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#1
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KK will Zahlung einstellen
Moin
Ich glaube mir läuft alles etwas aus dem Ruder und weis nicht,wie ich das alles schaffen soll. Also vor 2 Wochen kam ein Schreiben von der KK in dem mir mitgeteilt wurde,das mein KG zum 22.5.11 eingestellt wird. Meine Ärztin ist aber der Meinung das ich noch nicht arbeitsfähig bin,zumal auch noch eine andere Krankheit(Sehneneinriss in der Schulter)hinzu gekommen ist.Die KK hatte sich auch schon nach meinem Zustand bei meiner Ärztin erkundigt.Sie sagte der netten Frau der KK "Das sie sich nicht vorstellen kann,das der Hr.XXX nicht wieder in seinen Beruf zurück kehren kann." Diese Woche war ich dann beim VdK,die Mitarbeiterin hatte mir gleich empfohlen,Einspruch gegen den Bescheid der KK zu erheben,mich beim AA zu melden und von den "Fachärzten" mir eine Bescheinigung zu holen,für die KK. Sie ist der Meinung das meine Schulterproblem nichts mit meinem PCA zu tun hat. In diesen Dingen bin ich sehr unerfahren.Vielleicht habt ihr Tips für mich. Bin mir da so unsicher,wie das mit der Nahtlosigkeit funktioniert und was da noch alles auf mich drauf zu kommt. mfg Detleff |
#2
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo Detleff,
wenn du beim VDK warst, bist du genau richtig aufgehoben. Die haben Dir genau das Richtige geraten. Lass dich nicht unterkriegen. Gruss Altmann |
#3
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AW: KK will Zahlung einstellen
hallo
bei mir war es ähnlich. Es kam "nahtlos" eine neue Erkrankung hinzu, die definitiv nichts mit dem Waldenström zu tun hatte. Da ich nicht einen Tag dazwischen "gesund" war, stellte sich die KK queer. Der SOVD hatte Widerspruch eingelegt, ohne Erfolg. Ich drück dir die Daumen, dass es bei dir anders läuft Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#4
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AW: KK will Zahlung einstellen
Moin
@Barbara_vP Ich muss da erstmal abwarten,was die "Fachärzte (Chirurg+Neurochirurg)" dazu sagen.Die Mitarbeiterin des VdK meinte,die KK akzeptiert nur Aussagen von Fachärzten und nicht vom Haus- bzw Allgemeinarzt. So war heute beim AA und habe die Bescheinigungen für KK(Entgeldersatzbescheinigung) und Arbeitgeber(Arbeitsbescheinigung) erhalten,den Gesundheihtsfragebogen habe ich gleich da ausfüllen können. Muss nun warten bis ich die Bescheinungen vom Arbeitgeber und KK zurück erhalte und dann kann ich einen Thermin vereinbaren beim AA zur Abgabe des Antrages auf ALG 1. Habe aber auch auf Nahtlosigkeit hingewiesen.Nur sehe ich da nichts auf den Fomularen,wie nach gem. §215 SGB III usw .Die haben aber extra Sachbearbeiter für Behinderte. Nicht das die nicht verstanden haben oder gibt es für die Nahtlosigkeit keine extra Formulare? mfg |
#5
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo det
nein es gibt keine extra Formulare für das Nahtlosigkeitsgeld. Du musst auch ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, sonst gibt es kein geld. Vom Amtsarzt des Arbeitsamts wirst du beurteilt und dann für 117 oder §^125 eingestuft. Ja eine schwerbehindertenabteilung beim Arbeitsamt gibt es Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#6
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo
@Barbara_vP Wieso muss ich eigentlich ankreuzen,das ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe?Ich bin doch nicht gekündigt. Was mich da mehr beschäftigt,ist der Fakt,muss ich denn weiterhin Krank geschrieben werden?Und von wem?Meine Hausärztin würde das auch weiterhin tun,weil sie nach dem Belastungstest der Meinung ist,das ich nicht arbeiten könne.Sie will aber erst abwarten,bis das Problem mit meiner Schulter geklärt ist. Das Problem ist auch noch,das meine Ärztin ab 23.5 für 2 Wochen Urlaub hat und meine Krankschreibung nur bis 22.5. geht,da ja meine KK ab 23.5. die Zahlung sowieso einstellt. mfg |
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