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Urlaubsgeld bei Krankschreibung
Hallo zusammen, mal ne blöde Frage zu folgender Situation:
Bin seit Ende Januar wg. BK krankgeschrieben und beziehe somit seit März Krankengeld. Eine Arbeitskollegin von mir bekam wenige Wochen später die gleiche Diagnose und ist seitdem ebenfalls krankgeschrieben. In unserer Firma sind einige Abteilungen ausgegliedert und somit von einer anderen Personalabteilung betreut. Meine Kollegin hat im Juni, obwohl sie schon seit längerer Zeit Krankengeld bezieht, vom Arbeitgeber Urlaubsgeld bekommen. Für mich ist eine andere Personalabteilung zuständig und ich habe kein Urlaubsgeld bekommen, obwohl es auch für uns einmal jährlich im Juni ausgezahlt wird. Weiss jemand, wie hier die rechtliche Grundlage ist? Steht mir das Urlaubsgeld zu (denn den vollen Urlaub für dieses Jahr bekomme ich ja) oder hatte meine Kollegin das Glück, an grosszügige Sachbearbeiter zu raten? |
#2
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Urlaubsgeld bei Krankschreibung
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die entweder freiwillig erfolgt oder auf Tarifverträgen beruht. In Tarifverträgen wird das Urlaubsgeld oft mit den Urlaubstagen verbunden, also z.B. EUR 13,00 zusätzlich pro Urlaubstag. Da ein Arbeitnehmer während seiner Krankheit keinen Urlaub nimmt, bekommt er auch kein Urlaubsgeld. Letztlich kommt es aber auf die Urlaubsgeldregelung im Einzelfall an.
Hat sie das volle Urlaubsgeld bekommen oder nur anteilig?? Schau nach, was in deinem Vertrag steht. |
#3
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Urlaubsgeld bei Krankschreibung
Hallo Carlotta!
Bei mir wars genauso. Ich habe auch KG bekommen, aber trotzdem die Einmalzahlung (Urlaubsgeld) erhalten, da sie nicht im direkten Zusammenhang mit der Urlaubsnahme verbunden ist. Erkundige dich doch bei deinem Betriebsrat. Schöne Grüße von Sabrina:-) |
#4
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Urlaubsgeld bei Krankschreibung
So, hab jetzt mal in der Firma nachgefragt. Da hiess es, sobald ich wieder arbeite, bekomme ich mit der ersten Abrechnung auch Urlaubsgeld. Coole Sache, hatte ich nicht mit gerechnet. Nach monatelangem Krankengeld und ewigen Zuzahlungen tut doch jeder Euro gut.
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