|
#1
|
||||
|
||||
Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo,
ich bin seit Mitte April 2010 arbeitsunfähig geschrieben. Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich seit April keinen Urlaubsanspruch laut Tarifvertrag aufgebaut hätte. In dem Tarifvertrag NFE würde stehen, dass bei Langzeiterkrankung (länger als 3 Monate) kein Urlaubsanspruch bestände. Dies würde ja bedeuten, dass ich, wenn ich anfange zu arbeiten,ohne Resturlaub vom letzen Jahr und ohne vollen Urlaubsanspruch von diesem Jahr bin. Da ich das hier noch nie gelesen habe, dass man durch Krankheit seinen Urlaubsanspruch verwirkt, bin ich sehr irritiert. Sollte dazu jemand etwas wissen, würde ich mich sehr über Antworten freuen. freundliche Grüße Katharina
__________________
|
#2
|
||||
|
||||
AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Karatina,
es gibt mittlerweile ein Urteil des LAG Düsseldorf, das besagt, dass bei Langzeiterkrankten der Urlaubsanspruch nicht verfällt, er kann allerdings auf den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen pro Jahr reduziert werden. Das Urteil beruft auf europäisches Recht und ist von 2009. Du musst ein wenig googlen. Mir ging es vor zwei Jahren ähnlich, mir ging der Anspruch von drei Wochen verloren. Ich habe Einspruch dagegen erhoben und kurz vor Jahresende musste ich dann noch 5 Tage Urlaub nehmen. Größere Firmen tun sich da wohl leichter. Einer Freundin wurde jetzt der komplette Urlaub + die 5 Zage wegen MDE gut geschrieben. Alles Gute Abgelika
__________________
Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#3
|
||||
|
||||
AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Angelika,
erstmal vielen, vielen Dank für Deinen Ratschlag. Wenn sich halt der Urlaubsanspruch auf 20 Tage reduzieren würde, dann kann ich das ja noch verstehen, da es auch für einen Betrieb sehr belastend sein kann, aber dass der ganze Urlaubsanspruch und die zusätzlichen 5 Tage wegen Schwerbehinderung wegfallen sollen... dass kann nicht richtig so sein. Ich werde gleich anfangen zu googlen... vielen Dank nochmal Herzliche Grüße Katharina
__________________
|
#4
|
||||
|
||||
AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Katharina,
ich bin seit Ende Juni 2010 krankgeschrieben, und hab am 01.02.2011 mit der Wiedereingliederung begonnen. Hab wegen des Resturlaubs auch vorher gegoogelt. Resturlaub darf wegen Langzeiterkrankung nicht verfallen, wie Angelika auch schon geschrieben hat. Also haben wir Anspruch auf unseren kompletten Resturlaub. War bei mir in der Firma auch bekannt. Da mein Schwerbehindertenausweis ab Ende Juni gilt, habe ich die 5 Tage Extraurlaub für 2010 geteilt. Wenn meine Wiedereingliederung abgeschlossen ist, und ich wieder anfange normal zu arbeiten, reduziere ich auf eine 4 Tage Woche, solange bis der alte Urlaub weg ist. Finde ich eine super Lösung, bringt mir bestimmt mehr, als den Urlaub in einem Stück zu nehmen. Alles Gute für dich metalkatze |
#5
|
||||
|
||||
AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
hallo metalkatze,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Bei mir beruft sich der Arbeitgeber auf tarifliche Vertragsinhalte... So soll nicht nur mein Resturlaub aus 2010 unwirksam und nicht aufgebaut worden sein, nein, auch mein diesjähriger Urlaubsanspruch soll erst ab Arbeitsbeginn wirksam werden. und dann auch nur monatlich mit 2,5 Tagen. Meine Schwerbehinderung ist ab 23.04.10 gültig.. und auch diese 5 Tage sollen angeblich laut Tarif nicht wirksam sein.... Bin selbst noch sehr unwissend, was dieses Thema angeht, aber werde mich da reinarbeiten... Ich werde jetzt zum "Pseudo-jurist".. Ich kann nicht glauben, dass ich mir während der Krankheit meinen Urlaubsanspruch verwirkt habe... Ich bin krank und nicht im Urlaub... Mein Arbeitsvertrag beruht auf NFE und CGM... Dank Dir für Deine Antwort und Engagement Liebe Grüße Katharina
__________________
|
#6
|
||||
|
||||
AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Katharina,
bei mir ist es ähnlich gewesen Mein Arbeitgeber wollte mich allerdings mal so nebenbei nach 10 Jahren entsorgen. Bin seit September 2007 AU gewesen, danach Nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt im ANschluß Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV. Die Umschulung deshalb, weil ich wegen einer Rheumatischen Erkrankung nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten durfte. Also mein Arbeitsverhältnis bestand die gesamte Zeit. Kurz vor Weihnachten wie gesagt wollten sie mich mal eben Kündigen, ohne irgendwas wegen Krankheit. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen guten Anwalt und der regelt nun alles für mich. Fristgerechte Kündigung zum 31.04.11 und sie müssen mir für die letzten 3 Jahre je 30 Tage und anteilig für dieses Jahr 10 Tage Urlaub auszahlen. Ja und nun habe ich seit letzte Woche Donnerstag noch die nette Diagnose NHL in der Tasche. Wie heißt es immer so schön, wenn es kommt, dann Knüppeldick. Lass dich da nicht entmutigen, wegen Krankheit verfällt kein Urlaub, sagt mein Anwalt auch. LG Melanie |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|