die helfen bei solchen Fragen weiter. Beste Grüße Dreizahn |
#4
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AW: anspruch auf pflegeleistung?
Liebe Mayflower,
Es gibt bei den Landeskrebsgesellschaften Sozialarbeiter, die Euch weiterhelfen, eine Übersicht findest Du unter diesem Link:http://www.krebsgesellschaft.de/wub_...lfe,78277.html Außerdem hat die Deutsche Krebshilfe eine Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, den kann man kostenfrei downloaden oder als Broschüre bestellen. Bitte schaue einmal hier:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html Heft 40 mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" Die Krankenkasse und auch andere Behörden haben die gesetzlich festgelegte Pflicht, ihre Versicherten bzw. Bürger zu beraten, leider sieht dies manchmal anders aus. Man kann zuerst die Anträge auch formlos stellen, also in einem Brief die jeweilige Situation schildern und die Leistung beantragen. Es ist wichtig die Briefe per Einschreiben zu versenden, damit man einen Nachweis besitzt, außerdem ist im Sozialrecht das Antragsdatum sehr wichtig. Das Pflegegeld (Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI) bei der Krankenkasse beantragen. Für die Bewilligung der Haushaltshilfe ist die Krankenkasse ebenfalls zuständig, sollte Dein Bekannter Pflegegeld bekommen, dann kann diese darüber finanziert werden. Den Transportschein zur Chemotherapie stellt der Onkologe aus. Die Fahrten muss die Krankenkasse vor Beginn der Therapie genehmigen. Es gibt entsprechende Vorgaben, dass diese Fahrten von der Krankenkasse generell zu bezahlen sind. Den Schwerbehindertenausweis kann man auf dem Versorgungsamt beantragen, die Adresse kennt die zuständige Stadtverwaltung. Zitat:
Hier findest Du Adressen von Psychoonkologen:http://www.dapo-ev.de/index.php?id=10 Dein Bekannter hat die Möglichkeit die sog.1 Prozent Regelung in Anspruch zu nehmen. Wenn er innerhalb eines Jahres mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in Behandlung gewesen ist, kann man auf Antrag die Zuzahlungen von 2 auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens reduzieren lassen. Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Krankenkasse.Unter diese Regelung fällt nicht nur die Krebserkrankung.Es ist wichtig, alle Quittungen und Belege z.B. von der Praxisgebühr,der Apotheke,der Physiotherapie zu sammeln. Liebe Mayflower, ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte, Tschüß, Elisabethh. |
#5
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AW: anspruch auf pflegeleistung?
@ GD54,danke...siehe text,kk gibt kaum auskunft.
@dreizahn,danke,habe morgen termin beim sozialdienst..gg @elisabethh.danke,werde mir deine links ansehen und versuchen soviel wie möglich "rauszuziehen"... antrag auf schwerbehinderung läuft,liegt z zt beim gutachter wie ich heute am telefon erfuhr... die zuzahlungsbefreiuung hat er schon... pflegegeldantrag heute gestellt...gg... danke für die hilfe. |
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