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#1
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Aussteuerung
Guten Morgen zusammen
ich bin seit dem 7.3. ausgesteuert und habe nun meinen Bescheid erhalten. Dort steht drin, dass mir Arbeitslosengeld gem. §117 SGB3 zusteht. Demnach bin ich vermittelbar. Ich habe aber eine EU Rente beantragt ( bis jetzt nichts gehört). Müßte es nicht heißen gem §125 SGB 3, weil ich nicht vermittelbar bin. Aus meiner Reha bin ich am 1.3. mit der Beurteilung dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden zur Verfügung stehe entlassen worden. Der Brief liegt dem Arbeitsamt noch nicht vor, weil er noch n icht da ist. Laut dem o.g. Bescheid soll ich mich selbst um Arbeit kümmern, aber erstens bin ich noch krank geschrieben, zweitens habe ich noch eine Arbeitsstelle und drittens kann ich nicht mehr wie 3 Stunden arbeiten. Soll ich Widerspruch einlegen? Welche Erfahrung habt Ihr oder was stand auf eurenm Bescheid drauf?. danke für eure Antworten im voraus. Barbara |
#2
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AW: Aussteuerung
Ja ja...die Agentur für Arbeit....
Liebe Barbara, bei so einem klaren Sachverhalt wie bei dir, würde ich die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären. Erfahrungsgemäß wird dann zwar mit dem Amtsarzt "gedroht", aber solltest du tatsächlich zur Untersuchung müssen, wird der Amtsarzt auch nur noch schmunzeln....garantiert! Sobald der Bescheid über die "unter 3 Stunden" da ist, solltest du ihn als Kopie natürlich der AfA zukommen lassen. Die Krankschreibung alleine reicht aber erst einmal. Also: ich würde mich erst einmal persönlich melden; blockt die Agentur f. Arbeit dann immer noch ab, kannst du ja den Widerspruch schriftlich begründen.... Liebe Grüße Norma |
#3
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AW: Aussteuerung
Hallo Norma,
ich habe eben mit dem Arbeitsamt telefoniert. Sie sagen eine Bewilligung nach $125 SGB 3 gäbe es nicht. Alle Bescheide würden nach §117 ausgestellt. Es wäre bei mir aber vermerkt, dass ich nicht ausgesteuert und nicht vermitelbar bin. Meinst du die Info reicht aus? Oder soll ich nochmal schriftlich das klären um was in der Hand zu haben. Ich warte ja auf meinen Rentenbescheid ( habe ihn vor zwei Monaten gestellt). Liebe Grüße Barbara |
#4
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AW: Aussteuerung
Hallo Barbara,
leider kann ich mir keinen Reim auf diese Aussage des Sachbearbeiters machen, denn: "Ist die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert, gibt es als Sonderform das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die so genannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Lies Dir unter beigefügtem Link mal durch, was unter Nahtlosigkeit steht: http://www.betacare-infoservice.de/b...eit*&geladen=1 Hast Du verstanden, warum die das in Deinem Fall so regeln? Wenn nicht, dann würde ich es mir noch mal genau erklären lassen, z.B. auch erfragen welche NAchteile bzw. Vorteile die einzelnen PAragraphen für Dich haben. Sie scheinen ja offensichltich unterschiedlicher Natur zu sein. Im Zweifelsfall solltest Du mal einen psersönlichen Termin mit einem vis-a´-vis-Gespräch machen. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#5
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AW: Aussteuerung
Hallo Ihr Lieben, auch ich habe von der KK ein schreiben erhalten,das ich ab 14.4. keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe.Da ich aber voraussichtl. noch krank geschrieben bleibe,habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Den Antrag habe ich auch gestellt. Heute dann der (Hammer-) Bescheid. Mir stehen 13,23 Euro pro Tag zu.Da das ja wohl nach dem letzten Einkommen(Krankengeld) berechnet wird! Das sind bei 30 Kalendertagen 396,90 Euro. Da werde ich wohl trotz Einschränkungen meine Ärzte bitten, mich gesund zu schreiben. Soviel zum Thema. LG Birgit
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"Höre nicht darauf,was der Krebs Dir flüstert,sondern darauf, was Dein Herz Dir sagt!" |
#6
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AW: Aussteuerung
@Birgit8
Das Arbeitsamt errechnet Tagessätze nur für reine Werkstage. Deine Rechnung x 7 wäre somit hinfällig. Ein ernüchterndes Ergebnis, gell? Mein Rat an Dich: kämpfe!! "Ich bin nicht sehr krank, ich kann noch drüber reden." (William Shakespeare,1564-1616) |
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