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#1
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Generalvollmacht
Hallo zusammen,
ich habe mit meinem Verlobten am Montag ein Termin beim Notar. Wir haben uns entschieden eine Generalvollmacht zu machen beim Notar. Meine Frage wäre an jemand der sich hier damit auskennt: Was gibt es für verschiedene Generalvollmachten, oder gibt es nur eine mit der mein Verlobter dann für alles berechtigt ist, in meinem Namen zu handeln. Für uns ist ganz wichtig das er zum Beispiel Zugriff auf mein Konto hat, oder Auskünfte von Ärzten bekommt oder auch für mich vorm Sozialgericht klagen kann, da dort zur Zeit eine Klage gegen die AOK läuft wegen Ablehnung Pflegestufe. Was ist falls ich versterbe, dann kommt man ja an mein Konto vorerst nicht ran, wenn er so eine Generalvollmacht hat, kommt er dann trotz meines Todes an mein Konto, um zum Beispiel die Beerdigung zahlen zu können? Liebe Grüße Sandy |
#2
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AW: Generalvollmacht
...spontan fällt mir dazu jetzt ein, zur Bank zu gehen und sich gegenseitig Kontovollmacht zu erteilen.
Alles was das pflegerische etc betrifft, läßt sich durch die Patientenverfügung regeln. Ich finde, wenn Ihr sowieso heiratet, den Gang zum Notar unnötig und kostspielig. Wenn Ihr den offiziellen Weg gehen wollt, könnte man noch ein Betreuungsverfahren anstreben, wodurch alles geregelt wäre, weil Dein Mann Dein gesetzlicher Vertreter werden würde, sofern Du selbst nicht mehr dazu in der Lage sein solltest. Es geht da um die Vertretung gegenüber Behörden, Banken und anderen offiziellen Stellen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, Vertretung in finanziellen Angelegenheiten etc. Der Vorteil hiervon ist, dass das Verfahren für Euch als Antragssteller kostenlos ist, des weiteren bekommt Dein Mann eine Aufwandsentschädigung von etwas über 300 € pro Jahr für Behördengänge usw. Einmal im Jahr muss dem Amtsgericht (der Betreuungsstelle) Bericht erstattet werden und mehrmals im Jahr gibts Informationsveranstaltungen, während der man auch wertvolle Informationen über finanzielle und materielle Zuwendungen und das Beantragungsprozedere erhält. Achja, Du und auch Dein Mann Ihr erhaltet beide einen Betreuungsausweis, der von allen Behörden, Ämtern und Instituten anerkannt wird. So, ist zwar lang geworden aber ich hoffe mein Beitrag wird Dir helfen Alles Gute, Maya
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.// Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.// Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht. |
#3
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AW: Generalvollmacht
Hallo Maya,
ja aber wenn wir verheiratet sind hat er eben nicht all die Rechte die er mit einer Generalvollmacht hat wurde mir gesagt. Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen? Denn ohne so eine Vollmacht kommt er ja an mein Konto nicht ran, oder? Liebe Grüße Sandy |
#4
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AW: Generalvollmacht
JA kann er !
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#5
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AW: Generalvollmacht
Hallo Sandy,
Kontovollmacht müsst ihr im Übrigen auch als Eheleute erteilen - geht nicht automatisch. Achte bitte bei der Kontovollmacht darauf, das es dort heißt: "Vollmacht über den Tod hinaus". Dann klappt das. Mit Kontovollmacht bekommt er seine eigene Bankkarte mit PIN usw. Aber viel wichtiger ist, dass Ihr ein Testament macht. Wenn das vom Notar beglaubigt vorliegt, dürftet Ihr auf der sicheren Seite sein. Auch ein handschriftliches Testament ist gültig. (Kömmt ihr ja bei der Bank im Original vorlegen (zu Lebzeiten) und von denen als Kopie den Kontounterlagen beifügen lasssen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht solltet Ihr aber trotzdem machen sonst müssen Gerichte entscheiden und Dein Verlobter darf möglicherweise (leider) nichts für Dich tun.!!!!! (Das Problem hatten wir bei unserer Mutter - trotz Verfügung. Diese Verfügung war von "Amateuren" gemacht. (Notar ist sicherer) Ich wünsche Dir alles Liebe Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#6
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AW: Generalvollmacht
Hallo zusammen,
ich klinke mich mal kurz mit ein. BlauesMeer hat Recht. Sobald die Bank von einem Todesfall weiß, ist sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Klärung der Erbfolge das Konto einzufrieren. Selbst meine Mutter konnte auf das gemeinsame Konto nach dem Tod meines Vater nicht zugreifen (nicht einmal um Geld zum täglichen Leben abzuheben), bis wir Kinder alle unterschrieben hatten, dass wir auf unser Erbe verzichten. Bei uns waren nicht viele Erben da, aber das kann schon dauern bis man alle unter einen Hut bekommen hat... Viele Grüße Birgit |
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