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#1
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Lohnsteuererklärung
Hallo ihr lieben,
Zum ersten Mal muß ich in meiner Lohnsteuererklärung angeben, das ich Rente beziehe. (seit Nov. 2011) Zuvor gabs KK-Geld,Übergangsgeld,ALG und dann EU-Rente. Was muß ich dort berücksichtigen? Kann ich was absetzen, weil ich jetzt einen SBA Ausweis habe oder weil ich Rente beziehe? Wünschenswert ist ja immer eine kl. Rückzahlung.... Ich bräuchte eure Tipps/Rat, es ist Neuland für mich.... Vielen Dank! |
#2
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AW: Lohnsteuererklärung
Ich bin seit Januar 2010 wg. anderer gesundheitlicher Gründe durchweg krankgeschrieben.
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#3
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AW: Lohnsteuererklärung
Hi Amazonengirl
hier ein kleiner Hinweis: Die rente wird dir unbesteuert ausbezahlt..jedoch wird die Rente zu ca. 50% besteuert, so dass es je nach Höhe der Rente sein kann, dass du sogar nachzahlen musst. Unter außergewöhnlichen Belastungen kann man einiges angeben Je nach Lage bist du sogar verpflichtet eine Erklärung abzugeben.....
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Liebe Grüße Barbara |
#4
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AW: Lohnsteuererklärung
Guten Morgen,
hab jetzt Post vom FA bekommen und muß 155,87€ zurückbezahlen... Was ich nicht verstehe, selbst den Behindertenpauschbetrag (hab 70+G) wurde als Einkommen angerechnet, hab diesen aber nie ausbezahlt bekommen. Rente liegt knapp unter 700€/Monat. Dieser Betrag soll doch dazu dienen, Mehrkosten durch Wäsche, Reparaturen für Rollstuhl etc. zu decken. Natürlich werde ich nochmal nachfragen, aber wißt ihr vllt. ob das normal bzw. wie eure Erfahrungen sind. LG Tina |
#5
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AW: Lohnsteuererklärung
Hallo, Tina!
Den Pauschbetrag für Schwerbehinderte bekommst Du nicht ausbezahlt und er wird auch nicht als Einkommen angerechnet. Da hast Du Dich bestimmt verlesen. Der Pauschbetrag wird vom Einkommen abgezogen. So dass sich daraus ein zu versteuerndes Einkommen ergibt, von welchem dann die zu zahlenden Steuern errechnet werden. Hast Du denn unter "Außergewöhnlihce Belastungen" auch tatsächlich alle Krankheitskosten (Zuzahlungen, Arztfahrten etc.) angegeben? Diese mindern das Bruttoeinkommen. Wenn Du unsicher bist, lege zunächst Einspruch gegen den Steuerbescheid ein (4 Wochen hast Du Zeit) und suche im Zweifelsfall einen Fachmann auf. LG Regina
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#6
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AW: Lohnsteuererklärung
Hallo Tina
noch zwei Ergänzungen zu Regina 1. Du kannst ersteinmal Widerspruch einlegen mit dem Satz Begründung folgt, denn der Widerspruch muss fristgerecht eingehen und dann hast du Luft dir ggf. Hilfe zu holen 2 Du bekommst deine Rente unversteuert ausbezahlt und erst mit der Steuererklärung werden die Steuern berechnet
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Liebe Grüße Barbara |
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