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#1
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Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo ihr alle,
ich hab mal noch ne Frage. Mein Papa bekommt seit einiger Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente und hat nen Behindertengrad von 60% aufgrund seiner Krebserkrankung. Nun, ist es richtig dass er ca. 50% seiner Rente noch versteuern muss? Beim Finanzamt stößt man ja eh immer auf taube Ohren. Ich finde das so ungerecht. Nun ist er schwer krebskrank. Als hätte man nicht schon genug Sorgen, so kommen diese auch noch dazu, das das FA von einem so viel Geld haben möchte. Kann man beim Finanzamt eine Art Härtfallantrag stellen, um keine Steuererklärung mehr abgegeben zu müssen? Bin für jede Info dankbar! Liebe Grüße Jäcky |
#2
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo, Jaecky!
Da gibt es zunächst einmal einen Freibetrag (kannst Du im Internet googeln), den ich nicht genau kenne. Erst wenn dieser überschritten wird, ist eine Besteuerung der Rente erforderlich. Wenn nur Dein Vater eine Rente bezieht und keine anderen Einkommen (Betriebsrente, Rente der Ehefrau etc.) hinzukommen, wird er vermutlich keine Steuererklärung abgeben müssen. Selbstverständlich werden im Falle einer Steuerpflicht Ausgaben wie z. B.: Krankheitskosten gegengerechnet und mindern die Steuerpflicht. Das alles kannst Du unter: www.finanzamt.de nachlesen oder schau bei der www.drv.de nach. LG Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#3
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo Regina,
vielen Dank für Deine super schnelle Antwort. Naja das Problem ist , dass meine Mama noch ganz normal erwerbsfähig ist, weil sie erst 54 ist. Dadurch ergibt sich jedes Jahr eine hohe Nachzahlung. Sein Behindertenfreibetrag ist bei 60% Behinderung relativ gering und deckt sich nicht mit der Rente für ein komplettes Jahr. Liebe Grüße Jäcky |
#4
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo Jaecky,
habt ihr schon mal an getrennte Veranlagung gedacht? Wenn die Rente nicht so hoch ist, kann es sein, dass überhaupt keine Steuer anfällt. Mal eine Lohnsteuerberatung fragen. Gruss Altmann |
#5
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Vorsicht mit solchen steuerlichen Beratungsaktionen. Wenn die Frau Steuerklasse drei hat, darf sie dann nachzahlen. Und ggf. ist der steuerliche Vorteil der Splittingtabelle futsch. Da sollte entweder die Auskunftsstelle des Finanzamts, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater ran und keine Laien. Das kann mächtig ins Auge gehen.
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#6
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo
ja es ist richtig mit den 50%. Ich selbst lege jeden Monat einen gewissen betrag auf die Seite, den ich dann bei der Nachzahlung an das Finanzamt parat habe. Die Rente ist ja Einkommen und du hast über den SB Freibetrag und über die außergewöhnlichen Belastungen schon einen "Steuervorteill". ist die Rente eher gering, fallen auch die Steuern weg..... Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
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